"Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten" - Theodor Adorno
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UNRECHT im Namen des Volkes: Schweizer Bundesgericht weist Wiederaufnahmeverfahren(Revisionsgesuch) von Beat Meier ab 12.03.2018

Stellungnahme von Beat Meier zu seinem 72. Geburtstag am 4. März 2018: Letztinstanzliche Abweisung des Revisionsantrages - ein moralischer Konflikt

Zu Beginn der Untersuchungen war Beat Meier 44 Jahre alt. Nach 28 Jahren konnte er in der JVA Pöschwies in der Schweiz seinen 72. Geburtstag "feiern". Bei der letztinstanzlichen Abweisung des Wiederaufnahmeverfahrens durch das Schweizer Bundesgericht stellt sich die berechtigte Frage, ob Meier jemals wieder aus der Verwahrung entlassen wird. Die Schweizer Justiz kennt offensichtlich keine Gnade. Selbst ein Mörder wäre schon wieder in Freiheit. Meier hat die Ihm vorgeworfenen "Taten" hingegen stets bestritten. Selbst wenn es zu sexuellen Handlungen mit drei Jungs gekommen wäre, dann müsste er nach über 25 Jahren aus der Verwahrung entlassen werden. K13online ist in Europa kein vergleichbarer Fall bekannt, wo die Justiz so unnachgibig handelt. Es bleibt die Option einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR). Ein solches Verfahren ist mit einem Rechtsanwalt nicht nur sehr teuer, sondern dauert in der Regel auch viele Jahre. Der Inhaber des Weblogs Tinjos setzt sich seit vielen Jahren für bessere Haftbedingungen, Vollzugslockerungen und Freilassung ein. Es ist menschenverachtend, Beat Meier in der JVA Pöschwies sterben zu lassen. Mit zunehmenden Alter wird sein Gesundheitszustand immer schlechter. Dabei noch immer von einer "Gefahr" für die Allgemeinheit & Kindern zu sprechen, ist völlig absurd. Sein Unterstützerkreis muss zuschauen und ist der Ohnmacht ausgeliefert. Auch K13online kann lediglich den Briefkontakt fortführen und über aktuelle Ereignisse berichten, damit Beat Meier nicht ganz in Vergessenheit gerät. Mit einem Klick auf weiterlesen finden Sie die Stellungnahme von Meier. Ebenso die Seite 1 + 11 der Urteilsbegründung des Bundesgerichtes, welches auch über das Weblog Tinjos erreichbar ist... 

http://www.tinjos.ch/blog/index.php?id=89pw8494



Die Seiten 2 bis 10 können bei uns als PDF-Datei angefordert werden



+++ Interessengemeinschaft für Sicherheits-Verwahrte in der Schweiz(FAIR-WAHRT): Rundbrief Dezember 2017 aus der JVA Pöschwies/Regensdorf +++ 12.01.2018

Kostenlose juristische Beratung für Verwahrte ?: Umfrage an rund 70 ausgesuchte Rechtsanwälte, die bereit sind, Verwahrte in der Schweiz aktiv zu unterstützen

