TRIER. (DiL) Die Berufungsverhandlung im "Krumme 13"-Prozess, die am 29. September in Trier anberaumt ist, droht zum Justiz-Spektakel zu werden. Der Angeklagte Dieter Gieseking kündigte an, hunderte von Internet-Seiten vor Gericht verlesen zu lassen.
Quelle: Trierer Volksfreund
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"Krumme 13": Getöse um Berufung Angeklagter will Gerichtsverfahren erschweren
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von K13online-Redaktion [Druckansicht]
Kommentare
von Frank am 20.09.2003
Bereits mehr als eine Woche vor Beginn der Berufungsverhandlung in einem bereits im Ansatz verfassungswidrigen Strafverfahrens bringt eine Trierer Provinz-Postille den "Fall" in ihre Schlagzeilen. Automatisch ergibt sich die Frage, wie das bis zum 29.09.2003 noch gesteigert werden soll?
Zunächst erfolgt die richtige Information, dass es im März eine Verurteilung zu einer achtmonatigen Haftstrafe gegeben hat. Verschwiegen wird jedoch, dass dieses "Urteil" von einer Richterin gefällt wurde, die wissentlich ein rechts- und verfassungswidriges Gesinnungsurteil ausgesprochen hat.
Auch für eine Zeitungsredaktion sollte es möglich und eigentlich selbstverständlich sein sich über die Rechtslage richtig zu informieren und diese Information auch so weiterzugeben.
Kein Wort wird über die abstruse und rechtsbeugerische Urteilsbegründung verloren. Das Urteil fusst auf dem angeblichen "Kontext" mit dieser Internetpräsenz. Einer Web-Seite, die sich das selbstverständliche Recht herausnimmt auf Basis wissenschaftlicher Tatsachen und unter Einbeziehung der relevanten Literatur Menschen über ein sicherlich emotional belastetes Thema zu informieren und aufzuklären. Hierbei uns Machern dieser Seite zu unterstellen, wir wollten Personen einer spezifischen sexuellen Identität eine "Wichsvorlage" liefern ist nicht nur unverschämt und beleidigend sondern stellt als solches einen eindeutigen Bruch der Verfasung und der Menschenrechte, wie sie von den Vereinten Nationen definiert wurden, dar.
Es ist diese traurige Tatsache, die es unumgänglich macht per Beweisantrag dies einem Gericht, das offensichtlich nicht weiss, was es tut, zu verdeutlichen.
Abgesehen davon kommt es nach geltendem Recht beim Pornographiebegriff nicht auf einen tatsächlichen oder herbeiinterpretierten Kontext an. Auch hier kann sich im Vorwege ein Redakteur eines Provinzblättchens informieren.
Es war ebenso mutig wie notwendig, dass eine kritische Zeitschrift wie Gigi den "Stefan - Text" in seiner originalen Schönheit und mit einer kompetenten Analyse einer Literaturwissenschaflterin im Kontext veröffentlicht. Zudem wäre es wichtig darauf hinzuweisen, dass hier "vorsätzlich" ein Kontext hergestellt wurde, den ein Gericht, welches politische Verfolgung beabsichtigt, auch als pädophil klassifizieren könnte. Gemeint ist hier der Aufruf des Pädo-Literaturvereins weitere solche Text zu produzieren. Dass Berlin nicht gleich Trier ist kann doch nur bedeuten, dass man in der Bundeshauptstadt die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland noch eher bereit ist zu achten und zu befolgen.
Aus den drei Artikeln des Trierer Bürgerblättchens geht mal unterschwellig, mal deutlich ausgesprochen hervor, dass die "unzureichende Gesetzeslage" bemängelt wird. Der Autor fordert indirekt Gesetze, die die Verfassung ausser Kraft setzen und durch Meinungsverbote, die in einem Zuge die Freiheit der Künste und der Wisenschaft beenden würden, eine bereits bestehnde Verfolgung unschuldiger Menschen eine scheinbare rechtliche Grundlage verschaffen würden.
Richtig ist hingegen der Hinweiss des Trierer Volksfreundes, dass von politischer Seite inkompetente Bestrebungen laufen, die freie Meinungsäußerung zugunsten einer profitablen und zum Allgemeingut gewordenen Lüge abschaffen zu wollen.
Der Kommentar von Herrn Lintz spricht für sich und offenbart, dass dieser Herr nicht allzuviel von den Menschenrechten und wissenschaftlich verifizierten Tatsachen hält.
Die Gedanken sind frei und es ist unerheblich, ob hier die verlogene Doppelmoral eines widerwärtigen Spießertums tangiert wird oder nicht.
Die Leitschnur sollte die Wahrheit sein und nicht eine wie auch immer geartete Pseudomoral einer verblödeten Hetero-Mehrheit. Macht man irrationale Glaubensdogmen zu unumstösslichen Gesetzen wissen alle gebildeten Menschen, wo das endet.....irgendwo zwischen Inquisition und 3. Reich. Was wir am wenigsten brauchen sind neue Torquemadas oder "Minnifreisslers ".
Wer wie Herr Lintz die freie Meinungsäußerung als "Deckmäntelchen" bezeichnet zeigt in erschreckender Weise wessen Geistes Kind er ist. Zudem hat er nicht die geringste Ahnung von der Rechtslage bezüglich des Internets. Niemand kann dafür verantwortlich gemacht werden, worauf eine Seite linkt, die ein Link einer Seite war auf die man selbst linkt. Was für eine scheinheilige und unlogische Argumentation!
Der Gesetzgeber ist im Angesicht der Menschenrechte und der Humanität nur zu einem aufgerufen; Die unsägliche Sexualgestzgebung in ihrer Gänze abzuschaffen einschliesslich des rein politisch motivierten Pornoparagraphens.
Abschliessend ist noch darauf hinzuweisen, dass bereits die Hamburger Presse eine Woche zuvor in kleinen Artikeln berichtet hatte. Die "Welt" ebenso wie die "Hamburger Morgenpost" Die Mopo wählte dabei die widerliche und beleidigende Überschrift "Kinderschänder". Es bleibt nur zu wünschen, dass sich solche volksverhetzende Lügenblätter einer weiteren Berichterstattung enthalten.In diesem Vergleich kann sich der TV dann aber doch einer sachlichen Berichterstattung rühmen, aber eben nur im Vergleich.