UNRECHT im Namen des Gesetzgebers: Für ein damals 13-jähriges Mädchen & 34-jährigen Mann war es Liebe, für die Justiz schwerer sexueller Kindesmissbrauch | |||||
Täter ohne Opfer: Mutter des Mädchens ließ das Liebespaar in ihrer Wohnung in einem Bett schlafen und erstattet dann Anzeige, obwohl SIE kein "Tatdatum" nennen konnte Bei einer Strafanzeige wegen (schweren) sexuellen Missbrauch von Kindern sind die Ermittlungsbehörden aufgrund der bestehenden UNRECHTSgesetze in § 176 ff. StGB verpflichtet, die Ermittlungen aufzunehmen. In diesem Fall hatte die Mutter des Mädchens Strafanzeige gegen den Freund Ihrer Tochter erstattet, der nicht pädophil ist. Der 34-jährige Mann legte daraufhin ein "Geständnis" ab, denn die dürftige Beweiselage hätte wohl zu einem Freispruch geführt. Wäre das Mädchen 14 Jahre gewesen, dann sowieso. Das Amtsgericht in Spendal ist zwar an geltendes UNRECHT gebunden und kann bei solchen Liebesbeziehungen nicht freisprechen. Jedoch hat jedes Gericht die Möglichkeit, bei Einvernehmlichkeit ein sehr geringes Strafmaß zu verhängen. Davon hat das Spendaler Amtsgericht aber keinen Gebrauch gemacht, sondern eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verkündet, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Es bedarf deshalb einer Strafrechtsreform im Schand § 176 ff. StGB, die es einem Gericht ermöglicht, bei einvernehmlich sexuellen Beziehungen zwischen Kindern & Erwachsenen einen Freispruch zu verkünden. Weil alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind muss eine solche Strafausschlussklausel natürlich auch für Pädophile/Pädosexuelle gelten. Solange es keine politischen Mehrheiten für eine solche Strafrechtsreform gibt, bleibt allen Beteiligten nur die Möglichkeit, keine Strafanzeige zu erstatten. Motto: "Wo kein Kläger, da kein Richter". Die Mutter des Mädchens trifft deshalb eine erhebliche Mitschuld am Leid der Tochter & des Mannes. Auch solche Fälle von einvernehmlicher Sexualität fließen in die jährliche Kriminalstatistik von "Kindesmissbrauch" ein. Diese Statistik differenziert nicht zwischen sexueller Gewalttaten und Einvernehmlichkeit. Aus diesem Grunde sind die jährlichen Fallzahlen eine Verzerrung der Wahrheit und damit verfälscht. Die Verfahren mit tatsächlicher Gewalt gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern liegen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erheblich niedriger als die Kriminalstatistik ausweist. Auch bei der sogenannten "Dunkelziffer" dürfte die Einvernehmlichkeit überwiegen, denn sonst würde es Strafverfahren geben. Die vom Kinder- und Opferschutz medial verbreiteten Fallzahlen beruhen jedenfalls auf reiner Fantasie... https://www.volksstimme.de/lokal/stendal/gestanden-liebe-zu-einer-13-jaehrigen
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geschrieben von K13online-Redaktion am 12.07.2018 |
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