In einem offenen Rundbrief hat sich der Vereinsvorstand(Beat Meier) von "FAIR-WAHRT" erneut an seine Mitglieder & Unterstützer gewandt. Ein alternatives Projekt wurde gestartet. Mit einer Umfrage wurden rund 70 Rechtsanwälte angeschrieben und um Auskunft gegeben, ob für Verwahrte eine kostenlose Beratung möglich ist. Die Finanzierung von Anwaltshonoraren stellt für die Verwahrten ein erhebliches Problem dar. Denn die meisten Verwahrten haben im Laufe der Jahre ihre gesamte Existenz & Eigentum verloren. Die IG Fair-Verwahrt verfügt über ein Vereinskonto, welches der Webseite entnommen werden kann. Auf diese Bankverbindung können Spenden für die Vereinszwecke überwiesen werden. Kontaktaufnahmen mit dem Vorstand können per Briefpost in die JVA Pöschwies erfolgen. Ebenso kann Kontakt außerhalb der JVA per E-Mail aufgenommen werden. Der Unterstützerkreis des Vereins "Fair-Wahrt" hat in der Vergangenheit die Initiative von Beat Meier auch schon für den "Marion-Dönhoff-Förderpreis" vorgeschlagen. Alternativ gibt es Bestrebungen den Verein mit Awards auszuzeichnen. K13online begrüßt solche Bestrebungen nach seinen Möglichkeiten. Ein solcher Verein ist bisher einmalig in Europa. In Deutschland und den anderen europäischen Ländern gibt es keinen Verein für Sicherungsverwahrte. Die Schweiz kann diesbezüglich als vorbildlich angesehen werden...

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3522 
Schweizer Obergericht des Kantons Zürich weißt Revisionantrag(Wiederaufnahmeverfahren) im Fall Beat Meier ab: Rechtsanwalt Bernard Rambert legt Beschwerde beim Bundesgericht ein 29.09.2017

Erhebliche Revisionsgründe auf die Bedeutung der entlastenden Aussagen der damaligen Jungen Kai & Uwe: Ein sexueller Missbrauch der beiden Brüder hat niemals stattgefunden

K13online liegt im Schweizer Fall Beat Meier nun die 40-seitige Revisionsbegründung(Wiederaufnahme) vom Rechtsanwalt Bernard Rambert und der 11-seitige Beschluss des Obergerichtes in Zürich vor. Daraus geht eindeutig hervor, dass die früheren belastenden Aussagen bei der Polizei in Paris/F von den beiden Brüdern Kai & Uwe zurück genommen wurden. Schon bei den ersten vier Vernehmungen zuvor in der Schweiz hatten alle drei Brüder(+ Maik) einen sexuellen Missbrauch bestritten. Bei der Rücknahme sagten Kai & Uwe aus, dass Sie damals in Paris bei den Vernehmungen durch die Polizei unter massiven Druck gesetzt worden waren, um Beat Meier zu belasten. Der Haupt-Revisionsgrund besteht allerdings darin, dass der Anstaltsarzt der JVA in Pöschwies bei einer Untersuchung festgestellt hat, dass der Penis von Beat Meier für einen angeblichen Analverkehr mit den Jungs viel zu groß ist - und demnach nicht hätte durchgeführt werden können. Die damaligen Ermittlungsbehörden hatten es versäumt, dieses Faktum rechtsmedizinisch zu untersuchen und dementsprechende Feststellungen zu treffen. Im Revisionsverfahren wurde durch Rechtsanwalt Rambert ein exteres Gutachten beantragt und vom Obergericht völlig unbegründet abgelehnt. Das Schweizer Bundesgericht wird sich nun mit der Beschwerde gegen den Beschluss beschäftigen. Trotz stichhaltiger Revisionsbegründung will die Schweizer Justiz ganz offensichtlich ihre begangenen Rechtsfehler nicht eingestehen. Das frühere Mitglied der Schweizer Arbeitsgemeinschaft Pädophilie(SAP) hätte ansonsten natürlich einen Anspruch auf Haftentschädigung von 25 Jahren zu Unrecht erlittene Gefangenschaft in der Verwahrung. In diesem Wiederaufnahmeverfahren soll primär ein Freispruch erreicht werden. Zumindest jedoch soll bei einer erfolgreichen Revision das Strafmaß gemindert bzw. die Verwahrung aufgehoben werden. Rechtsanwalt Rambert hat auch beim Bundesgericht eine mündliche Verhandlung zur Revision und eine neue Berufungsverhandlung mit Beweisaufnahme der Zeugen Kai, Uwe und Maik beantragt. Wir werden über diese Schweizer Justizskandal weiter berichten...

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3448 

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht]


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