(Update) Amtsgericht Bad-Kreuznach erlässt Haftbefehl gegen Boylover wegen Verdunkelungsgefahr: Richterin Brigitte Hill verweist den Fall an das Landgericht Bad-Kreuznach

Boylover hatte zwei bis drei Jahre nach dieser ersten Thailandreise einen Adoptionsantrag für den Jungen gestellt: "Ich war dann mittellos, habe als Tagelöhner gearbeitet und manchmal auch gebettelt“ 

Eine Redensart sagt: "Es kommt oft anders als man denkt". So auch im Gerichtsverfahren um einen Boylover vor dem Amtsgericht in Bad Kreuznach, der in Thailand im Jahre 2005 ein Sex-Abenteuer mit einem Jungen hatte. Es war gestern nicht der letzte Prozesstag, wie K13online berichtet hat, sondern das ganze Verfahren wird vor dem Landgericht neu aufgerollt. Der heute 25-jährige Thai-Boy hat vor Richterin Hill einige belastende Aussagen gegen den Boylover gemacht. Die Rheinzeitung berichtet u.a. über die Aussage von Mos: "Nach seinen Angaben ließ er sich auf den Sex ein, weil der Angeklagte ihm Hoffnung auf eine Adoption machte." Einen solchen Antrag soll es wirklich gegeben haben. Seine Aussage, dass Ihn die damalige Episode heute belaste, scheint eher unglaubwürdig zu sein. Er schäme sich heute vor seiner Freundin, die Angst vor Ansteckung entwickelte, als er ihr von seinen früheren Sex-Abenteuern erzählte. Einen fatalen Fehler scheint der Boylover heute jedoch gemacht zu haben. Er soll nach Angaben einer Zeugin(thailändische Mutter der Freundin des Vermittlers) versucht haben, den jungen Mann "Mos" zu beeinflussen. Er soll dem heute etwa 25 Jahre alten Zeugen Geld geboten haben, wenn der seine Aussage gegen ihn zurückzieht. In einem laufenden Gerichtsverfahren wird dies als Haftgrund der Verdunkelungsfahr gewertet. Das Amtsgericht hat noch im Gerichtssaal einen Haftbefehl erlassen. Ob ein Antrag auf Haftprüfung erfolgt hat, bleibt abzuwarten. Ganz offensichtlich war der Boylover in seinem Freundeskreis schlecht beraten worden. Mit K13online wäre das nicht passiert. Nun befindet sich der Boylover in einer JVA in Untersuchungshaft. Auf K13-Anfrage hat die JVA bestätigt, dass er dort gestern eingeliefert wurde. Der Gerichtstermin vor einem Landgericht muss bei U-Haft innerhalb von sechs Monaten stattfinden. Wir werden weiter über dieses Verfahren berichten. (Update 30.9.2017: Boylover wurde nach Haftprüfungstermin wieder aus der U-Haft in der JVA Rohrbach entlassen) * (Update 10. Oktober: Nächster Gerichtstermin vor dem Landgericht wurde auf den 23. Januar 2018 terminiert.)

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Im Amtsgericht Bad Kreuznach wird ein 43-Jähriger aus dem Kreisgebiet verhaftet, weil er bei einem Thailandaufenthalt mehrmals ein Kind missbraucht haben soll. Am sechsten Verhandlungstag wird der Prozess zugleich ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft geht nach dem bisherigen Stand der Beweisaufnahme davon aus, dass der Angeklagte bei einer Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren rechnen muss. Deshalb wird der Prozess voraussichtlich vor dem Landgericht neu aufgerollt.

Zu Beginn des Verhandlungstags eröffnete Richterin Brigitte Hill zunächst den Haftbefehl gegen den Angeklagten, der wegen Verdunkelungsgefahr erlassen worden war. Der 43-Jährige hatte nach Angaben einer Zeugin versucht, das mutmaßliche Opfer zu beeinflussen. Er soll dem heute etwa 24 Jahre alten Mann Geld geboten haben, wenn der seine Aussage gegen ihn zurückzieht.

Es geht in dem Prozess um einen Thailandaufenthalt des 43-jährigen Angestellten im November 2005. Laut Anklage soll er den damals vermutlich erst zwölfjährigen Jungen in sieben Fällen sexuell missbraucht haben.

Das Gericht hatte zum Verhandlungstag den jungen Mann aus Thailand geladen, der heute als Discjockey in einer Gaststätte arbeitet. Wie er berichtete, kam er mit acht Jahren in ein Heim, wo er etwa zwei Jahre lebte. Über einen Vermittler lernte er 2005 unter dem Decknamen Moss den Angeklagten kennen, der mit einem Psychologen aus seiner Therapiegruppe einen zweiwöchigen Aufenthalt in Bangkok gebucht hatte.

„Wir haben sehr viel Zeit miteinander verbracht, er hat auch Ausflüge mit mir unternommen und es kam mehrmals zu sexuellen Übergriffen“, erklärte der Zeuge. Sein „Freund“ aus Deutschland soll außerdem mit anderen thailändischen Jungen Kontakt gehabt haben.

