Ex-Bundestagsabgeordneter Volker Beck(Grüne) ./. SPIEGEL-Online vor dem Europäischen Gerichtshof(EuGH-Urteil): Verfahren um das Urheberrecht/Zitatenrecht wird beim Bundesgerichtshof(BGH) fortgeführt | |||||||||
Ist es ein Text von besonderer Bedeutung ?: Beck-Aufsatz im Buch "Der pädosexuelle Komplex"(1988) - Eine Entkriminalisierung der Pädosexualität ist angesichts des jetzigen Zustandes ihrer globalen Kriminalisierung dringend erforderlich... Der EuGH konnte in seinem gestrigen Urteil natürlich keine politische Entscheidung darüber treffen, ob der Aufsatz von Volker Beck aus dem Jahre 1988 im Buch "Der pädosexuelle Komplex" von Angelo Leopardi politisch legitim war. Es ging lediglich um einen Artikel bei SPIEGEL-Online zum Urheberrecht bzw. Zitatenrecht. Volker Beck hatte geklagt, der SPIEGEL ging in die Revision zum BGH, der den Sachverhalt dem EuGH vorgelegt hatte. Der Rechtstreit wird nun vor dem BGH fortgeführt werden. Betroffen wird auch der frühere Förster-Verlag sein, wo dieses Buch damals erschienen war: Es ist Sache des BGH, zu prüfen, ob dem Herausgeber bei der ursprünglichen Veröffentlichung des Manuskripts als Aufsatz in einem Sammelband durch den Verlag oder anderweitig das Recht zustand, die fraglichen redaktionellen Änderungen vorzunehmen. Der Homo-Heuchler Beck hatte sich schon früh von seinen damaligen Forderungen zur Entkriminalisierung im Sinne einer pädophilen Emanzipation distanziert. Er und die gesamten GRÜNEN wollen im heutigen Zeitgeist am Liebsten ihre politische Geschichte der Gründerzeit mit der Homo- und Pädobewegung verleugnen. Dabei ist der gesamte Inhalt des Buches "Der pädosexuelle Komplex" gerade heute von besonderer politischer Bedeutung. Das Handbuch für Betroffene und ihre Gegner bietet umfangreiche Einblicke zum politischen Stand des Jahres 1988. Die Printausgabe dieses Meisterwerkes ist leider schon seit vielen Jahren vergriffen, weil der Förster-Verlag nicht mehr existiert. Das Buch befindet sich jedoch wie wohl alle Literatur der letzten über 40 Jahre in der K13online-Bibliothek. Bezeichnenderweise wird der Buchtitel bei der aktuellen Berichterstattung in den Mainstream-Medien mit keinem Wort genannt. Erfahren Sie deshalb weitere Hintergrundinfos mit einem Klick auf weiterlesen... https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-07/cp190101de.pdf
https://www.bundesgerichtshof.de + http://krumme13.org/text.php?id=2&s=read https://de.wikimannia.org/Volker_Beck
(Foto: Volker Beck 1995. Aktuelle Webseite hier: https://www.volkerbeck.de) LTO-Artikel Zitate .... Der Entscheidung zugrunde liegt der Fall Volker Becks, Grünen-Politiker und zwischen 1994 und 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages. Er hatte 1988 einen Artikel verfasst, der sich mit der Entkriminalisierung von gewaltfreien sexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern befasste und seinerzeit in einer Textsammlung veröffentlicht wurde. Dabei veränderte der Herausgeber den Titel des Manuskripts und kürzte im Text einen Satz. Beck beanstandete das gegenüber dem Herausgeber und forderte ihn vergeblich auf, dies bei der Veröffentlichung der Textsammlung kenntlich zu machen. Seit dem Jahr 1993 distanzierte sich Beck vollständig vom Inhalt des Artikels. Nachdem im Jahr 2013 in einem Archiv das Originalmanuskript aufgefunden und Beck vorgelegt worden war, übermittelte dieser das Manuskript an mehrere Zeitungsredaktionen als Beleg dafür, dass es seinerzeit für den Buchbeitrag verändert worden sei. Einer Veröffentlichung der Texte stimmte er dabei aber nicht zu. Gleichzeitig stellte er jedoch auf seiner Internetseite das Manuskript und den Buchbeitrag mit dem Hinweis ein, er distanziere sich von dem Beitrag, wobei er mit einer Verlinkung seiner Internetseite durch die Presse einverstanden war. Im September 2013 veröffentlichte Spiegel Online einen Presseartikel und behauptete, Beck habe die Öffentlichkeit jahrelang getäuscht, weil der wesentliche Inhalt seines Manuskripts in der Ausgabe von 1988 nicht verfälscht worden sei. Zusätzlich zu diesem Presseartikel konnten die Leser über einen Link das Manuskript und den im Sammelband veröffentlichten Artikel als PDF abrufen und herunterladen – allerdings ohne Becks Distanzierungsvermerk...
u.v.a.m. |
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geschrieben von K13online-Redaktion am 30.07.2019 |
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