Entschuldigen wollen sich weder Sender noch Produktionsfirma. Sie sehen in der Denunziation einen Fall „öffentlichen Interesses“. Riester benötigt zwei Anläufe, um vor Gericht seine Ansprüche geltend zu machen. Das Oberlandesgericht München verurteilt die Produktionsfirma sowie RTL II zu einem Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro wegen einer schweren Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Klägers. Die Produktionsfirma habe vorsätzlich und der Sender „zumindest grob fahrlässig, aber eher ebenfalls vorsätzlich“ gehandelt. Die Revision der Verurteilten wurde abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Aus diesem Anlass weisen auch wir erneut auf folgendes hin: Auch die K13online Redaktion wird in Zukunft keine unkorrekte, defamierende oder gar hetzerische Berichterstattung gegen uns dulden. Wir appelieren wiederholt an alle Journalisten und Redaktion, für eine neutrale, objektive und wahrheitsgemäße Berichterstattung Sorge zu tragen. Im Falle jeder Zuwiderhandlung wird unverzüglich Strafanzeige erstattet und Zivilklage auf Schadensersatz eingeleitet. Im Gegensatz zu früher stehen uns heute für Anzeigen und Klagen gute und engagierte Anwälte zur Verfügung. Aktuell sind noch zwei Strafanzeigen gegen die WAZ-Gruppe und die TAZ-Ruhrgebiet anhängig. Ebenso laufen weitere Anzeigen gegen kriminelle Personen und Stellen. Genaue Einzelheiten können Sie diesen Web-Seiten entnehmen.
Wir bitten und verlangen daher von allen Medien, dass sich diese bei einer beabsichtigten Berichterstattung mit uns in Verbindung setzen. Grundsätzlich sind wir auch in Zukunft bereit, Auskünfte über K13online und dem Thema Pädophilie im Allgemeinen zu geben.
Die auf der Homepage von ARCARDOS gezeigte Ausgabe von GIGI kann auch direkt in diesem Privat-Shop bei eBay gekauft werden: