K13online Aktivitäten: STERN.de & Magazin - Der Fall Edathy - Wenn Männer Kinder begehren - Die dringend notwendige Diskussion über Pädophile, Politik und Moral
20.02.2014
STERN-Interview mit K13online: "Nun hofft "Krumme13"-Mann Dieter Gieseking, auch im Interesse der rund 800 Betroffenen, dass Sebastian Edathy sich juristisch wehrt - und notfalls Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreicht
Der aktuelle Fall Edathy ist am Donnerstag Titel-Thema im STERN-Magazin. Bereits am Mittwoch ist bei STERN-Online ein Artikel über die "Operation Spade" & AZOV-Films erschienen. Ende letzter Woche führte der STERN-Journalist Werner Mathes ein Telefon-Interview(+eMail) mit dem Inhaber dieser K13online-Webseiten Dieter Gieseking. Mathes verweist in seinem Artikel auf einige AZOV-Betroffene, die sich bei uns gemeldet und einen Hinweis gaben. Demnach gibt es unterschiedliche Bewertungen der Ermittlungsergebnisse. Und alle Hausdurchsuchungen bei ehemaligen Azov-Kunden wurden von einem Richter beim Amtsgericht Gießen ausgestellt, obwohl die Betroffenen dort nicht ihren Wohnsitz haben. Der STERN-Journalist zitiert auch Auszüge des Interviews mit Dieter Gieseking im folgenden Wortlaut: "Nun hofft Krumme13-Mann Dieter Gieseking, auch im Interesse der rund 800 Betroffenen, dass Sebastian Edathy sich juristisch wehrt - und notfalls eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreicht." Auch Rechtsanwalt Udo Vetter äußert sich zum Fall Edathy. Lesen Sie das STERN-Magazin und den STERN-Online-Artikel mit einem Klick...
STERN-Online Zitate Dieter Gieseking, ein ehemaliger Polizeibeamter und bekennender Pädo, betreibt zum Beispiel das Netz-Portal "krumme13.org", wo auch Hausdurchsuchungen bei ehemaligen Kunden von Azov Films gemeldet werden. So soll sich bereits am 4. September vergangenen Jahres in Österreich ein Einsatzkommando der Polizei Zugang zur Wohnung eines nebenberuflichen Kinder- und Jugendfotografen verschafft haben. Eine weitere Meldung besagt, dass es auch in Deutschland schon im September wenigstens eine Durchsuchung gegeben haben soll, bei der Azov-Filme sichergestellt wurden - wie im Fall Edathy war vom BKA nach angeblicher Aktenlage darauf hingewiesen worden, dass die meisten erworbenen Inhalte nach deutschem Recht "strafrechtlich irrelevant" seien. Auch bei einer Hausdurchsuchung im Jahr 2009 waren Azov-Filme sichergestellt worden, die aber angeblich nicht beanstandet wurden. "Das bedeutet, dass es unterschiedliche Bewertungen der Ermittlungsergebnisse gibt", sagt Dieter Gieseking.
Der umstrittene Verdacht
Mindestens sieben Hausdurchsuchungen bei ehemaligen Azov-Kunden, so Gieseking, seien von einem Richter des Amtsgerichts Gießen erwirkt worden, "obwohl die Betroffenen dort nicht ihren Wohnsitz haben". In Gießen sitzt die Zentralstelle für Internetkriminalität (ZIT), eine Sondereinheit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main. Auf Kinderpornografie spezialisierte ZIT-Staatsanwälte hatten das Aktenkonvolut, das das BKA von der kanadischen Polizei erhalten hatte, ausgewertet - und kamen offenbar zum Schluss, dass die Azov-Filme zwar keine strafbewehrten Pornos seien, deren Abnehmer aber erfahrungsgemäß auch Konsumenten härterer Ware sein könnten.
Eine Folgerung, die unter Strafrechtlern auf Widerspruch stößt. "Selbst wenn jemand für solch hartes Material affin sein sollte, kann es genauso gut sein, dass er die Grenze zur Strafbarkeit bewusst nicht überschreitet", schreibt der Düsseldorfer Fachanwalt Udo Vetter. "Diese Menschen nehmen sich zurück, respektieren das Gesetz. Schon damit hat das Strafrecht seine vornehmste Aufgabe wirksam erfüllt: die Einhaltung gesellschaftlicher Regeln."
Edathy wohl früh informiert
Nun hofft "Krumme13"-Mann Dieter Gieseking, auch im Interesse der rund 800 Betroffenen, dass Sebastian Edathy sich juristisch wehrt - und notfalls eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreicht.
Kenner der Pädo-Szene gehen davon aus, dass sich auch "Grenzgänger" wie Edathy in den Foren und Chat-Rooms der Community informierte. "Den Tipp, dass es diese Jungsfilme bei Azov in Toronto gab, muss er ja irgendwo hergehabt haben", sagt einer. Da liegt es nahe, dass Edathy über die Operation "Spaten" und ihre Auswirkungen nicht erst Mitte November 2013 über Nachrichtenmedien erfahren hatte, sondern womöglich schon früher, über entsprechende Pädo-Portale im In- und Ausland.
ACHTUNG: K13online Hinweis an die MEDIEN
Aus Anlass des Falles Edathy haben wir in den letzten Tagen/Woche eine Vielzahl von Interviewanfragen erhalten. Dazu gehören die Printmedien genauso wie TV-Sender oder Hörfunk. Einem solch großen Interesse können wir als kleine Online-Redaktion leider nicht immer und sofort nachkommen. Wir bitten deshalb um Verständnis, dass jede Anfrage mit Vorgesprächen verbunden sind. Dies geht nicht von heute auf morgen, sondern braucht seine Zeit.
