Focus-Online: Sexueller Missbrauch in der Kirche - Ackermann warnt vor pauschaler Vorverurteilung Pädophiler
Der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Stephan Ackermann, will neu über den Umgang mit pädophilen Priestern nachdenken

Die K13online begrüßte den bisherigen Umgang der Kath. Amtskirche mit pädophilen Priestern etc., diese nicht allein wegen ihrer pädosexuellen Identität von allen Aufgaben auszuschließen oder sogar zu entlassen. Eine solche unchristliche und inhumane Handhabung würde einem Berufsverbot gleichkommen. Auch Pädophile müssen in der Kath. Kirche als Priester oder als Angehörige dieser Glaubensgemeinschaft einen Platz haben. Dabei sollten alle Angehörigen der Kath. Kirche zwischen tatsächlicher sexueller Gewalt und Einvernehmlichkeit differenzieren. Die innerkirchliche Diskussion scheint noch nicht abgeschlossen zu sein. Wir hoffen auf eine christliche Lösung dieser Problematik...

http://www.focus.de/panorama/welt/sexueller-missbrauch-und-paedophile-priester-in-der-kirche-ackermann-will-leitlinien-ueberarbeiten_aid_754504.html

Zitate
...Die Diskussion um Missbrauchsfälle durch Geistliche trete im Moment generell in eine neue Phase ein. Bislang sei der Fokus ganz auf den Umgang mit den Opfern gerichtet gewesen, jetzt gerate der Umgang mit den Tätern in den Fokus..

Zugleich warnte Ackermann vor einer pauschalen Vorverurteilung aller Pädophilen. „Die Öffentlichkeit sagt, das sind Kinderschänder. Da gibt es nur eine Kategorie, die sind alle krank. Und da muss ich sagen, als jemand, der die einzelnen Personen kennt: Das ist nicht der Fall. Da muss man – was die Gefährlichkeit angeht – nochmal unterscheiden.“


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[update 8. April 2012: Osterbotschaft Bischof Ackermann] Welt-Online Katholische Kirche: Ein Guantánamo für Pädophile gibt es nicht - vom 08.04.2012
K13online begrüßt den kirchlichen "Schutz" von Pädosexuellen in der katholischen Kirche: Mindestens sieben pädophile Priester im Bistum tätig
Zitate: Der Trierer Bischof Ackermann verteidigt die Haltung der katholischen Kirche in Deutschland gegenüber Sexualtätern im Priesterrock. Das Kirchenrecht lässt ein absolutes Beschäftigungsverbot nicht zu. Die bisherige Haltung des Episkopats lässt die Verhängung eines „bedingungslosen Beschäftigungsverbots“ nicht zu, erklärte ein Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz. Er berief sich auf Experten, die zu einem „differenzierten Vorgehen“ rieten. Kirchenjuristen wiesen zudem darauf hin, dass das allgemeine Kirchenrecht einen harten Verbotskurs nicht zulasse...
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=2259
geschrieben von K13online-Redaktion am 20.05.2012 Drucken

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