"Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten" - Theodor Adorno
ARD(WDR) - hart aber fair - Moderator Frank Plasberg: Es gibt in der deutschen Sprache kein anderes Wort als Kinderschänder, denn Pädophile trifft es einfach nicht in der ganzen Breite
21.02.2018
Sprachrohr von deutschlands "Pressekriminellen" Julian Reichelt(BILD-Chefredakteur): "Sperrt Ihn(Olaf R.) endlich für immer weg" * Bildzeitung veröffentlichte Foto mit vollständigen Namen des Hamburgers
Frank Plasberg hatte in seine Talkrunde "hart aber fair" mit dem Titel "Überlastet, überfordert, zu lasch – Was läuft schief bei den Gerichten?" eingeladen. Gleich zu Beginn der Sendung führte er den menschenverachtenden Begriff "Kinderschänder" in die Diskussion ein, der sich im Laufe der Talkshow vielfach wiederholte. Seine Relativierungsversuche "Es gibt in der deutschen Sprache kein anderes Wort als Kinderschänder, denn Pädophile trifft es einfach nicht in der ganzen Breite" können jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass Plasberg dem pöbelnden Mob Vorschub geleistet hat. Anhand von Einzelbeispielen um den Hamburger Olaf R. und den Freiburger Fall um den 9-jährigen Jungen sowie von jugendlichen Tätern und Misshandlungen in einer Kita drehte sich alles um Kritik an der Justiz/Gerichte. Zu einem Debakel kam es im Fall Olaf R., der gegen Bewährungsauflagen des Gerichtes verstoßen hatte, sich Kindern nicht nähern zu dürfen. Dafür und den Versuch, einen Jungen in seine Wohnung einzuladen, wurde er tatsächlich zu einem Jahr und 8 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die BILDzeitung titelte auf Seite 1: "Sperrt Ihn endlich für immer weg". Dabei wurde ein Foto von Olaf R. und sein vollständiger Name veröffentlicht. Juristen sprechen von eindeutigen Persönlichkeitsverletzungen und damit von Straftaten der BILDzeitung. Chef-Redakteur dieses Blöd-Bild-Blattes ist Julian Reichelt. In der Talkrunde rechtfertigte er sogar seine strafbaren Handlungen und würde es nochmals so publizieren. Damit ist auch der dringende Tatverdacht von Wiederholungen gegeben. Ein solcher "Journalismus" kann nur als Pressekriminalität bezeichnet werden. Vorsichtige Versuche der Diskussionsteilnehmer Gerhart Baum, Gisela Friedrichsen und Jens Gnisa, den Schmierfinken Julian Reichelt zur Vernunft & Einsicht zu bringen, prallten völlig von diesem BILD-Chef-Redakteur ab. Insgesamt musste man den fatalen Eindruck gewinnen, dass alle Diskutanten Angst vor der mächtigen BILDzeitung hatten. Sogar der AfD-Politiker Roman Reusch hielt sich auffallend zurück. Die BILDzeitung spielt sich bei ihren medialen Hetzkampagnen als Ankläger & Richter gleichermaßen auf. Die Richterin von Olaf R. hatte in der mündlichen Urteilverkündung auf eine Strafminderung wegen der Hetzpresse BILD erkannt. Ein solches Beispiel sollte Schule machen...
K13online(Dieter Gieseking) ./. Bildzeitung(Axel Springer Verlag): Anwaltliche Abmahnung & Unterlassungserklärung von Fachanwalt für Medienrecht mit Fristsetzung zum 26. Februar 2018
20.02.2018
"David gegen Goliath": K13online(Dieter Gieseking) kündigt nach ergebnislosen Fristablauf Strafanzeigen/Strafanträge sowie Zivilklage beim Landgericht auf Schadensersatz gegen die BILD(Springer-Verlag) an
Die Bildzeitung Rhein-Neckar in Mannheim hatte auf den Schriftsatz vom Inhaber dieser Webseiten nicht reagiert und die gesetzte Frist bis zum 12. Februar 2018 verstreichen lassen. Somit haben wir nun einem Fachanwalt für Medienrecht mit der Wahrnehmung unserer Interessen beauftragt. Die anwaltliche Abmahnung & Unterlassungserklärung wurde dem Justiziariat der Bild GmbH & Co KG in Berlin zugestellt. Sollten die geltend gemachten Ansprüche nicht innerhalb der Frist zum 26. Februar 2018 erfüllt werden, wird Zivilklage beim Landgericht eingereicht. Wir gehen jedoch davon aus, dass die Bildzeitung mit einer Stellungnahme reagieren wird, aber unsere Aufforderungen nicht erfüllen will. Für diesen Fall kündigen wir zusätzlich Strafanzeigen/Strafanträge gemäß § 185 StGB(Beleidigung), § 201a StGB(Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) und § 130 StGB(Volksverhetzung) an. Dem Presserat wird die Abmahnung unseres Fachanwaltes für Medienrecht zu unserer laufenden Beschwerde wegen mehrfachen Verstoßes gegen den Pressekodex nachgereicht. K13online wird auch in Zukunft, weder von der Bildzeitung noch von anderen Mainstream-Medien, einen "Journalismus" dulden, der gegen die Persönlichkeitsrechte oder den Pressekodex verstößt. Im Gegensatz dazu sind wir weiterhin und jeder Zeit bereit, mit seriösen Journalisten & Redaktionen der TV- Hörfunk- und Print/Online-Medien ein vernünftiges Gespräch zum Themengebiet der Pädophilie zu führen. Wir erwarten von jedem Medium einen objektiven, korrekten und fairen Journalismus. Weitere Negativ-Beispiele können Sie dem unteren Link auf "Bildblog.de" entnehmen. Den Schriftsatz unseres Fachanwaltes für Medienrecht können Sie mit einem Klick auf weiterlesen einsehen....