Kamera-Teams für TV-Sendeanstalten müssen sich für Interviewaufnahmen frühzeitig per Telefon oder eMail anmelden. Am heutigen Mittwoch, den 19. Februar 2014, wurde der Inhaber dieser Webseiten von einem bislang unbekannten Kamera-Team zwei Stunden vor seiner Privatwohnung belagert. Es ist eine unverschämte Frechheit, hier vor Ort ohne Anmeldung aufzutauchen, um ein TV-Interview zuerzwingen. Im Wiederholungsfall wird der Inhaber von K13online die hiesige Polizeibehörde informieren. Solch unseriöse Journalisten verurteilen wir auf das Schärfte. Und verweisen auf den absoluten Schutz des Privatlebens.
Seriöse Journalisten erhalten bei Anfragen per eMail oder telefonisch immer eine Antwort. Wir klären dann gemeinsam, ob es ein Interview geben kann oder nicht. Wir erwarten einen objektiven, sachlichen und fairen Journalismus. In diesem Sinne können Sie jeder Zeit mit dem Inhaber dieser Webseiten, Dieter Gieseking, in Kontakt treten. Vielen Dank!
Der Wahnsinn droht: Die Herstellung, Verkauf und Kauf von reinen Nacktaufnahmen mit Kindern/Jugendlichen soll generell strafbar und zur Kinderpornografie werden - vom 19.02.2014 Kinder sind Pornos: Deutscher Kinderschutzbund, Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Bundesfamilienministerin, Bundesjustizminister und alle im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen sprechen sich für eine erneute Verschärfung des § 184 ff. StGB aus
Die seid Menschengedenken legalen Nacktaufnahmen von Kindern/Jugendlichen sollen im Verkauf & Kauf und Herstellung nun strafbar und als "Kinderpornografie" eingestuft werden. Dies ist die populistische und einhellige Forderung nach dem Edathy-Fall. Der Kinderschutzbund vertritt sogar die absurde Ansicht, dass Nacktfotos ein "Verstoß gegen die Menschenwürde" ist. Noch vor Ostern will der neue Justizminister einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen. Das es mit einer solchen Strafverschärfung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit massenweise Fälle wie Sebastian Edathy geben wird, wurde dabei allerdings nicht berücksichtigt. Die aktuelle Regierungskrise reicht offenbar noch nicht aus, um diesem Irrsinn ein Ende zu setzen. Die Natürlichkeit nackter Kinder würden damit zur Pornografie erklärt, wenn man diese herstellt, als FKK-Video verkauft oder kauft. Eine solche Gesetzgebung gab es noch nicht einmal im Nazi-Deutschland. Der Wahnsinn nimmt offensichtlich seinen unwidersprochenen, grund- und menschenrechtswidrigen Verlauf. Wir schreiben das Jahr 2014 und warten auf Ostern.... http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2735
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[Update: 9. Hinweis] Mackay-Blog: Wie man aus einem Versandhandel für FKK-Filme einen Kinderpornoring macht + Was die deutschen Medien draus machen + Wie recherchiert man? + Wie rettet man Kinder? - vom 17.02.2014 BKA-Chef Jörg Ziercke in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung(WAZ): "Bisher habe man nur sechs der von den 200 durch US-Behörden gemeldeten mutmaßlichen Täter(IP-Adressen) identifizieren können"
Glaubt man den weltweiten Artikeln in den Mainstream-Medien über die "Operation Spaten", dann erfährt man nur wenig über die realen Hintergründe des früheren Azov-Online-Shops. Die Bildzeitung schreibt von FKK-Videos mit nackten Jungen, die in Kanada und den USA völlig legal verkauft wurden. Der Shop-Inhaber hatte sich sogar an den kanadischen Justizminister gewandt. Der öffentliche Shop war ordentlich angemeldet und es wurden sogar Steuern bezahlt. Andererseits soll darüber hinaus aber auch im verschlüsselten „Tor-Netzwerk“ operiert worden sein, einem Teil des Internets, der als „Darknet“ bezeichnet wird. Offenbar konnten dort bisher lediglich sechs IP-Adressen von den 200 aus den USA übermittelten, konkreten Personen zugeordnet werden. Die Ermittlungen in Deutschland sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Vermutlich müssen die deutschen Kunden des Azov-Shops nicht mit einer Strafverfolgung rechnen, weil die Inhalte der FKK-Videos nach deutschem Recht legal sind. [Update: Es verdichten sich die Hinweise, dass es bei fast ALLEN Kunden des legalen Shops Durchsuchungen gegeben hat bzw. noch geben wird] Die K13online Redaktion bittet um Hinweise, wenn es im deutschsprachigen Raum Betroffene geben sollte. Lesen Sie die reale Hintergründe auf dem Weblog Mackay und weiter unter mehr... http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2670
u.v.a.m...
geschrieben
von K13online Redaktion [Druckansicht]
Kommentare
von K13online am 20.02.2014
STERN.de: Pädophilie
Zitate Natürlich gibt es Pädophile, die verwahrlost und sadistisch sind und sich an Kindern vergreifen. Die gelten als gefährlich. "Normale" Pädophile suchen zwar die Nähe zu Kindern, sexualisieren das aber nur selten, kümmern sich um sie, ohne - in den meisten Fällen wenigstens - sexuell zudringlich zu werden. Im Übrigen interessieren sich Pädophile für Kinder bis zur Geschlechtsreife - wer von Jungen im pubertären Alter angezogen wird, ist nicht pädophil, sondern ephebophil. http://www.stern.de/panorama/paedophilie-mann-macht-missbrauch-2091243.html