"In einer Welt von universeller Täuschung ist das Aussprechen von Wahrheit ein revolutionärer Akt" - GOERGE ORWELL
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K13online ./. Bild(Blöd)zeitung beendet: Berliner Landgericht zeichnet heimlich aufgenommenes Balkon-Foto von Dieter Gieseking als Bildnis der Zeitgeschichte aus 20.06.2018

Laut Landgericht-Beschluss spricht das Schmierblatt Bildzeitung der K13online-Redaktion eine Ehrung aus: "Das Sprachrohr von Deutschlands Kinderschändern" nominiert die Bild-Rhein-Neckar "Journalistin" Janine Wollbrett zur Pädo-Gurke 2018

Der Schmierfinken-Journalismus der Bild-Rhein-Neckar Redakteurin Janine Wollbrett wird keine zivilrechtlichen Folgen gegen die Blödzeitung haben. K13online wird keine Beschwerde gegen den nach unserer Rechtsauffassung rechtsfehlerhaften Beschluss des Landgerichts Berlin einlegen. Wir betrachten das vermeintlich "nicht rechtswidrige" Foto im Landgerichts-Beschluss mit Dieter Gieseking auf dem private Balkon als Auszeichnung. Das Landgericht hat das Bildnis zur Zeitgeschichte erklärt. Als Ehrung der Blödzeitung betrachten wir die freie Meinungsäußerung im Beschluss des Landgerichts "Sprachrohr von Deutschlands Kinderschändern" zu sein. Es ehrt uns in Solidatität mit den Justizopfern. Darüber hinaus betrachten wir den Artikel "Pädophile können unbehelligt ihre kranken Fantasien schildern" vom 29. Januar 2018 als kostenlose Werbung für unsere vielseitigen Aktivitäten. Selbst der bildungsfremden Leserschaft der Blödzeitung ist bekannt, das BILD "sanft zum Po, schlecht fürs Denken" ist. Der Slogan "Gib Lügen keine Chance" konnte zwar durch eine Unterlassung- und Schadensersatzklage nicht gerichtlich durchgesetzt werden. Jedoch war es ein Warnschuss bei Wiederholungen. K13online wird auch in Zukunft gegen solche Hass-Medien agieren und alle machbaren Möglichkeiten ausschöpfen. Alternativ haben wir den Bildartikel von Janine Wollbrett für die K13online Pädo-Gurke 2018 nominiert... 

https://www.bild.de/ 



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Zitate aus dem Original-Artikel in der Bild-Blödzeitung mit K13online Gegendarstellungen & Richtigstellungen

Wahrheit 3: Pädophile können unbehelligt ihre kranken Fantasien schildern

K13online: Lüge 3  

An der Tür zu dem Einzimmer-Apartment im 3. Stock hängt ein Zettel: „Termine nur nach vorheriger Anmeldung per Telefon oder E-Mail. Danke.“

K13online: Dieses Hinweisschild wurde schon vor einigen Jahren an der privaten Wohnungstür angebracht, um sensationsgeile "Journalisten" auf eine notwendige Anmeldung hinzuweisen. Spontane Gespräche & Interviews werden nicht gegeben. Seriöse Medienvertreter fragen an, um einen Termin zu bekommen. Auslöser war damals eine mehrstündige Belagerung eines Reporterteams von SpiegelTV gewesen. Es war eine Hass-Sendung mit der Beteiligung von K13online geplant gewesen: Paparazzi-Journalismus: http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2746 

Hier, in einem Mehrfamilienhaus in Pforzheim (Ba. Wü.), 200 Meter von der nächsten Schule entfernt, wohnt das Sprachrohr von Deutschlands Kinderschändern: Dieter Gieseking, 62 Jahre, Ex-Bundespolizist, Pädophiler, vorbestraft. Er saß zuletzt 2016 in Haft. Gieseking fordert seit fast zwei Jahrzehnten die Legalisierung von Sex mit Kindern!

K13online: Seit über 15 Jahren wurde niemals die Legalisierung von Sex mit Kindern" gefordert. Wohl aber vertreten wir die politische Position, dass einvernehmliche Sexualität zwischen Kindern/Jugendlichen & Pädophilen/Pädosexuellen legalisiert werden sollte. Die Schutzaltersgrenze(Einwilligungsalter) sollte von derzeit 14 Jahren auf 12 Jahre gesenkt werden. Die sexuelle Selbstbestimmung von Jungs/Mädchen muss ermöglicht werden. Die Bild-Reduzierung "Sex mit Kindern" ist eine Lüge und ein Schmierfinken-Journalismus!   

 

Gieseking („Kinder haben einfach Spaß am Sex“) reist auch als selbst ernannter „Journalist“ zu Prozessen. Zuletzt nach Bad Kreuznach, wo ein 44-Jähriger u. a. wegen Missbrauchs eines 13-Jährigen angeklagt ist.

K13online: Natürlich haben auch Kinder grundsätzlich immer Spaß am Sex. Wer dies leugnet, lebt nicht auf dieser Welt. Das Landgericht Berlin hat in seinem Beschluss festgestellt, dass Dieter Gieseking eine journalistisch gestaltete Webseite betreibt. Die Berichterstattungen über Prozesse mit unserer Teilnahme bilden schon aus finanziellen Gründen eine große Ausnahme. Die Schwerpunkte in den News liegen eindeutig und weit überwiegend bei der Kritik an den Mainstream-Medien und insbesondere bei der Hatzpresse wie z. B. der Bild-Blödzeitung etc.. !  

