„In einem Rechtsstaat beugt sich der Staat nicht einer Mehrheit, sondern verteidigt das Recht des Einzelnen. Nur dafür ist er da und hat die Macht dazu von allen übertragen bekommen.“ - Sokrates
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K13online(D.Gieseking) ./. Bundesrepublik Deutschland: Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) eingelegt 27.12.2016

Pforzheimer Justizskandal wird nun nach der Nicht-Annahme-Entscheidung des BVerfG vom EGMR wegen des Verstoßes gegen Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention(EMRV) geprüft

Die am 7. Jánuar 2016 beim BVerfG eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen die rechtsfehlerhaften Beschlüsse vom OLG & LG Karlsruhe wurde während der Gefangenschaft des Inhabers dieser Webseiten(D. Gieseking) im Sommer am 23. Juni 2016 nicht zur Entscheidung angenommen. Damit sind die innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft und der Rechtsweg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) wurde eröffnet. Die Beschwerde wurde am heutigen 14. Dezember 2016 nach Straßburg gesandt. Der Beschwerdeführer rügt die Verletzung des Artikels 6 der EMRV - Recht auf ein faires Verfahren. Die Beschwerde richtet sich gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die ausführliche Beschwerdebegründung wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. Der EGMR wird dem Beschwerdeführer alsbald ein Aktenzeichen zuweisen. Im Beschwerdeverfahren wird ein Einzelrichter eine Prüfung vornehmen. Dieser Richter wird zunächst darüber entscheiden, ob der EGMR eine Stellungnahme von der Bundesrepublik Deutschland einholen wird - oder nicht. Fordert der EGMR eine Stellungnahme von Deutschland an, dann kann der EGMR einen Rechtsanwalt für das weitere Verfahren beiordnen. Interessierte und kompetente Rechtsanwälte, die dieses Mandat übernehmen wollen, können ab sofort mit uns in Verbindung treten. Sobald uns der EGMR die Beschwerde-Nummer mitgeteilt hat werden wir weiter berichten...

http://www.echr.coe.int/Pages/home.aspx?p=home



https://dejure.org/gesetze/MRK



K13online Mitteilungen: Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) gegen Beschluss des Oberlandesgerichtes i. V. mit Einstellungsverfügung des Landgerichts wegen Link auf Schutzalter/Wikileaks eingelegt 16.05.2016

Unter Inkaufnahme von Grund - und Menschenrechtsverletzungen: K13online muss im Zeitraum vom 16. Mai bis voraussichtlich 20. November 2016 eine redaktionelle "Pause" einlegen und alle Aktivitäten einstellen

Der Inhaber von K13online hat gegen einen Beschluss des Oberlandgerichtes(OLG) Verfassungsbeschwerde(VB) in Karlsruhe eingelegt. Im Februar 2009 wurde in einem News ein Link auf das Schutzalter-Blog zu einem Artikel gesetzt, der sich mit der damaligen politischen Debatte um Internetzensur beschäftigte. Wikileaks hatte und hat noch heute eine Dänische Zensurliste veröffentlicht, worauf Schutzalter verlinkt hat. In 1. Instanz wurde der K13online-Inhaber wegen dieser Linksetzung verurteilt und im Berufungsverfahren freigesprochen. Gegen diesen Freispruch legte die Staatsanwaltschaft Revision ein und das OLG verwies das Verfahren an ein anderes Landgericht(LG) zurück. Nach dreimaliger Vertagung der Verhandlung stellte das LG das Verfahren gemäß 154 StPO ein. Gegen diese Einstellungsverfügung wurde erneut Beschwerde beim OLG eingelegt. Das OLG wies auch diese Beschwerde sowie die Anhörungsrüge ab. Gegen diesen Beschluss des OLG wurde nun Beschwerde beim BVerfG eingelegt. Diese Verfassungsbeschwerde hat jedoch keine aufschiebende Wirkung, so dass ein Teil-Urteil vom LG aus 2012 mit angeblich verbotenen "Zufallsfunden" rechtskräftig geworden ist. Der Inhaber von K13online & Beschwerdeführer muss deshalb unter Inkaufnahme von Grund - und Menschenrechtsverletzungen eine redaktionelle "Pause" einlegen. Im Zeitraum vom 16. Mai bis voraussichtlich 20. November 2016 ruhen alle Aktivitäten auf unseren Webseiten. Nur das BVerfG kann dem sechsmonatigen Unrecht durch eine verfassungskonforme Entscheidung ein Ende bereiten. Dieser Justizskandal hat durch die Abweisung eines Gnadenantrages an die Staatsanwaltschaft und das Justizministerium Baden-Württemberg auch die politische Landesebene erreicht. Auch aus diesem Grunde betrachtet sich der Inhaber von K13online als politischen Gefangenen. Lesen Sie die Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht mit einem Klick auf weiterlesen....

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3263

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht]


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