FAZ-Feuilleton: Gesetz gegen Kinderpornographie - Zieht euch sofort wieder an! * Der Fotograf als Straftäter * Totales Bilderverbot * Beginn des Tugendregimes
Claudius Seidl(FAZ) zur Sexualität und Erregbarkeit: "Als Feuilletonist, als Spezialist also für Ästhetik und Inszenierungen, fragt man sich, welche Vorstellungen die Obrigkeit von Bildern und deren Wirkungen hat"

Der Feuilletonist Claudius Seidl von der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung hat einen für den heutigen Zeitgeist einer pädophilen-feindlichen Öffentlichkeit mutigen Artikel publiziert. Er schreibt von der Erregbarkeit des Betrachtes, wenn es um FKK-Aufnahmen geht, worauf auch ganz nackige Kinder abgebildet sind. Wenn jemand das Strandleben an einem Sommernachmittag fotografiert und dabei ein paar Kinder, die nackt herumplanschen, mit ins Bild bekommt, macht sich, wenn er nicht vorher die Eltern um Erlaubnis gefragt hat, schon durch den Akt des Fotografierens strafbar. Eine solch alltägliche Realität wird uns ALLE erwarten, wenn der vorliegende Gesetzentwurf(§ 201a StGB) eine politische Mehrheit finden sollte. Es bedarf also einer breiten öffentlichen Diskussion, damit dieser Unfug ein baldiges Ende findet. Die sogenannten Mainstream-Medien sind aufgerufen, diese unsinnigen Gesetzentwürfe zu thematisieren. "Das Tugendregime beginnt gerade", schreibt Claudius Seidl in seinem bemerkenswerten Artikel in der FAZ...

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/gesetz-gegen-kinderpornographie-zieht-euch-sofort-wieder-an-13177579.html



Zitate
Simples Reiz-und-Reaktions-Schema

Wer also, nur zum Beispiel, das Strandleben an einem Sommernachmittag fotografiert und dabei ein paar Kinder, die nackt herumplanschen, mit ins Bild bekommt, macht sich, wenn er nicht vorher die Eltern um Erlaubnis gefragt hat, schon durch den Akt des Fotografierens strafbar. Und wenn er das Bild womöglich auf seiner Facebook-Seite postet, fällt das, falls ein Ankläger ihm Böses will, schon unter den Tatbestand der Verbreitung kinderpornographischen Materials. Denn als solches gilt demnächst jedes Bild, in welchem der Staat auch nur die Möglichkeit entdeckt, dass es irgendjemanden sexuell erregen könnte.

Juristen wenden, seit über das Gesetz debattiert wird, ein, dass mit dieser Logik auch gusseiserne Pfannen, Ziegelsteine oder Kraftfahrzeuge fast noch dringender verboten werden müssten. Weil es ja potentielle Mordwerkzeuge sind. Und als Feuilletonist, als Spezialist also für Ästhetik und Inszenierungen, fragt man sich, welche Vorstellungen die Obrigkeit von Bildern und deren Wirkungen hat. Und welche vom Menschen, von seiner Sexualität und Erregbarkeit. Wenn der Gesetzgeber also meint, dass jeder, der sich von Kinderbildern erregen lässt, nicht nur gegen den Anstand, sondern gegen das Gesetz verstößt, weil er damit die Würde des Kindes missachtet: Der müsste doch eigentlich weiterfragen, was mit der Würde aller anderen ist.


K13online Anmerkungen
Der Artikel in der FAZ hat drei Online-Seiten und ist besonders für die Mitglieder im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages geeignet. Wir legen diesen Politikerinnen & Politiker diesen Artikel dringend ans erblindete Herz. Mögen die Abgeordneten wieder zu Verstand kommen und sich an seinen Ausführungen erfreuen. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt...

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Anhörung im Rechtsausschuss: Scharfe Kritik & Ablehnung von allen Sachverständigen zum Gesetzentwurf des Justizministers Heiko Maas(SPD) zur Verschärfung im Sexualstrafrecht - vom 14.10.2014
Deutscher Anwaltsverein(DAV): Rechtsanwalt Rüdiger Deckers vertritt rund 67.000 Anwälte und fordert von der Bundesregierung, auf eine weitere Verschärfung im Sexualstrafrecht zu verzichten
Die Sachverständigen haben sich bei der Anhörung im Rechtsausschuss zur erneuten Verschärfung im Sexualstrafrecht mit großer Mehrheit gegen eine Verlängerung der Verjährungsfristen(§ 78 StGB) ausgesprochen. Überwiegend gab es von den Rechtexperten auch scharfe Kritik bis Anlehnung zu den unbestimmten Rechtsbegriffen im Gesetzentwurf zu den §§ 184b & 184c StGB sowie zum § 201a StGB. Der vorliegende Entwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas(SPD) erfüllt das Bestimmtheitsgebot in Art. 103 II Grundgesetz nicht. Auch die Alternativ-Vorschläge in den Formulierungen der Tatbestandsmerkmale einiger Sachverständiger sind verfassungswidrig. Die K13online Redaktion schließt sich den Rechtsauffassungen des DAV an und fordert von den Mitgliedern des Rechtsausschusses bzw. von der Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass kein verfassungswidriges Gesetz das Bundesgesetzblatt erreicht. Die ausführlichen Stellungnahmen der Sachverständigen und unsere Kommentierungen lesen Sie mit einem Klick auf mehr...
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2916

u.v.a.m...
geschrieben von K13online Redaktion am 15.10.2014 Drucken

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