„Im Namen der Toleranz sollten wir uns das Recht vorbehalten, die Intoleranz nicht zu tolerieren.“ Karl Popper
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Aktuelle Mitteilungen vom BL-Gefangenen Torsten J.: Wiederaufnahmeverfahren vom Landgericht abgewiesen * Pflichtverteidiger legt schlechte Gegenerklärung zum SV-Antrag der Staatsanwaltschaft vor 16.01.2019

Keine Anfeindungen mehr gegen Torsten J. in der JVA: Ab Februar soll der Boylover-Gefangene am Kurs Europäischer Computer-Führerschein(ICDL) & Gabelstablerführerschein teilnehmen

Der BL-Torsten J. hat in seinem aktuellen Brief an K13online mitgeteilt, dass sein neuer Pflichtverteidiger im Verfahren der von der Staatsanwaltschaft beantragten Sicherungsverwahrung(SV) die Gegenerklärung vorgelegt hat. Als zwangweise pausierender Jura-Student musste Torsten J. feststellen, dass in der Stellungnahme wichtige Argumente fehlen. Er wird sich von den rechtsfehlerhaften Inhalten gegenüber dem Landgericht distanzieren und Beschwerde bei der zuständigen Anwaltskammer einlegen. Der von Torsten J. selbst gestellte Wiederaufnahmeantrag wurde von einem anderen Landgericht erwartungsgemäß zurückgewiesen. Das Verfahren geht in die nächste Instanz. Obwohl über die SV noch nicht gerichtlich entschieden wurde, soll Torsten J. Mitte Februar an einem 4-monatigen Kurs zum Erwerb des Europäischen Comupter-Führerscheins teilnehmen. Auch soll er einen Kurs zum Gabelstablerführerschein belegen. Inzwischen gibt es auch keine Anfeindungen von Mitgefangenen mehr. Im Gegenteil, er trifft sich mehrmals in der Woche mit zwei Mithäftlingen beim Umschluss zum Romme spielen. Aufgrund der schlechten Erfahrungen mit seinem bisherigen Pflichtverteidiger sucht Torsten J. dringend einen neuen und kompetenten Rechtsanwalt, der bereit ist, die oben genannten Mandate zu übernehmen. Das Dilemma mit grottenschlechten Pflichtverteidigern ist K13online bei diesen Deliktsarten gut bekannt. Anwaltshonorare sind von Gefangenen unbezahlbar. DAS weiß natürlich auch der gesamte Justizapparat. Mit einem Pflichtverteidiger, der vom Staat bezahlt wird, hat der Mandant oftmals keine Chance, ein Verfahren zu gewinnen. Interessierte Anwälte, die sich effektiv für Thorsten J. einsetzen wollen, mögen mit uns Kontakt aufnehmen. Wir rufen auch die Besucher/Innen unserer Webseiten und insbesondere die Pädophilenszene auf, bei der Suche nach einem Rechtsanwalt behilflich zu sein. Das Motto lautet: Gegen Unrecht hilft nur Widerstand....



Aktuelle Nachrichten zum Boylover-Gefangenen Torsten J.: Bundesverfassungsgericht(BVerfG) hat Aktenzeichen der Verfassungsbeschwerde mitgeteilt 04.01.2019

Staatsanwaltschaft beantragt nachträgliche Sicherungsverwahrung(SV): 14 Zeugen und vier Sachverständige sollen zur kommenden Hauptverhandlung vor einem Landgericht geladen werden

Weil Torsten J. alle Rechtsmittel ausschöpft hat die Staatsanwaltschaft nun eine Antragschrift zur nachträglichen Sicherungsverwahrung(SV) beim zuständigen Landgericht eingereicht. In der Begründung wird u.a. aufgeführt, dass sich Torsten J. einer Therapie verweigerte und stattdessen sich fortgebildet hat: Im Jahre 2015 erwarb er die allgemeine Hochschulreife mit der Durchschnittsnote 3,1. Im Jahre 2016 hat er einen Lehrgang Praxiswissen Recht einer Studiengemeinschaft absolviert, den er mit der Gesamtnote "sehr gut" abgeschlossen hat. Seit 2017 ist er als Student des Studiengangs Bachelor der Rechtswissenschaften einer Fernuniversität eingeschrieben. Dieses Studium musste wegen seiner Verlegung in den regulären Strafvollzug im Jahr 2018 unterbrochen werden. Allein DAS ist schon ein Justizskandal. Bei der letzten Strafrechtsreform wurde die nachträgliche SV während des laufenden Strafvollzuges für Neu-Fälle zwar abgeschafft. Jedoch fällt Torsten J. unter die sogenannten Alt-Fälle vor dem 31.12.2010. Daraus zieht die Staatsanwaltschaft die "Legitimation", einen solchen Antrag zu stellen. Nach Rechtsauffassung des bereits als Verteidiger beigeordneten Rechtsanwaltes sieht dieser keine Erfolgsaussichten. Der  Rechtsanwalt wird die Abweisung beim Landgericht beantragen. Inzwischen ist auch das Aktenzeichen der Verfassungsbeschwerde beim BVerfG beim Beschwerdeführer Torsten J. eingetroffen. Mit einer Entscheidung ist in den nächsten Monaten zu rechnen. K13online hat mit Torsten J. aus der JVA heraus einmal pro Woche Telefongespräche vereinbart. Darüber hinaus wird auch die briefliche Gefangenenhilfe fortgeführt. Es ist auch beabsichtigt, demnächst einen Besuchsantrag zu stellen. Wir erinnern weiter an die Gründung eines Gesprächskreises für Angehörige von Pädophilen im Strafvollzug, Maßregelvollzug und Sicherungsverwahrung. Betroffene Eltern, Brüder & Schwestern sowie alle Verwandte & Bekannte können jeder Zeit mit uns Kontakt aufnehmen....

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3774 

 

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht]


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