Abschiedsgeschenke der ausscheidenden Bundesjustizministerin Barley: Kabinett billigt weitere Verschärfungen im Sexualstrafrecht und leitet neues Gesetzgebungsverfahren ein
27.06.2019
Versuch des „Cybergrooming“ soll strafbar werden( § 176 Abs. 4 Nr. 3/Abs. 6): Ermittlungsbehörden, Eltern & Jedermann/Frau soll den Lockvogel spielen dürfen, um Erwachsene(speziell Pädophile) in die Falle locken zu können
Wer im Internet Kinder kontaktiert, um sie zu missbrauchen, macht sich auch schon nach geltender Gesetzeslage strafbar. Unter dem sog. Cybergrooming versteht man das gezielte Ansprechen von Personen im Internet zur Anbahnung sexueller Kontakte. Nach dem Entwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJV) soll das Cybergrooming aber auch schon dann strafbar sein, wenn am anderen Ende gar kein Kind chattet, sondern etwa ein verdeckter Ermittler oder die Eltern usw... Das soll über eine Ausweitung der Versuchsstrafbarkeit in § 176 Abs. 6 StGB erreicht werden. Schon an diesem Punkt steht fest, dass es NICHT um Kinderschutz geht, sondern NUR um die strafrechtliche Verfolgung von vermeindlichen Pädophilen. Dr. Kay H. Schumann kritisiert: "Jede Ausweitung des Strafrechts hinein in das Vorfeld berge die Gefahr sich auch für andere Delikte auf eine "gefährlich schiefe Ebene" führen zu lassen". Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisierte die Pläne in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf: "Mit anderen Worten soll bei solchen Konstellationen im Vorfeld des Vorfeldes eine Pönalisierung und Kriminalisierung erfolgen." Und weiter: "Insofern soll noch einmal sensibilisiert werden für das Systemfremde, das schon der Vorschrift des § 176 Abs. 4 Nr. 3 StGB innewohnt, indem eine Vorbereitungshandlung ausnahmsweise pönalisiert wird. Dieser Vorbereitungshandlung noch eine Versuchsstrafbarkeit hinzuzufügen, geht zu weit und überzeugt nicht." Damit aber noch nicht genug des Wahnsinnes. Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, und Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) nutzten den Anlass und forderten derweil noch mehr Möglichkeiten für die Fahnder. "Wir müssen Ermittlern die Möglichkeit geben, sich mit computergenerierten Missbrauchsbildern Zutritt zu geschlossenen Kinderpornografie-Foren zu verschaffen. Im Klartext: Bisher kriminelle Handlungen der Ermittlungsbehörden sollen legalisiert werden. Nach der Sommerpause werden die neuen Gesetzgebungsverfahren beginnen und Anhörungen von Experten im Rechtsausschluss stattfinden. Es sei denn, die GroKo wird beendet und es finden Neuwahlen statt, hoffentlich...
Verrückte Gesetze: Bundesjustizministerin Barley(SPD) verschickt ihren Gesetzentwurf zur Einführung der Strafbarkeit des Versuches beim Cybergrooming an Ministerien zur Ressortabstimmung
12.04.2019
Mit diesem Vorstoß zum „Cybergrooming“ wird die Strafbarkeit sehr weit vor die eigentliche Tat verlagert:Jedermann/Frau wird sich straflos als "Kind" ausgeben können und damit wird das Denunziantentum neue Höhepunkte erreichen
Kurz vor den Europawahlen am 26. Mai 2019 hat die Bundesjustizministerin Barley ihren Gesetzentwurf zur erneuten Verschärfung im Sexualstrafrecht an andere Ministerien zu Ressortabstimmung verschickt. Es geht darin um die Einführung der Strafbarkeit des Versuches beim sogenannten "Cybergrooming". Dieser Straftatbestand wurde gerade erst bei der letzten Strafverschärfung im Jahre 2015 eingeführt und ist seitdem mit einem Höchststrafmaß von fünf Jahren Knast bedroht. Wenn ein "Täter" nur glaubt, mit einem Kind zu kommunizieren, tatsächlich aber mit verdeckten Ermittlern oder Eltern Kontakt hat, ist das bislang nicht strafbar. Mit diesem Vorstoß zum „Cybergrooming“ wird die Strafbarkeit sehr weit vor die eigentliche Tat verlagert. Allein der Versuch der Kontaktaufnahme soll strafbar werden. Damit werden auch viele unschuldige Menschen diesem eher verfassungswidrigen Gesetz zum Opfer fallen. Denn es kann bei einem solchen Versuch überhaupt kein Kind einen Schaden nehmen, weil von dem Versuch einer solchen Kontaktaufnahme nur Erwachsene betroffen sind. Es geht bei diesem Gesetzentwurf also nicht um einen besseren Kinderschutz, sondern ausschließlich darum, einen möglichen "Täter" bzw. Pädophilen besser verfolgen zu können. Die SPD unter Federführung von Barley verspricht sich mit diesem verrückten Gesetz offenbar ein besseres Wahlergebnis. Die Quittung wird die SPD bei den Europa-Wahlen sicherlich vom Wähler erhalten. Die CDU hat bereits Zustimmung signalisiert und ist auch deshalb nicht wählbar. Barley wird spätestens nach den EU-Wahlen ins EU-Parlament wechseln. Eine neue SPD-Bundesjustizministerin wird diesen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen. Im Rechtsausschuss wird es im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu einer Anhörung von Exerten kommen. Die Ergebnisse sind abzuwarten....