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von K13online-Redaktion [Druckansicht]
Kommentare
Sehr guter Artikel-Kommentar in der FAZ
von K13online am 21.02.2018
Jens Gnisa bemängelt das Durcheinanderwerfen von Tatbestand und Tatfolgen. Auch Gerhart Baum verwehrt sich gegen den Versuch des Verallgemeinerns. Bewährungsstrafen seien bei Jugendlichen angebracht. Julian Reichelt redet, um seine unhaltbare Position zu nobilitieren, von einem systemischen Problem. Gerichtsreporterin Friedrichsen fährt ihm in die Parade und erinnert an den tatsächlichen Sachverhalt, was den Pranger-Anhänger Reichelt nicht davon abhält, weiter Unfug zu verbreiten.
Pranger „Bild“
Der nächste Fall gibt Gelegenheit, das Rechtsverständnis Julian Reichelts zu studieren. Sein Blatt hat sich in einem Hamburger Fall dazu entschieden, den vollständigen Namen des Angeklagten zu nennen und ein Bild von ihm zu drucken. Die Schlagzeile „Sperrt ihn endlich für immer weg!“ wurde zum Vorboten einer beispiellosen Gerichtsschelte, als der Beschuldigte nur zu einer Freiheitsstrafe ohne anschließende Sicherheitsverwahrung verurteilt wurde. Tatsächlich war es nicht abermals zu sexuellem Missbrauch gekommen, sondern nur zu Verstößen gegen gerichtliche Auflagen. Aber das interessiert den Hobbyforensiker aus der Bild-Redaktion nicht die Bohne. Er glaubt zu wissen, was richtig ist. Das reicht ihm. Gerhart Baum und Jens Gisa argumentieren auf verlorenem Posten gegen ein ungesundes Rechtsempfinden, das dem Bild-Mann im Studio des Gastgebers unverdienten Applaus einträgt.
Plasbergs Frage, ob Reichelt nun Ankläger und Richter in einer Person sei, bleibt unbeantwortet. Er geht ihr auch nicht mit der nötigen Insistenz weiter nach.
Richter Gnisa widerspricht dem Eindruck von Milde der Strafjustiz. Tatsächlich landen Straftäter im Fall von sexuellen Missbrauch von Kindern überdurchschnittlich häufig im Anschluss an ihre Haft in der Sicherungsverwahrung. Plasberg fragt den Richter, ob er froh darüber sei, das Foto des Straftäter zu kennen, wenn er selbst in der Gegend Kinder habe. Es fehlt nicht mehr viel und er bahnte einer Lynchjustiz den Weg ins Rechtsempfinden.
Ein Fall für den Presserat
Richter Gnisa bleibt sachlich und erinnert daran, dass die meisten Fälle von Kindesmissbrauch im Umfeld der Familien und ihrer Freunde geschehen und durchaus nicht dem Stereotyp des Täters entsprechen, das Bild-Mann Reichelt verbreitet. Gisela Friedrichsen weist darauf hin, dass gerichtlich angeordnete Sicherungsverwahrung an hohe Bedingungen geknüpft sei. Da zieht Reichelt eine Grimasse. Als sei es eine Jagdtrophäe, die er ins Studio hält, sagt er voraus, der Hamburger Straftäter werde Sicherungsverwahrung bekommen, „beim nächsten Mal“. Was für ein schrecklicher Triumph! Als Wiederholungstäter mit Vorsatz ist Reichelt mit diesem Aufritt ein Fall für den Presserat.