UNRECHT im Namen des Gesetzgebers: Für ein damals 13-jähriges Mädchen & 34-jährigen Mann war es Liebe, für die Justiz schwerer sexueller Kindesmissbrauch

Täter ohne Opfer: Mutter des Mädchens ließ das Liebespaar in ihrer Wohnung in einem Bett schlafen und erstattet dann Anzeige, obwohl SIE kein "Tatdatum" nennen konnte

Bei einer Strafanzeige wegen (schweren) sexuellen Missbrauch von Kindern sind die Ermittlungsbehörden aufgrund der bestehenden UNRECHTSgesetze in § 176 ff. StGB verpflichtet, die Ermittlungen aufzunehmen. In diesem Fall hatte die Mutter des Mädchens Strafanzeige gegen den Freund Ihrer Tochter erstattet, der nicht pädophil ist. Der 34-jährige Mann legte daraufhin ein "Geständnis" ab, denn die dürftige Beweiselage hätte wohl zu einem Freispruch geführt. Wäre das Mädchen 14 Jahre gewesen, dann sowieso. Das Amtsgericht in Spendal ist zwar an geltendes UNRECHT gebunden und kann bei solchen Liebesbeziehungen nicht freisprechen. Jedoch hat jedes Gericht die Möglichkeit, bei Einvernehmlichkeit ein sehr geringes Strafmaß zu verhängen. Davon hat das Spendaler Amtsgericht aber keinen Gebrauch gemacht, sondern eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verkündet, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Es bedarf deshalb einer Strafrechtsreform im Schand § 176 ff. StGB, die es einem Gericht ermöglicht, bei einvernehmlich sexuellen Beziehungen zwischen Kindern & Erwachsenen einen Freispruch zu verkünden. Weil alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind muss eine solche Strafausschlussklausel natürlich auch für Pädophile/Pädosexuelle gelten. Solange es keine politischen Mehrheiten für eine solche Strafrechtsreform gibt, bleibt allen Beteiligten nur die Möglichkeit, keine Strafanzeige zu erstatten. Motto: "Wo kein Kläger, da kein Richter". Die Mutter des Mädchens trifft deshalb eine erhebliche Mitschuld am Leid der Tochter & des Mannes. Auch solche Fälle von einvernehmlicher Sexualität fließen in die jährliche Kriminalstatistik von "Kindesmissbrauch" ein. Diese Statistik differenziert nicht zwischen sexueller Gewalttaten und Einvernehmlichkeit. Aus diesem Grunde sind die jährlichen Fallzahlen eine Verzerrung der Wahrheit und damit verfälscht. Die Verfahren mit tatsächlicher Gewalt gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern liegen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erheblich niedriger als die Kriminalstatistik ausweist. Auch bei der sogenannten "Dunkelziffer" dürfte die Einvernehmlichkeit überwiegen, denn sonst würde es Strafverfahren geben. Die vom Kinder- und Opferschutz medial verbreiteten Fallzahlen beruhen jedenfalls auf reiner Fantasie... 

https://www.volksstimme.de/lokal/stendal/gestanden-liebe-zu-einer-13-jaehrigen




UNRECHT im Namen des Gesetzgebers: Einvernehmlicher Geschlechtsverkehr zwischen 23-jährigem Mann & 13-jährigem Mädchen führt zu 15 Monate Bewährungsstrafe 31.03.2018

Täter ohne Opfer: Weil Beide ein Liebespaar sind könne von einem minderschweren Fall des "schweren sexuellen Kindesmissbrauchs" ausgegangen werden, betonten Staatsanwalt und Amtsrichter 

Von dem UNRECHTS § 176 ff. StGB sind bei Weitem nicht nur Pädophile/Pädosexuelle betroffen. Ein 23-jähriger Mann hatte mit seiner 13-jährigen Freundin einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. Das Mädchen wurde schwanger. Auf Druck der Eltern lies sie das Kind abtreiben. Das Jugendamt erstattete Strafanzeige und brachte damit den Justizapperat ins Rollen. Dreifachen Geschlechtsverkehr mit einem Mädchen unter 14 Jahren bezeichnet der Gesetzgeber als "schweren sexuellen Missbrauch", wobei jede "Tat" mit mindestens zwei Jahre Freiheitsstrafe zu verurteilen ist. So will es der Schand § 176a StGB. Das Gericht kann lediglich den § 176a Abs. 4 StGB eines "minder schweren Falles" anwenden. So wurde der heute 25-jährige Mann zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Gericht konnte trotz Einvernehmlichkeit keinen Freispruch verkünden. Der Gesetzgeber läßt den Gerichten keine andere Wahl, obwohl es kein Missbrauchsopfer und damit auch keinen Missbrauchstäter gibt. Das Liebespaar war zusammen zur Gerichtsverhandlung erschienen. Der Staatsanwalt schiebt seinem Plädoyer eine Standpauke voraus: „Ihre Tat kann ich noch verstehen, aber dass Sie mit 25 Jahren ohne Job sind, kann nicht sein.“ Er fordert ihn auf, die Initiative zu ergreifen. Beim § 176 ff. StGB handelt sich es um ein Offizialdelikt. Dies bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft ermitteln und anklagen muss. Die primäre Schuld der ungerechten Gesetzeslage liegt somit beim Gesetzgeber und damit ist jeder Fall von einvernehmlicher Sexualität zwischen Kindern & Erwachsenen eine politische Angelegenheit. Es bedarf einer diesbezüglichen Reform im Sexualstrafrecht, damit es keine Justizopfer des § 176 ff. StGB mehr geben kann. Dem Jugendamt sei an dieser Stelle gesagt, dass es nicht verpflichtet gewesen wäre, Strafanzeige zu erstatten. Auch auf diese Weise hätte das Ermittlungs- und Gerichtsverfahren vermieden werden können. Wäre der junge Mann nachweislich pädosexuell gewesen, dann wäre er mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer mehrjährigen Freiheitstrafe im Knast verurteilt worden. Der Gesetzgeber und in Folge die Gerichte hätten noch mehr Schuld auf sich geladen....

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geschrieben von K13online-Redaktion am 12.07.2018 Drucken

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