Rechtsfälle im kritischen Urteil | |
Wie soll man einen Lehrer bestrafen, der mit einer Schülerin (14) schlief? - Garnicht
Die Verteidiger meinen: "Er hat sich gar nichts zuschulden kommen lassen." Ihr Mandant habe das Mädchen nicht unterrichtet: "Damit war sie ihm nicht zur Erziehung anvertraut." Ihre Auffassung: Freispruch, weil Sex mit einer 14-Jährigen nun einmal nicht strafbar sei..... Quelle: http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/berlin/71722.html Wo kein Schaden, da kein Opfer. Wo kein Opfer, da kein Täter: Freispruch und Schadensbegrenzung für den Lehrer und Wiederaufbauhilfe seiner verlorenen Existenz. Kurz und knappt ! |
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geschrieben von K13online-Redaktion am 25.02.2005 |
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