"In einer Welt von universeller Täuschung ist das Aussprechen von Wahrheit ein revolutionärer Akt" - GOERGE ORWELL
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AZOV-Justizopfer im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Erfurt: 6 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für nicht gesichtete 191 Bilder mit angeblichen Posing-Jungs 08.02.2019

Mit Rechtsprechung hat DAS nichts zu tun: Richterin "erpresst" Justizopfer mit weiteren Verhandlungstagen, die zu hohen Gerichtskosten sowie hohen Anwaltshonoraren  des Verteidigers und hohen Fahrtkosten des Betroffenen geführt hätten

Das Justizopfer im AZOV-Fall Nr. 8 hat K13online einen Bericht zur Berufungsverhandlung vor dem Landgericht(LG) in Erfurt übermittelt. Von den anfangs 3000 Bildern mit Jungs waren am Ende nur 191 Fotos mit angeblichen Posing-Jungs übrig geblieben. Die Richterin am LG wollte alle Bilder in Augenschein nehmen, was zu vielen weiteren Verhandlungstagen geführt hätte. Dadurch wären hohe Gerichtskosten sowie hohe Anwaltshonorare und hohe Fahrkosten für den Betroffenen entstanden. Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung nahmen daraufhin ihre Berufungen zurück. Am Ende erhilt das Justizopfer eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nach Rücksprache mit dem erstinstanzlichen Amtsgericht sind 2000Euro Geldstrafe entfallen. Eine solche "Rechtsprechung" kann durchaus als eine Art von "Erpressung" der Richterin am Landgericht bezeichnet werden. Letztendlich ging es um eine Kosten- Nutzenrechnung im Sinne des Betroffenen. Eine wahrscheinliche Minderung der Bewährungsstrafe unter sechs Monaten hätten im keinem Verhältnis zu den hohen Verfahrenskosten gestanden. Auch das Landgericht hat die lange Verfahrensdauer von über 6 Jahren und die erlittene U-Haft des Justizopfers in Österreich im Strafmaß von sechs Monaten nicht berücksichtigt. Hinzu kommt, dass kein Gericht die 191 Bilder mit Jungs einer rechtlichen Würdigung unterzogen hat. Lediglich die Staatsanwaltschaft war der Rechtsauffassung, dass von den rund 3000 Bildern 191 Foto strafrechtlich relevant sein sollten. Nach alter Gesetzgebung(§ 184 ff StGB) vor 2013 waren sogenannte Posing-Aufnahmen noch nicht mit Strafe bedroht. Dennoch war die Richterin am Landgericht nicht bereit, dass Verfahren wegen vermeintlicher "Kinderpornografie" einzustellen. Wieder einmal wurde der "Rechtstaat" außer Kraft gesetzt...

https://www.thueringen.de/th4/olg/gerichte_in_thueringen/landgericht_erfurt/



 

Persönlicher Bericht des AZOV-Justizopfers(K13-Fall-Nr.8)

Heute fand das Berufungsverfahren zu dem Urteil des Amtsgerichtes Arnstadt/ Ilmenau vor dem Landgericht Erfurt statt. 

9 Uhr war der Termin.

Zum Auftakt stellte die Richterin fest, was wir auch schon bemängelten, nämlich, dass ich zu 6 Monaten auf Bewährung + 2.000€ Geldstrafe verurteilt wurde, ohne das die Bilder je von einem Richter beurteilt wurden.

Sie „drohte“ damit, dass komplette Verfahren wieder aufzurollen und alle 3.000 Bilder bei mehrere Gerichtsterminen sichten zu wollen.

Auch stellte sie fest, dass die Absprache vor dem Amtsgericht nur unvollständig protokolliert wurde und die tatsächliche Haftzeit in Österreich nicht gewürdigt wurde. 

Unser Vorschlag war, wenn überhaupt, nur die betreffenden 191 Bilder zu Sichten, die man im Vorfeld schon einmal als tatsächlich Strafrelevant beim Amtsgericht gekennzeichnet hatte. Zudem wollten wir eigentlich nur noch über das Strafmaß sprechen, welches unserer Meinung nach anders hätte ausfallen müssen, wenn man bedenkt, dass vorher von 3.000 Bildern die Rede war. Hinzu kommt das lange Strafverfahren seit 2013 (!) und die 3 ½ monatige Haftzeit (U-Haft). 

Hierauf lies die Richterin sich jedoch nicht ein. 

