Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Anstaltsleiterin(Hügle) der JVA Kislau geht weiter: Justizministerium Baden-Württemberg prüft erneut die Sach- und Rechtslage
07.10.2017
Beschwerdeführer erwartet weiterhin vollständige und lückenlose Aufklärung aller Vorfälle & Vorkommnisse: Wie soll ein Gefangener befähigt werden, ein straffreies Leben zu führen, wenn Straftaten & Dienstvergehen begangen werden?
Das Ministerium der Justiz und für Europa in Baden-Württemberg hat im laufenden Verfahren der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Anstaltsleiterin Hügle der JVA Kislau an den Beschwerdeführer reagiert. Aufgrund des erneuten Vortrages findet eine weitere Prüfung der Sach- und Rechtslage durch das Justizministeriums statt. Eine Verbescheidung wird jedoch erst nach Abschluss des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen bestimmte JVA-Bedienstete in Kislau erfolgen. Der Beschwerdeführer erwartet weiterhin eine vollständige und lückenlose Aufklärung aller Vorfälle & Vorkommnisse in der JVA Kislau. Dazu bedarf es Anhörungen sowie Vernehmungen der betroffenen Bediensteten als Zeugen oder Beschuldigte. Strafrechtliche Folgen müssen auch zu dienstrechtlichen Folgen führen. Schwerwiegende Dienstvergehen wurden in Kislau begangen. Aber es gab auch mehrere Beamte, die sich vorschriftsmäßig, korrekt und freundlich gegenüber dem Beschwerdeführer verhalten haben. Auch diese Beamte wurden in der Dienstaufsichtsbeschwerde namentlich genannt und positiv hervor gehoben. Das Online-Tagebuch auf unseren Webseiten gibt detaillierte Auskünfte für ALLE Ereignisse. Es wird mit allen wichtigen Dokumenten im Jahr 2018 als Buch(eBook/PDF-Datei & Printausgabe in einem renommierten Verlag) erscheinen. Auch der Journalist Alexander Krützfeldt, der für die Süddeutsche Zeitung acht Artikel publiziert hat, arbeitet zu seinen Recherche-Ergebnissen an einer Buchveröffentlichung. Darin enthalten wird auch der Protagonist "Karl" = Beschwerdeführer sein...
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die JVA Kislau: Anstaltsleiterin Hügle verweigert berechtigte Einsicht in die Gefangenpersonalakten von Dieter Gieseking (K13online)
22.09.2017
Laufende Dienstaufsichtsbeschwerde: Ergänzende Begründung im Ermittlungsverfahren gegen bestimmte JVA-Bedienstete in Kislau an das Ministerium der Justiz und für Europa in Baden-Württemberg gesandt
Im laufenden Dienstaufsichtsbeschwerdeverfahren gegen die Anstaltsleiterin der JVA Kislau wurde die ergänzende Begründung im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen bestimmte Bedienstete nun auch an das Justizministerium Baden-Württemberg gesandt. Zuvor hatte die Anstaltsleiterin Hügle die berechtigte Eínsicht in die Gefangenenpersonalakten von Dieter Gieseking (K13online) abgelehnt. Auf eine diesbezügliche Beschwerde wurde jedoch verzichtet, weil die ermittelnde Staatsanwaltschaft in Karlsruhe bereits Akteneinsichten gewährt hatte. Aus den Ermittlungsakten & Gefangenenakten gehen nicht nur begangene Straftaten, sondern auch mehrfach dienstrechtliche Vergehen von Kislauer JVA-Bedienstete hervor. Das Justizministerium wurde zur Prüfung und Einholung von Stellungnahmen der betroffenen Bediensteten aufgefordert. Wir erwarten geeignete Maßnamen im Wege der Dienst- und Fachaufsicht durch das Justizministerium. Eine Meldung an die "Nationalstelle zur Verhütung von Folter" ist bisher noch nicht erfolgt, aber bleibt weiterhin vorbehalten. Wir erwarten weiterhin eine vollständige und lückenlose Aufklärung über alle Vorfälle & Vorkommisse in der JVA Kislau. Insbesondere über den Verbleib von 24 Tabletten, die dem Beschwerdeführer am Entlassungstag ausgehändigt worden waren und sich nun zur Prüfung über die Herkunft der Medikamente wieder in Besitz der JVA befinden. Der Beschwerdeführer sollte auf dem Haftraum 110 von den Mitgefangenen gezwungen werden, einen Tabletten-Cocktail einzunehmen, um einen vorgetäuschten Suizid zu begehen. Wenige Tage zuvor gab es auf diesem Haftraum bereits einen vermeintlichen Suizid eines Gefangenen, der dem Beschwerdeführer bekannt war. Sollten die weiteren Ermittlungen hinreichende Anhaltspunkte ergeben, dann ist der dringende Tatverdacht des versuchten Mordes durch die Zelleninsassen 110 gegeben. Die JVA Kislau hat durch die Weigerung von inhaltlichen Stellungnahmen mehrfach versucht, alle Vorfälle zu vertuschen. Strafanzeige wegen Unterschlagung von Beweismaterial wurde bereits erstattet. Lesen Sie die aktuellen Schriftsätze des Beschwerdeführers und die Verweigerung der Aktensicht durch die Anstaltsleiterin mit einem Klick auf weiterlesen...