Ermittlungsverfahren gegen Bedienstete der JVA Kislau: Staatsanwaltschaft Karlsruhe gewährt im Beschwerdeverfahren gegen Einstellungsverfügung Akteneinsicht
08.09.2017
Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft(Kriminalinspektion 1 Amtsdelikte & Polizeirevier Bad Schönborn) sowie die Gefangenenakte der JVA Kislau liegen jetzt vor: Begründung zum Wiederaufnahmeverfahren in Vorbereitung
Die Staatsanwaltschaft in Karlsruhe hat über unsere Rechtsanwältin nun doch noch Einsicht in die Ermittlungsakten & die Gefangenenakten gewährt, die jetzt in Kopien vorliegen. Mit diesen umfangreichen Dokumenten wird jetzt die Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft & der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe ausführlich begründet. Das Ziel der Beschwerdebegründung liegt in einem teilweise Wiederaufnahmeverfahren gegen bestimmte Bedienstete der JVA in Kislau. Jedoch werden auch einige Strafanzeigen zurück genommen, weil diese Beamten strafrechtlich nicht betroffen sind, sondern lediglich als Zeugen vernommen werden müssen. Andererseits werden die Strafanzeigen um einen JVA-Beamten in Kislau erweitert, der als Hauptbeschuldigter durch die Akteneinsicht namentlich identifiziert werden konnte. Mit den vorliegenden Ermittlungsakten & insbesondere der Gefangenenakten kann jetzt auch die laufende Dienstaufsichtsbeschwerde beim Justizministerium ergänzt und sogar konkretisiert werden. Es liegen schwerwiegende Dienstvergehen vor. Darüber hinaus enthalten die Akten auch namentliche Belegungspläne der Hafträume 118 und 110, wo die Straftaten der Mitinsassen stattgefunden haben. Die Strafanzeigen in diesen Ermittlungsverfahren können nun ebenfalls ergänzt und konkretisiert werden. Die ladungsfähigen Anschriften dieser Gefangenen müssen für Zivilklagen auf Schadensersatz/Schmerzensgeld ermittelt werden. In der Gefangenenakte wurden auch einige Meldungen über die Bedrohungslagen in den obigen zwei Gemeinschaftszellen dokumentiert. Damit ist nachweisbar, dass die Verlegung vom sicheren Haftraum 301 im Revierbau in den rechtsfreien Haftraum 110 vorsätzlich erfolgt war. K13online wird demnächst alle wichtigen Dokumente/Aktennotizen veröffentlichen, darunter auch den positiven Beurteilungsbogen des BDL, fehlerhafte Dokumentation der psychologischen Daten, Notizen des Revierleiters und vieles mehr...
Staatsanwaltschaft(StA) Karlsruhe sieht von Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen Bedienstete der JVA Kislau ab
24.06.2017
Anzeigeerstatter Dieter Gieseking(K13online) legt gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft(GStA) Karlsruhe ein und beantragt Akteneinsicht
Der Inhaber von K13online hatte seine Strafanzeigen gegen Gefangene in der JVA Kislau an das zuständige Polizeirevier in Bad Schönborn gesandt und dabei angeregt, das Verfahren an die Kriminalpolizei abzugeben. Hinsichtlich der in der Anzeige enthaltenen Tatwürfe gegen Bedienstete der JVA Kislau hatte die Kriminalinspektion 1 für Amtsdelikte in Karlsruhe diesen Teil der Ermittlungen übernommen. Diese Ermittlungen waren Ende Mai 2017 abgeschlossen und die Ergebnisse wurden der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zur Entscheidung vorgelegt. Mit Verfügung vom 13. Juni 2017 hat die StA die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung(§ 229 StGB) gegen vier JVA Beamten abgelehnt. Der Beamte des Nachtdienstes, der diese Tat begangen hat, wird in der Verfügung jedoch nicht genannt. Die StA weißt in Ihrer Begründung auch auf den § 13 StGB (Begehen durch Unterlassen) hin. Es fehle aber am Vortrag tatsächlicher konkreter Umstände. Im eingelegten Beschwerdeverfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe werden nun die Tatvorwürfe konkretisiert und weiter ausgeführt. Akteneinsicht wurde beantragt. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass nur ganz bestimmte JVA Bedienstete in Kislau Straftäter sind und Dienstvergehen begangen haben. Alle anderen Beamten haben sich korrekt verhalten, ebenso in der späteren Hauptanstalt in Bruchsal. Jedoch müssen die Beamten, die sich strafrechtlich und dienstrechtlich schuldig gemacht haben, zur Rechenschaft gezogen werden. Gefangene in einer JVA befinden sich in der Obhut und Fürsorge des Staates, der keine rechtsfreien Räume zulassen darf. Das Vertrauen in den Rechtsstaat wurde hinsichtlich der JVA Kislau nachhaltig zerstört. Ob dieses Vertrauen wieder aufgebaut werden kann werden die laufenden Verfahren zeigen...
+++ K13online(Dieter Gieseking) setzt Landtagsfraktionen(GRÜNE - CDU - SPD - FDP) von Baden-Württemberg über Vorfälle & Vorkommnisse in der JVA Kislau in Kenntnis +++
30.08.2017
Lückenlose und vollständige Aufklärung von Landtagsfraktionen gefordert: GRÜNE(Jürgen Filius), CDU(Dr. Bernhard Lasotta), SPD(Sascha Binder) und FDP(Nico Weinmann) - Partei Die LINKE wird gesondert informiert
In den verschiedenen Verfahren(Strafanzeigen & Dienstaufsichtsbeschwerden) um die Vorfälle & Vorkommnisse in der JVA Kislau im Jahre 2016 bahnt sich ein Skandal an. Die laufenden Verfahren sind zwar noch nicht abgeschlossen, so dass es noch zu rechtstaatlich korrekten Entscheidungen kommen kann. Aus den bisherigen Stellungnahmen der JVA Kislau, dem Justizministerium und der Staatsanwaltschaft Karlsruhe lässt sich jedoch erkennen, dass die Vorfälle & Vorkommnisse vertuscht werden sollen. Insbesondere sind die berechtigten und notwendigen Akteneinsichten noch nicht erfolgt. Es besteht der dringende Verdacht, dass die Akten unvollständig sind oder sogar verfälscht wurden. Damit fällt die Sache auch in den Zuständigkeitsbereich des Landtages von Baden-Württemberg. Es wurde mit Ausnahme der AfD an alle Landtagsfraktionen eine Anfrage gerichtet. Die Landesregierung besteht aus den GRÜNEN & der CDU. In der etablierten Opposition sind die SPD und FDP. Bei der populistischen AfD wurde nicht angefragt. Die Partei Die LINKE ist in dieser Wahlperiode nicht im Landtag vertreten, weshalb eine gesonderte Anfrage erfolgen wird. Darüber hinaus ist eine Petition an den Landtag in Vorbereitung. Der Petitionsausschuss wird alle vorliegenden Dokumente in dieser Sache erhalten. Eine Meldung an die "Nationale Stelle zur Verhütung von Folter" kann nicht mehr ausgeschlossen werden. Die Arbeitsgruppe "Moderner Strafvollzug" in Baden-Württemberg wird im Herbst d. J. zum 3. Mal tagen. Neben der JVA Kislau/Bruchsal benötigen alle JVAs im Ländle Sicherheitskonzepte für Pädophile/Pädosexuelle im Strafvollzug. Die K13online Redaktion hat einer diesbezüglichen Knasthierarchie von "Draußen" nach "Drinnen" den Kampf angesagt: Keine rechtsfreien Räume in der Obhut des Staates...