Der Oberstaatsanwalt gab uns interessanterweise Recht und erläuterte sein Vorgehen, wie es zu dem Strafbefehl kam:

Nachdem die Österreicher den Fall abgeschlossen hatten, wurden die Unterlagen an das Landgericht in Meiningen gesendet. Dieses erklärte sich aber nicht für zuständig und leitete den Akt an das Amtsgericht Arnstadt weiter. Hier wurde es dann an das Amtsgericht Ilmenau überstellt (eigentlich hätte man das Verfahren auch einstellen können). Der Oberstaatsanwalt erklärte das es heftigen Schriftwechsel zwischen den Gerichten gab.

Schlussendlich blieb es in Ilmenau hängen.

Das LKA meldete 3000 Bilder worauf der Oberstaasanwalt 9 Monate forderte ohne die Bilder gesehen zu haben.

Der Richter am Amtsgericht wollte die 3000 Bilder in 10 Terminen Sichten und verlangte alle Unterlagen 3-fach zu kopieren, was jedoch von der Staatsanwaltschaft abgelehnt wurde.

Daraufhin hatte der Oberstaatsanwalt (der übrigens in Ilmenau nicht dabei war) die Ordner gesichtet, um evtl. den Vorgang vereinfachen zu können und stellte dabei fest, dass von der Polizei völlig belanglose Bilder angegeben wurden, die überhaupt nicht relevant sind. Er selbst hatte dann im Schnellverfahren die 191 Bilder herausgesucht über die man hätte allenfalls sprechen können. Auch hier waren Posingbilder bei, die nach der alten Rechtsprechung nicht relevant gewesen sind, wobei hier ja keine klaren Urteile vorhanden sind. 

Der Oberstaatsanwalt selbst bot uns an, seine Berufung zurück zu ziehen und wäre auch einverstanden auf die Geldstrafe von 2.000€ zu verzichten. 

Die Richterin bot uns eine 10 minütige Pause an, in dem wir uns überlegen sollten entweder alles noch einmal durch zu kauen auf die Gefahr hin, dass sich evtl. am Urteil nicht viel ändern würde und ich zusätzliche Fahrkosten von Hanau + freie Tage benötigen würden oder ebenfalls die Berufung zurück zu ziehen. 

Da die Richterin, die erst seit wenigen Monaten am Landgericht tätig ist und sich bereits den Namen gemacht hat, sehr harte Urteile zu sprechen, uns praktisch damit erpresst hat, haben wir die Berufung zurück gezogen.

Die Richterin hatte mit dem Richter am Amtsgericht in Ilmenau telefoniert und ihm das Ergebnis mitgeteilt, sowie ihn aufgefordert  die Strafe von 2.000€ zu entfernen. Dieser war damit einverstanden und somit bleiben mir immer noch die 6 Monate Bewährung. 

Ende der Verhandlung 11 Uhr. 

Hätte man auf das Berufungsverfahren bestanden, wäre vielleicht die Bewährungsstrafe etwas geringer gewesen und ich hätte auch die 2.000€ gespart, dafür hätte ich allerdings viele zusätzliche Gerichtstage und damit verbundene Anwalts-, Ausfall- und Fahrkosten gehabt. Die Hin- und Rückreise zum Landgericht Erfurt hatte rund 500 km betragen. Der Vorteil einer möglichen Bewährungsstrafenverkürzung stand dem Aufwand der Fahr- und Anwaltskosten in keinem Verhältnis. 

Mein Fazit:

Mit Rechtsprechung hat das heute wieder einmal nichts zu tun gehabt!


Königlich Bayerisches (Illmenauer) Amtsgericht: AZOV-Justizopfer(K13-Fall Nr. 8) erreicht in 1. Instanz eine Strafmilderung von neun auf sechs Monate Bewährung und weniger Geldstrafe 17.05.2018

Kein nachteiliger Kuhhandel mit dem Illmenauer Amtsrichter: Gerichtsverfahren soll in die 2. Instanz der Berufung an ein Landgericht gehen

