Justizskandal im Maßregelvollzug: Boylover Torsten J. kämpft vor dem Pfälzischen Oberlandesgericht um seine Rehabilitation und Freilassung aus einem psychiatrischen Krankenhaus

Aktuelles Sachverständigengutachten von Prof. Dr. Henning Saß: Von einer "schweren anderen seelischen Abartigkeit" kann keine Rede mehr sein, wenn es denn je der Fall gewesen ist

Durch den Artikel in der Bildzeitung vom 29. Januar 2018(siehe News-Archive) ist auch der Boylover Torsten J. in einem psychiatrischen Krankhaus auf das Projekt K13online aufmerksam geworden und hat mit uns Kontakt aufgenommen. Aus den umfangreich übersandten Dokumenten(Sachverständigengutachten & Urteil & aktuellen Stellungnahme an das OLG) geht u.a. hervor, dass sich der Pädophile Torsten J. seit nunmehr 14 Jahren zu Unrecht im Maßregelvollzug befindet. Das Landgericht Kaiserslautern hatte ihn im Jahre 2004 zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verurteilt. Er hatte in 15 Fällen(11 nach § 176a + 4 § 176 StGB) pädosexuelle Handlungen mit zwei Jungen zugegeben. Das Landgericht hatte festgestellt, dass kein direkter Druck auf die beiden Jungs ausgeübt wurde. Aus den Ausführungen des Gerichtes geht insgesamt hervor, dass es sich in unserem Sinne um eine einvernehmlich-pädosexuelle Beziehung gehandelt hat. Dennoch wurde Torsten J. damals wegen "schweren anderen seelischen Abartigkeit" verurteilt. In einem aktuellen Gutachten wurde nun von Prof. Dr. Saß festgestellt, dass von einer "schweren anderen seelischen Abartigkeit" keine Rede mehr sein kann, wenn es denn je der Fall gewesen ist. In einem Beschwerdeverfahren gab es am 28. März 2018 eine Anhörung vor dem Pfälzischen Oberlandesgericht(OLG). Torsten J. hat K13online seine Stellungnahme an das OLG übersandt, womit wir erstmals in die Berichterstattung über diesen Justizskandal einsteigen. Während des Aufenthaltes in einem psychiatrischen Krankenhaus hat Torsten J. mit einem Jurastudium an einer Fernuniversität begonnen. Er kämpft vor dem OLG nicht nur um seine Rehabilitation und Freilassung, sondern auch gegen eine mögliche Führungsaufsicht nach seiner Entlassung. Die Entscheidung des OLG steht unmittelbar bevor. K13online wird den weiteren Verlauf dokumentieren und ausführlich darüber berichten. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie auch zu Auszügen des Gutachtens und des Urteils aus 2004 sowie zur vollständigen Stellungnahme von Torsten J. an das OLG Zweibrücken. Interessierte Personen/Stellen, die mit Ihm Kontakt aufnehmen möchten, können sich gerne an K13online wenden...   

https://olgzw.justiz.rlp.de/de/startseite/




Das vollständige Sachverständigengutachten von Prof. Dr. Saß liegt hier vor und umfaßt 99 Seiten.


Das vollständige Urteil liegt hier vor und umfaßt 25 Seiten

 

geschrieben von K13online-Redaktion am 07.04.2018 Drucken

Copyright by K13-Online-Redaktion