Vollzugsbericht der JVA Pöschwies(CH) zum Justizopfer Beat Meier: Unschuldige Therapie-Verweigerer einer nicht begangenen Tat haben in der Verwahrung(SV) keine Chance auf Vollzugslockerungen oder Freilassung
13.12.2017
K13online besucht Weblog-Inhaber "Tinjos" in der Schweiz: Erstes Telefongespräch mit dem Justizopfer Beat Meier in die JVA Pöschwies zwischen Weihnachten und Neujahr 2018
Die JVA Pöschwies hat wieder einmal einen Vollzugbericht über den in Verwahrung befindlichen Beat Meier vorgelegt. Erneut wurden Vollzugslockungen oder gar die Entlassung abgelehnt. Als Begründung wird weiterhin angeführt, dass Beat Meier sich weigert an einer rückfallpräventiv wirkenden therapeutischen Behandlung teilzunehmen. Nur deshalb wird er als weiterhin nicht therapierbar und somit gefährlich eingestuft. Beat Meier hat jedoch seit Beginn des Verfahrens die vorgeworfenen Straftaten von sexuellen Kindesmissbrauch vehement bestritten. Die angeblichen "Opfer" hatten ihre belastenden Aussagen widerrufen. Ein "Opfer" besucht Ihn als heute Erwachsener regelmäßig der JVA Pöschwies. Es läuft seit Sommer 2017 ein Wiederaufnahmeverfahren. Justizopfer, die nicht zu ihrer "Tat" stehen wollen, weil diese niemals begangen wurden, haben keine Chance auf Vollzuglockerungen oder eine bedingte Entlassung. Dieses menschenunwürdige Dilemma trifft auf alle Justizirrtümer zu. Wenn Beat Meier an einer Therapie teilnehmen würde, dann wäre dies ein Schuldeingeständnis und die Erfolgsaussichten für das laufende Wiederaufnahmeverfahren wären gleich Null. Der Inhaber von K13online wird zwischen Weihnachten und Neujahr 2018 zum Inhaber des Weblogs "Tinjos" reisen. "Tinjos" betreut und besucht Beat Meier bereits seit vielen Jahren regelmäßig. Auch K13online führt einen regen Briefkontakt in die JVA Pöschwies. Wir werden beim schweizer "Tinjos" die Möglichkeit erhalten, erstmals mit Beat Meier ein persönliches Telefongespräch zu führen. Pädophile Gleichgesinnte in der Schweiz können mit uns ein Treffen vereinbaren. Während der K13online-Winterpause 2017/18 sind auch Ausflüge an den Walensee, Zürich und Davos geplant. Wir bitten um eine frühzeitige Terminabsprache...
Schweizer Obergericht des Kantons Zürich weißt Revisionantrag(Wiederaufnahmeverfahren) im Fall Beat Meier ab: Rechtsanwalt Bernard Rambert legt Beschwerde beim Bundesgericht ein
29.09.2017
Erhebliche Revisionsgründe auf die Bedeutung der entlastenden Aussagen der damaligen Jungen Kai & Uwe: Ein sexueller Missbrauch der beiden Brüder hat niemals stattgefunden
K13online liegt im Schweizer Fall Beat Meier nun die 40-seitige Revisionsbegründung(Wiederaufnahme) vom Rechtsanwalt Bernard Rambert und der 11-seitige Beschluss des Obergerichtes in Zürich vor. Daraus geht eindeutig hervor, dass die früheren belastenden Aussagen bei der Polizei in Paris/F von den beiden Brüdern Kai & Uwe zurück genommen wurden. Schon bei den ersten vier Vernehmungen zuvor in der Schweiz hatten alle drei Brüder(+ Maik) einen sexuellen Missbrauch bestritten. Bei der Rücknahme sagten Kai & Uwe aus, dass Sie damals in Paris bei den Vernehmungen durch die Polizei unter massiven Druck gesetzt worden waren, um Beat Meier zu belasten. Der Haupt-Revisionsgrund besteht allerdings darin, dass der Anstaltsarzt der JVA in Pöschwies bei einer Untersuchung festgestellt hat, dass der Penis von Beat Meier für einen angeblichen Analverkehr mit den Jungs viel zu groß ist - und demnach nicht hätte durchgeführt werden können. Die damaligen Ermittlungsbehörden hatten es versäumt, dieses Faktum rechtsmedizinisch zu untersuchen und dementsprechende Feststellungen zu treffen. Im Revisionsverfahren wurde durch Rechtsanwalt Rambert ein exteres Gutachten beantragt und vom Obergericht völlig unbegründet abgelehnt. Das Schweizer Bundesgericht wird sich nun mit der Beschwerde gegen den Beschluss beschäftigen. Trotz stichhaltiger Revisionsbegründung will die Schweizer Justiz ganz offensichtlich ihre begangenen Rechtsfehler nicht eingestehen. Das frühere Mitglied der Schweizer Arbeitsgemeinschaft Pädophilie(SAP) hätte ansonsten natürlich einen Anspruch auf Haftentschädigung von 25 Jahren zu Unrecht erlittene Gefangenschaft in der Verwahrung. In diesem Wiederaufnahmeverfahren soll primär ein Freispruch erreicht werden. Zumindest jedoch soll bei einer erfolgreichen Revision das Strafmaß gemindert bzw. die Verwahrung aufgehoben werden. Rechtsanwalt Rambert hat auch beim Bundesgericht eine mündliche Verhandlung zur Revision und eine neue Berufungsverhandlung mit Beweisaufnahme der Zeugen Kai, Uwe und Maik beantragt. Wir werden über diese Schweizer Justizskandal weiter berichten...