(Update 15. Mai 2017)) Allgemeine Zeitung - Rhein Main Presse: 44-jähriger Mann soll im Jahre 2005 in Thailand einen unter 14-jährigen Jungen sexuell missbraucht haben | |||||
Vor dem Amtsgericht in Bad Kreuznach: Ein rechtsmedizinisches Gutachten soll das Alter des Jungen anhand einiger Videosequenzen klären Vor dem Amtsgericht in Bad Kreuznach hat ein ungewöhnlicher Prozess gegen einen 44-jährigen Mann begonnen, der des sexuellen Missbrauchs eines Jungen im vermeintlichen Alter von 12 bis 13 Jahren in Thailand im Jahre 2005 beschuldigt wird. Als Beweismittel liegt offenbar keine Zeugenaussage des Jungen vor, sondern lediglich ein Video. Ein rechtsmedizinisches Gutachten soll das Alter des Jungen anhand einiger Videosequenzen klären. Bei dem Begleiter des Mannes soll es sich um einen Therapeuten handeln, den der Hargesheimer in einer Selbsthilfegruppe kennengelernt haben will, wie die Allgemeine Rheinzeitung berichtet. Diese Aussage konnte bisher jedoch noch nicht bestätigt werden. Es könnte auch eine Verteidigungsstrategie des Angeklagten sein. Die wahren Hintergründe können sich erst im Laufe des Gerichtsverfahrens klären lassen. Unabhängig von diesem Fall gilt Thailand nicht grundlos als "Paradies" für Boylover/Knabenliebhaber, denn dort bieten sich auch Jungs freizügig für Sex gegen Geld an. Erst kürzlich ist im Bruno Gmünder Verlag eine Dokumentation/Bildband mit dem Titel "Underage" erschienen. Minderjährige Sexarbeiter gehen auf den schwulen Straßenstrich. Der damalige Junge wird heute Mitte 20 sein und müsste eigentlich als "Opferzeuge" vernommen werden. Sofern es sich bei dem Jungen um einen Stricher gehandelt haben sollte, könnte davon ausgegangen werden, dass diese sexuelle Dienstleistung einvernehmlich geschehen ist. Aber auch auf dem vorliegenden Video müsste dies eindeutig zu erkennen sein. Weil der Gesetzergeber in den Unrechts §§ 176 ff. und 184 ff. StGB jedoch nicht zwischen sexueller Gewalt und Einvernehmlichkeit differenziert, spielt dieser Sachverhalt vor Gericht keine Rolle. Die Verteidigung kann lediglich auf das rechtsmedizinisches Gutachten bauen. Update 15. Mai 2017: Bei Auskunft der Pressesprecherin des AG Bad Kreuznach sind die Fortsetzungstermine am 29.5.2017, 9.00 Uhr, 14.6.2017, 13.00 Uhr und am 5.7.2017, 14.30 Uhr. Frühestens am 5.7.2017 kann mit einem Urteil gerechnet werden. K13online wird als Prozessbeobachter weiter berichten...
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geschrieben von K13online-Redaktion am 12.05.2017 |
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