Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die JVA Kislau & Bruchsal: Vorsitzende des Petitionsausschusses bestätigt Eingang der Ergänzung, die in die Beratungen mit einbezogen werden
26.03.2019
Petitionsausschuss von Baden-Württemberg verweigert nicht nur die Akteneinsicht in die Stellungnahme des Justizministeriums, sondern auch in alle Akten der Dienstaufsichtsbeschwerde
Die Vorsitzende des Petitionsausschusses von Baden-Württemberg hat den Eingang der Petitionsergänzung zum unbegründeten Besuchsverbot in der JVA Bruchsal bestätigt. Die diesbezügliche Beschwerde wird in die Beratungen mit einbezogen. Jedoch hat die Vorsitzende die Akteneinsicht hinsichtlich der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die JVA Kislau & das Justizministerium verweigert. Die Akten beim Justizministerium müssen vom Petitionsausschuss heran gezogen werden. Darin befinden sich Dokumente, die zur weiteren Begründung der Petition notwendig sind. Die Vorsitzende hat auch die Zusendung einer Kopie der Stellungnahme des Justizministeriums verweigert, sofern diese überhaupt angefordert wurde bzw. vorliegt. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist diese Stellungnahme lückhaft oder sogar vorsätzlich falsch. Ohne eine Richtigstellung zu dieser Stellungnahme kann der Petent Dieter Gieseking seine Petition nicht vollständig begründen. Schon im jetzigen Stadium des Petitionsverfahrens wird offenbar versucht, die Petition einzuschränken bzw. abzuweisen. Es ist zwar richtig, dass kein gesetzlicher Rechtsanspruch auf die Einsicht in die kompletten Petitionsakten besteht, jedoch wurde dies auch nicht beantragt. Ein weiterer Schriftsatz an den Petitionsausschuss ist in Vorbereitung. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten...
Unbegründet & Wilkür: Regierungsdirektorin Hügle verweigert Dieter Gieseking(K13online) den Besuch des Gefangenen Peter K. in der JVA Bruchsal
21.03.2019
Peter K. & Dieter Gieseking: Wir prüfen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die stellvertretende Anstaltsleiterin in Bruchsal & Leiterin der JVA Kislau beim Justizministerium Baden-Württemberg
In dem Beschwerdeverfahren gegen das unbegründete Besuchsverbot von Dieter Gieseking beim Gefangenen Peter K. in der JVA Bruchsal hat nicht der Anstaltsleiter Thomas Weber entschieden, sondern die Leiterin der JVA Kislau Hügle, die gleichzeitig auch die stellvertretende Leiterin in der JVA Bruchsal ist. Der Inhaber von K13online hatte in eigener Sache Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Hügle in Kislau eingelegt. Ebenso wurde damals Strafanzeige gegen mehrere Ihrer Bediensteten erstattet. Das Verfahren ging bis zum Justizministerium und ist jetzt auch Bestandteil der Petition an den Landtag von Baden-Württemberg. Es ist ganz offensichtlich, dass Frau Hügle in Macht Ihres Amtes das Besuchsverbot in einer Art von "Racheakt" ausgesprochen hat. Sie geht erneut mit keinem Wort auf die begründeten Argumente des Beschwerführers Dieter Gieseking ein. Denn Sie hat keine Argumente, die ein Besuchsverbot rechtfertigen würden. Die von Frau Hügle getroffene Entscheidung beruht auf reiner Willkür. Es bedarf deshalb einer erneuten Dienstaufsichtsbeschwerde beim Justizministerium, die umgehend eingelegt werden wird, sobald der Gefangene Peter K. dieser per Briefpost zugestimmt hat. Peter K. hat Dieter Gieseking bereits eine entsprechende Vollmacht für solche Schriftsätze erteilt. Der Anstaltsbeirat hat bisher noch nicht reagiert. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten...
Ergänzung der Petition 16/02906 an den Landtag von Baden-Württemberg: Besuchsverbotsverfahren des Gefangenen Peter K. in der JVA Bruchsal
07.03.2019
Warten auf die Stellungnahme des Justizministeriums in Baden-Württemberg: Warten auf einen Termin zur Akteneinsicht auf der Geschäftsstelle des Landtags von Baden-Württemberg in Stuttgart
Der Petent Dieter Gieseking(K13online) hat zur laufenden Petition eine Ergänzung an den Petitionsausschuss des Landtages von Baden-Wüttemberg nachgereicht. Darin geht es um das Beschwerdeverfahren gegen das Besuchsverbot des Gefangenen Peter K. in der JVA Bruchsal. Dieses Verfahren steht im Kausalzusammenhang mit der Petition wegen der Dienstaussichtsbeschwerde gegen die JVA Kislau und das Justizministerium in Baden-Wüttemberg. Inzwischen müsste dem Petitionsausschuss eine Stellungnahme vom Justizministerium vorliegen. Diese wurde vom Ausschuss angefordert, damit der Petent dazu Stellung nehmen kann. Der Petent Gieseking wartet auch auf eine Mitteilung zur persönlichen Einsicht in die Akten, damit die Petition weiter begründet werden kann. Der Ausschuss hatte dem Petenten bereits mitgeteilt, dass Beides angefordert wurde. Die Akteneinsicht kann auf der Geschäftsstelle des Landtages stattfinden. Sobald uns ein Termin vorliegt, werden wir weiter berichten...