Aktuelles zum Boylover-Gefangenen Torsten J.: Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerde gegen Beschluss eines Oberlandesgerichtes nicht zur Entscheidung an
01.02.2019
Die Rheinpfalz Zeitung(Rolf Schlicher) steigt erstmals in die Berichterstattung ein: Der Artikel ist völlig lückenhaft und nicht auf dem aktuellen Stand der Verfahren
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde von Torsten J. gegen die Beschlüsse eines Oberlandesgerichts/Landgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. Als kurze Begründung wird lapidar erklärt, dass der Beschwerdeführer angeblich nicht glaubhaft machen konnte, warum die Beschwerdefrist ohne Verschulden nicht einzuhalten gewesen war. Im Klartext: Die Richter des BVerfG haben nicht in der Sache über die Verfassungsbeschwerde entschieden. Damit wurde auch die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt. Beim Oberlandesgericht ist jedoch noch ein Wiederaufnahmeverfahren anhängig. Torsten J. wird bis zum 7. Februar 2019 einen neuen Pflichtverteidiger benennen. Inzwischen ist erstmals ein regionales Mainstream-Medium in die Berichterstattung eingestiegen: Die Rheinpfalz Zeitung. Der Journalist Rolf Schlicher berichtet über gleich zwei Pädophile und stellt Vergleiche an. Im 2. Fall geht es um Torsten J. Die Spalteninhalte rechts lassen große Lücken in der Vorgeschichte erkennen. Der Bericht ist nicht auf dem aktuellen Stand aller Verfahren. Die Anträge von Torsten J. werden ignoriert und Schlicher bezieht sich NUR auf die Justiz. Aus diesem Grunde haben wir für einen Folgeartikel eine Anfrage an den Journalisten Rolf Schlicher bei der Rheinpfalz Zeitung gesandt. Seit Jahren kämpft Torsten J. unter schwersten Bedingungen für Gerechtigkeit in seiner Sache. Es ist dringend an der Zeit, dass dieses Unrecht die Mainstream-Medien erreicht und dabei auch dem Betroffenen Torsten J. eine mediale Stimme gegeben wird. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zu einen Ausschnitt des Printartikels in der Rheinpfalz Zeitung..
Aktuelle Mitteilungen vom BL-Gefangenen Torsten J.: Wiederaufnahmeverfahren vom Landgericht abgewiesen * Pflichtverteidiger legt schlechte Gegenerklärung zum SV-Antrag der Staatsanwaltschaft vor
16.01.2019
Keine Anfeindungen mehr gegen Torsten J. in der JVA: Ab Februar soll der Boylover-Gefangene am Kurs Europäischer Computer-Führerschein(ICDL) & Gabelstablerführerschein teilnehmen
Der BL-Torsten J. hat in seinem aktuellen Brief an K13online mitgeteilt, dass sein neuer Pflichtverteidiger im Verfahren der von der Staatsanwaltschaft beantragten Sicherungsverwahrung(SV) die Gegenerklärung vorgelegt hat. Als zwangweise pausierender Jura-Student musste Torsten J. feststellen, dass in der Stellungnahme wichtige Argumente fehlen. Er wird sich von den rechtsfehlerhaften Inhalten gegenüber dem Landgericht distanzieren und Beschwerde bei der zuständigen Anwaltskammer einlegen. Der von Torsten J. selbst gestellte Wiederaufnahmeantrag wurde von einem anderen Landgericht erwartungsgemäß zurückgewiesen. Das Verfahren geht in die nächste Instanz. Obwohl über die SV noch nicht gerichtlich entschieden wurde, soll Torsten J. Mitte Februar an einem 4-monatigen Kurs zum Erwerb des Europäischen Comupter-Führerscheins teilnehmen. Auch soll er einen Kurs zum Gabelstablerführerschein belegen. Inzwischen gibt es auch keine Anfeindungen von Mitgefangenen mehr. Im Gegenteil, er trifft sich mehrmals in der Woche mit zwei Mithäftlingen beim Umschluss zum Romme spielen. Aufgrund der schlechten Erfahrungen mit seinem bisherigen Pflichtverteidiger sucht Torsten J. dringend einen neuen und kompetenten Rechtsanwalt, der bereit ist, die oben genannten Mandate zu übernehmen. Das Dilemma mit grottenschlechten Pflichtverteidigern ist K13online bei diesen Deliktsarten gut bekannt. Anwaltshonorare sind von Gefangenen unbezahlbar. DAS weiß natürlich auch der gesamte Justizapparat. Mit einem Pflichtverteidiger, der vom Staat bezahlt wird, hat der Mandant oftmals keine Chance, ein Verfahren zu gewinnen. Interessierte Anwälte, die sich effektiv für Thorsten J. einsetzen wollen, mögen mit uns Kontakt aufnehmen. Wir rufen auch die Besucher/Innen unserer Webseiten und insbesondere die Pädophilenszene auf, bei der Suche nach einem Rechtsanwalt behilflich zu sein. Das Motto lautet: Gegen Unrecht hilft nur Widerstand....
