Trierer Volksfreund zur Revision | |
Ablehnung der Beweisanträge war Rechtsbeugung *** Autor des PRD in Berlin verurteilt *** Grundsätze des fairen Verfahrens wurden verletzt *** STA Trier wird zuvor Stellung nehmen. Quelle: intrinet.de/regionales/suedwest/806,328259.html?fCMS=e705a04cf959f36fa1dc71444f7d27b4 Lesen Sie weiter unter mehr und in den Kommentaren... Herr Lintz vom TV unterschlägt mal wieder einiges. Das die Urteile klares Unrecht sind traut Er sich offenbar immer noch nicht zu äußern. Anstatt diese Tatsache als Titelschlagzeile zu wählen nimmt Er die Verurteilung von Ilja S. in Berlin. Obwohl niemand von uns weiß was dort wirklich geschehen ist gehen wir jedoch davon aus, dass von einem "schweren sexuellen Missbrauch" keine Rede sein kann. Die Gesetze definieren auch einvernehmlichen Sex als solches. Auch hat Linz wider besseren Wissens versäumt zu erwähnen, dass die STA Berlin den reinen "Stefan-Text" als nicht-pornografisch bewertet. Die STA Trier wird noch zur Revisionsbegründung Stellung nehmen müssen. |
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geschrieben von K13online-Redaktion am 07.01.2004 |
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