Die Regierungskoalition von SPD und Grünen hat sich nach intensiver Diskussion auf ein neues Gesetz geeinigt, welches sich gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes, der Hautfarbe und Religion wendet. Benachteiligungen wegen einer sexuellen Orientierung, Behinderung oder des Alters soll es in Zukunft nicht mehr geben. Damit geht Deutschland deutlich über die EU-Richtlinien hinaus. Auswirkungen werden die neuen Gesetze auch auf das Arbeitsrecht und Mietrecht haben. Die rechtspolitischen Sprecher der Grünen und SPD gaben Statements ab.
Möge dieses erste Deutsche Antidiskiminierungsgesetz vorbildlich für ganz Europa werden. Die Deutschen haben aufgrund ihrer Vergangenheit eine besondere Verpflichtung gegenüber Minderheiten.
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Kommentare
Sexuelle Orientierung
von k13online am 13.11.2004
Der Gesetzgeber meint mit der sexuellen Orientierung die Homosexualität; Schwule und Lesben, Bi- und Transsexuelle.
Die Frage stellt sich, ob und in wie weit damit auch die Pädosexualität gemeint ist.