Für Moss blieb dieser erste Kontakt die einzige sexuelle Begegnung mit Männern. Die Episode belastete ihn anschließend sehr. „Ich mag so etwas nicht und ich versuche die ganze Zeit, das zu vergessen“, so Moss. Er schäme sich heute noch vor seiner Freundin, die Angst vor Ansteckung entwickelte, als er ihr von den Übergriffen erzählte, erklärte Moss. Nach seinen Angaben ließ er sich auf den Sex ein, weil der Angeklagte ihm Hoffnung auf eine Adoption machte.

Tatsächlich soll der 43-Jährige etwa zwei bis drei Jahre nach dieser ersten Thailandreise einen Adoptionsantrag für den Jungen gestellt haben. Für Moss hatte dieser Antrag wiederum negative Auswirkungen, denn nach seinen Angaben war ihm damit die Möglichkeit abgeschnitten, in das Jugendheim zurückzukehren. „Ich war dann mittellos, habe als Tagelöhner gearbeitet und manchmal auch gebettelt“, bekräftigte Moss, der nach der Antragstellung nichts mehr von dem 43-Jährigen hörte.

Das Amtsgericht hatte mit der Ladung des Zeugen aus Thailand versucht, weitere Hinweise auf das tatsächliche Geburtsdatum des jungen Mannes zu bekommen. Er konnte Amtsrichterin Hill auch einen Personalausweis und einen Reisepass vorlegen, in denen jeweils ausschließlich das Geburtsjahr 1993 ohne Angabe von Tag und Monat eingetragen ist.

Kontakt zu seiner Mutter hat der Zeuge nicht. Während seines Aufenthalts im Jugendheim wurde er in einem Krankenhaus untersucht, um sein Lebensalter zu bestimmen. Die Angaben des Zeugen Moss erhärten die Beweislage gegen den 43-Jährigen, der bisher nur zugegeben hat, dass es zwischen ihm und dem Jungen zu Küssen und gegenseitigen Berührungen im Genitalbereich gekommen sei. chj

Quelle: https://www.rhein-zeitung.de/region/lokales/bad-kreuznach_artikel,-kindersexprozess-mutmassliches-opfer-sagt-aus-angeklagter-verhaftet-_arid,1703320.html


  11.09.2017

Kostenlose "Urlaubsreise" des Zeugen "Mos" von Thailand nach Deutschland und zurück: Verteidigung erwartet wahrheitsgemäße Aussage von einvernehmlichen Sexualkontakt mit Boylover

Das Amtsgericht in Bad Kreuznach lässt zum vorgezogenen Verhandlungstermin am Mittwoch, den 13. September 2017, den heute 25-jährigen Mann "Mos" einfliegen. Im jugendlichen Alter zwischen 13 und 15 Jahren soll der damalige Junge ein Sex-Abenteuer mit einem deutschen Boylover bei einer Urlaubsreise in Thailand gehabt haben. Das ein solcher Zeuge aus dem weit entfernten Ausland geladen wird, um hier eine Aussage vor Gericht zu machen, ist äußerst selten. Das Thailändische Konsulat musste wegen einem Visa eingeschaltet werden. Der Zeuge "Mos" kommt mit einer Begleiterin nach Deutschland. Eine kostenlose Urlaubsreise für Beide. Am gleichen Tag sollen auch die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung gehalten werden. Gleich im Anschluss soll das mündliche Urteil verkündet werden. Ein "Kuhhandel" zwischen den Verfahrensbeteiligen kam nicht zu stande. Die Verteidigung geht davon aus, dass der Zeuge "Mos" eine wahrheitsgemäße Aussage macht und damit den einvernehmlichen Sexualkontakt bestätigen wird. Dennoch ist eine Verurteilung aufgrund der bestehenden Unrechtsgesetze der Schand §§ 176 ff. & 184 ff. StGB zu erwarten. Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren können jedoch auf Bewährung ausgesetzt werden. Sofern widererwartend eine Freiheitsstrafe über zwei Jahren verkündet werden sollte, hat die Verteidigung bereits Berufung vor dem Landgericht in Erwägung gezogen. In diesem Fall wird der Zeuge "Mos" eine weitere Deutschlandreise antreten können. Vielleicht sogar mit dem angeklagten Boylover gemeinsam. K13online kann so kurzfristig und aus Kostengründen nicht als Prozessbeobachter zur Berichterstattung nach Bad Kreuznach anreisen. Gleichgesinnte Zuschauer werden geben, mit uns in Kontakt zu treten. Voraussichtlich werden die lokalen Medien Rhein-Zeitung, Allgemeine Zeitung und der SWR berichten. Dazu und aus Informationen der Verteidigung wird auch K13online ein weiteres News publizieren...  

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3438 
geschrieben von K13online-Redaktion am 10.10.2017 Drucken

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