Mit dem Einspruch gegen einen rechtsfehlerhaften Strafbefehl hat das AZOV-Justizopfer einen Teilerfolg erreicht. Jedoch wurden die beanstandeten Datenträger vor dem Amtsgericht nicht in Augenschein genommen. Demnach war auch keine rechtliche Würdigung möglich. Das ergangene Urteil des Amtsgerichtes in Illmenau von geminderten sechs Monaten Bewährungsstrafe und geringerer Geldstrafe von 2 Tsd Euro beruht also auf reinen Vermutungen bzw. Behauptungen der Staatsanwaltschaft. Ein solches Unrechts-Urteil kann in der Berfungsinstanz vor einem Landgericht keinen Bestand haben. Es bedarf einer neuen Beweisaufnahme mit der Inaugenscheinnahme aller Datenträger. Sofern auch das Landgericht dies auf Antrag ablehnt, ist bereits der erste Revisionsgrund vor dem Oberlandgericht vorhanden. Das Justizopfer wartet nun mit seinem Pflichtverteidiger auf die schriftliche Begründung des Amtsgerichtes. Er hat K13online einen eigenen Prozessbericht übermittelt, den wir in diesem News publizieren und mit einem Klick auf weiterlesen angeschaut werden kann. Ebenso finden Sie im News die Stellungnahme von K13online(Auszug): Es hat auch keine echte Strafminderung hinsichtlich der Länge des Verfahrens gegeben. Ebenso wurde die U-Haft in Österreich nicht berücksichtig. Geschweige denn, dass es sich um eine erste "Tat" handelt und es in den letzten fünf Jahren keine Rückfälle mehr gegeben hat. Was das Justizopfer inzwischen alles erlitten und überleben musste, ist ohnehin unbezahlbar....! Das Königlich Bayerische (Illmenauer) Amtsgericht lebt und ist bei dieser Deliktsart Tag tägliche Realität. Ein Video von Anfang des 19. Jahrhunderts läßt grüßen. Gegen Unrecht hilft nur Widerstand...

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3628 
Justizskandal gemäß § 184b Abs. 3 StGB(Kinderpornografie): National Center for Missing & Exploited Children(USA) verursacht rechtswidrige Hausdurchsuchung bei Sport-Fotografen in Deutschland 16.06.2018

Warum weist die Kriminalstatistik 2017 eine Steigerung von 14,5% auf?: "Das Bild zeigt einen Jungen mit nacktem Oberkörper und leicht heruntergezogener Hose in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung"

Ein Sport-Fotograf von Kinder- und Jugendaufnahmen läd seine vielen Jungen-Bilder auf der legalen Blogging-Plattform "tumblr" hoch, um diese einem breitem Publikum zugänglich zu machen. Nichts ahnend, dass sich dort auch die "National Center for Missing & Exploited Children(USA)" aufhält und die Inhalte nach vermeintlichen "Kinderpornos" durchforstet. Die amerikanische "Kinderschutz-Organisation" findet EIN Foto des Sport-Fotografen und meldet dieses nach Deutschland. Promt ermitteln die deutschen Ermittlungsbehörden über den Internet-Dienstleister Telefonica Germany die IP-Adresse und führen beim Sport-Fotografen, ab jetzt Justizopfer genannt, eine rechtswidrige Hausdurchsuchung durch. Das Bild soll einen Jungen mit nacktem Oberkörper und leicht heruntergezogener Hose in "unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung" zeigen. Dabei handelt sich bei dieser Fotoaufnahme um ein Bild, welches bei einer Sportveranstaltung gemacht wurde. Dieser Justizskandal wurde durch die letzte Erweiterung des Straftatbestandes des Schand § 184b StGB mit dem unbestimmten Rechtsbegriff "unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltung" ermöglicht, der gegen das Bestimmheitsgebot des Grundgesetzes verstößt. Seitdem müssen die abgebildeten Kinder nicht mehr völlig nackt sein(FKK), sondern auch bekleidete Kids können "Kinderporno" sein. Der Gesetzgeber hat damit der Willkür von Ermittlungsbehörden Tür und Tor geöffnet. Dies ist auch der primäre Grund, warum die Kriminalstatistik 2017 in Sachen "Kinderpornografie" um 14,5 % angestiegen ist. Nicht nur zuvor legale FKK-Aufnahmen sind jetzt strafbar, sondern auch Fotoaufnahmen mit bekleideten Kindern, wenn der Betrachter(Polizei, Staatsanwalt, Gericht) dabei eine "unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltung" glaubt zu erkennen. Mit Missbrauchsabbildungen(§ 176 ff. StGB) haben solche Fotos natürlich absolut nichts gemein. Die Ermittlungsbehörden sind spätestens ab 2015 nach Inkrafttreten der grundgesetzwidrigen Strafverschärfungen mit solchen Fällen völlig überfordert und überlastet. Deshalb bleibt bei der strafrechtlichen Verfolgung von tatsächlicher sexueller Gewalt gegen Kinder oft nicht ausreichend Zeit & Personal übrig. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, den Schand § 184 ff. StGB im Interesse aller Beteiligten zu reformieren. Das Justizopfer(Sport-Fotograf) im vorliegenden Fall hat natürlich durch seinen Rechtsanwalt sofortige Beschwerde gegen den rechtswidrigen Durchsuchungsbeschluss eingelegt. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten... 

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3656 

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht]


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