Aktuelle Nachrichten zum Boylover-Gefangenen Torsten J.: Bundesverfassungsgericht(BVerfG) hat Aktenzeichen der Verfassungsbeschwerde mitgeteilt
04.01.2019
Staatsanwaltschaft beantragt nachträgliche Sicherungsverwahrung(SV): 14 Zeugen und vier Sachverständige sollen zur kommenden Hauptverhandlung vor einem Landgericht geladen werden
Weil Torsten J. alle Rechtsmittel ausschöpft hat die Staatsanwaltschaft nun eine Antragschrift zur nachträglichen Sicherungsverwahrung(SV) beim zuständigen Landgericht eingereicht. In der Begründung wird u.a. aufgeführt, dass sich Torsten J. einer Therapie verweigerte und stattdessen sich fortgebildet hat: Im Jahre 2015 erwarb er die allgemeine Hochschulreife mit der Durchschnittsnote 3,1. Im Jahre 2016 hat er einen Lehrgang Praxiswissen Recht einer Studiengemeinschaft absolviert, den er mit der Gesamtnote "sehr gut" abgeschlossen hat. Seit 2017 ist er als Student des Studiengangs Bachelor der Rechtswissenschaften einer Fernuniversität eingeschrieben. Dieses Studium musste wegen seiner Verlegung in den regulären Strafvollzug im Jahr 2018 unterbrochen werden. Allein DAS ist schon ein Justizskandal. Bei der letzten Strafrechtsreform wurde die nachträgliche SV während des laufenden Strafvollzuges für Neu-Fälle zwar abgeschafft. Jedoch fällt Torsten J. unter die sogenannten Alt-Fälle vor dem 31.12.2010. Daraus zieht die Staatsanwaltschaft die "Legitimation", einen solchen Antrag zu stellen. Nach Rechtsauffassung des bereits als Verteidiger beigeordneten Rechtsanwaltes sieht dieser keine Erfolgsaussichten. Der Rechtsanwalt wird die Abweisung beim Landgericht beantragen. Inzwischen ist auch das Aktenzeichen der Verfassungsbeschwerde beim BVerfG beim Beschwerdeführer Torsten J. eingetroffen. Mit einer Entscheidung ist in den nächsten Monaten zu rechnen. K13online hat mit Torsten J. aus der JVA heraus einmal pro Woche Telefongespräche vereinbart. Darüber hinaus wird auch die briefliche Gefangenenhilfe fortgeführt. Es ist auch beabsichtigt, demnächst einen Besuchsantrag zu stellen. Wir erinnern weiter an die Gründung eines Gesprächskreises für Angehörige von Pädophilen im Strafvollzug, Maßregelvollzug und Sicherungsverwahrung. Betroffene Eltern, Brüder & Schwestern sowie alle Verwandte & Bekannte können jeder Zeit mit uns Kontakt aufnehmen....
Gegen UNRECHT hilft nur Widerstand: Boylover-Gefangener Torsten J. erhebt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) und stellt Antrag auf einstweilige Anordnung
11.12.2018
K13online unterstützt den Beschwerdeführer bei der Anfertigung der Verfassungsbeschwerde(VB): Boylover & Jura-Student Torsten J. hofft auf Freilassung noch vor den Weihnachtstagen
Das BVerfG in Karlsruhe wird sich mit der Verfassungsbeschwerde des Jura-Studenten & Boylovers Torsten J. beschäftigen müssen, der sich gegenwärtig in einer JVA befindet. Mit tatkräftiger Unterstützung von K13online ist es ihm gelungen, die Beschwerde anzufertigen und an das BVerfG zu senden. Die VB umfasst 101 Seiten und wurde juristisch kompetent erstellt. Die Erfolgsaussichten werden vom Beschwerdeführer & K13online als gut eingeschätzt. Die VB ist mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung zur sofortigen Freilassung verbunden. Das BVerfG könnte schon innerhalb von einer Woche über diesen Antrag entscheiden. Bei einer positiven Entscheidung könnte Torsten J. noch vor den Weihnachtstagen in Freiheit kommen. Der Beschwerdeführer hat dem Gericht mehrere Möglichenkeiten von Weisungen nach seiner Entlassung angeboten. Er hatte bereits mehrfach Vollzugslockerungen in Form von begleiteten Ausgängen erhalten. Ein aktueller Besucher-Ausgang mit seiner Mutter wurde noch nicht bewilligt. Seit geraumer Zeit steht K13online auch mit seiner Mutter in regen Kontakt und es wird am kommenden Wochenende ein persönliches Treffen mit Gesprächen geben. Auch die Mutter unterstützt ihren Sohn Torsten mit all ihren Möglichkeiten. Auch sie hofft natürlich, dass ihr Sohn zu Weihnachten zuhause sein wird. Es liegt nun in der Entscheidung des BVerfG, ob es ein solches "Weihnachtsgeschenk" geben wird. Nimmt das BVerfG die begründete Beschwerde zur Entscheidung an, dann wird es erfahrungsgemäß noch viele Monate dauern, bis das Gericht in der Hauptsache entschieden hat. Diese Entscheidung könnte Torsten J. dann in Freiheit abwarten, wenn sein zusätzlicher Antrag auf einstweilige Anordnung erfolgreich ist. Lesen Sie von der VB einen kleinen Auszug von vier Seiten mit einem Klick auf weiterlesen...