Päderast Dieter Gieseking (62) auf seinem Balkon. Hier hortet er Akten. Regelmäßig überzieht er die Jusitz mit absurden Anzeigen und Beschwerden Foto: Horst Welke / pb press

K13online: Dieter Gieseking ist kein Päderast, sondern er ist ein offen und bekennender Pädophiler. K13online schließt sich jedoch die Päderastie und sogar die nahe Homosexualität bei seiner Berichterstattung mit ein. Ebenso die Girllover bzw. Mädchenliebhaber. Alle Anzeigen und Beschwerden der letzten 15 Jahre waren berechtigt und notwendig gewesen: Gegen Unrecht hilft nur Widerstand!!!

In Giesekings Berichten sind die Angeklagten aber stets das Opfer.

K13online: Auch diese Behauptung ist so pauschal ausgesprochen falsch. Die Angeklagten sind nur dann Justizopfer, wenn es um Einvernehmlichkeit gegangen ist. Bei tatsächlicher sexueller Gewalt gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern sind die Angeklagten natürlich Täter.

Bei ihm heißen Kinderschänder, wie in der Pädophilen-Szene üblich, „Boylover“ bzw. „Girllover“. Kinderschutz-Experte Michael Kappe (47, „Care Child“): „Er betreibt seit vielen Jahren eine vorgeblich journalistische Internetseite und begreift seinen Einsatz für die angeblichen Rechte von Pädokriminellen als Lebenszweck.“

K13online: Wer alle Boylover bzw. Girllover pauschal als Kinderschänder bezeichnet ist ein Verbrecher! Michael Kappe war bzw. ist KEIN Kinderschutz-Experte, sondern ein Pädophilenjäger. Seine schändliche Webseite ist schon seit vielen Jahren offline: Und DAS ist gut so!!!


 

K13online-Nominierung zur medialen Pädo-Gurke 2018


K13online ./. Bildzeitung: Beschluss Landgericht Berlin - Die Äußerung, der Antragsteller sei das "Sprachrohr von Deutschlands Kinderschändern" stellt eine zulässige Meinungsäußerung dar 08.06.2018

Landgericht Berlin: "Es handelt sich um ein Bild aus dem Bereich der Zeitgeschichte, da es sich bei dem Antragsteller um einen prominenten Fürsprecher der Pädophilenszene handelt, der zu diesem Zwecke öffentlich auftritt und eine journalistisch gestaltete Webseite betreibt"

Der Inhaber von K13online Dieter Gieseking hat beim Landgericht in Berlin gegen den Medienriesen BILDzeitung geklagt, wobei es zunächst um den Antrag auf Prozesskostenhilfe ging. Dabei wurde auch der Klageschriftsatz beigelegt. Mit Beschluss vom 28. Mai 2018 hat nun das Landgericht entschieden, diesen Antrag abzulehnen. In der Begründung geht das Landgericht ausführlich auf die Klage gegen die Bildzeitung ein. Im ersten Teil geht es um die Abwägung des Rechts des Antragstellers auf Schutz seines Persönlichkeitsrechtes nach Art. 1, 2 Abs. Grundgesetz mit dem in Art 5 Abs.1 GG verankerten Recht der Antragsgegnerin auf Meinungsfreiheit. Die Rechtsauffassung des Landgerichts im vorliegenden Fall K13online gegen die Bildzeitung ist jedoch völlig inakzeptabel. Demnach darf die BILD den Inhaber von K13online als "Sprachrohr von Deutschlands Kinderschändern" bezeichnen, weil er z.B. zu Prozessen wegen Kindesmissbrauch fährt und den Angeklagten seine Unterstützung & Sympathie zum Ausdruck bringt. Die Bildzeitung hatte darüber hinaus ein heimlich aufgenommenes Foto von Dieter Gieseking auf dem Balkon seiner Wohnung gemacht und veröffentlicht. Dazu sagt das Landgericht: Es handelt sich um ein Bild aus dem Bereich der Zeitgeschichte, da es sich bei dem Antragsteller um einen prominenten Fürsprecher der Pädophilenszene handelt, der zu diesem Zwecke öffentlich auftritt und eine journalistisch gestaltete Webseite betreibt. Mit Sicherheit ist ein solches Foto aus dem Privatbereich keine Zeitgeschichte. Wohl aber ist der Antragsteller ein prominenter Fürsprecher der Pädophilenszene und Betreiber einer journalistisch gestalteten Webseite. Dies berechtigt jedoch nicht die Bildzeitung, in den Privatbereich von Dieter Gieseking mit einer Fotoaufnahme einzugreifen. Die Beschwerde gegen diesen rechtsfehlerhaften Beschluss kann innerhalb von einem Monat beim Kammergericht in Berlin eingelegt werden. K13online prüft gegenwärtig noch mit seinem Fachanwalt für Medienrecht die Beschluss-Begründung. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten...  

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3649 

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