Verfassungskonforme Rechtspolitik vor dem Abgrund: Neue Straftatbestände in den beschlossenen Gesetzen verstoßen weiterhin gegen Artikel 103 GG(Bestimmtheitsgebot) und sind damit verfassungswidrig
Die vom Deutschen Bundestag am 14. November 2014 verabschiedeten Gesetze zur verfassungswidrigen Verschärfung der §§ 184b + 184c sowie § 201a StGB stehen nun auf der Tagesordnung der Plenarsitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2014 zur Billigung an. Der Rechtsausschuss des Bundesrates hatte am 3. Dezember in nicht-öffentlicher Sitzung darüber abschließend beraten. Der inzwischen ausgeschiedene Staatsminister für Justiz und Europa, Dr. Jürgen Martens(FDP), hatte die drohende Verletzung von Grundrechten erkannt und gerügt. Auch die Hessische Staatsministerin & Hessische Ministerin der Justiz, Eva Kühne-Hörmann(CDU), hatte im Bundesrat auf das Bestimmtheitsgebot hinwiesen und Änderungen verlangt. Die Fraktion Die LINKE(Jörg Wunderlich) hatte bereits im Bundestag die neuen Gesetze abgelehnt. Die Sachverständigen hatten bei der Anhörung im Bundestagsrechtsauschuss herbe Kritik geübt. Ungeachtet dieser verfassungswidrigen Bedenken sollen die neuen Gesetze nun trotzdem in Kraft treten. Eine verfassungskonforme Rechtspolitik steht vor dem Abgrund. Die Bundesregierung, bestehend aus der Großen Koalition von CDU/CSU & SPD, trägt für diesen Verfassungsbruch die politische Verantwortung. Am Tage des Inkrafttretens wird die K13online-Redaktion über "OpenPetition" eine Sammelaktion von Unterschriften für eine Verfassungsbeschwerde starten. Das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) wird sich mit einer anwaltlichen Beschwerde befassen.[update: Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen][update 19.12.2914: Kein Antrag auf Vermittlungsausschuss - Bundesrat stimmt verfassungswidrigen Gesetzen zu]
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/929/tagesordnung-929.html?nn=4351662
Rede des Sächsischen Staatsministers der Justiz und Europa Dr. Jürgen Martens(FDP)
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/personen/DE/laender-ausgeschieden/sn/martens-juergen.html
Staatsminister Martens aus Sachsen ist am 13. November 2014 aus seinem politischen Amt ausgeschieden. Ein Antrag auf Anrufung eines Vermittlungsausschusses konnte deshalb nicht erfolgen. Martens hatte den damals vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung mit der Begründung abgelehnt, das die Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen in den Gesetzestexten gegen das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes verstoßen und damit verfassungswidrig sind.
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Eva Kühne-Hörmann(CDU) - Hessische Staatsministerin & Hessische Ministerin der Justiz
Darüber hinaus hatte Eva Kühne-Hörmann(CDU) - Hessische Staatsministerin & Hessische Ministerin der Justiz - in Ihrer Rede vor dem Bundesrat deutlich darauf hingewiesen, dass es einer Vielzahl von Änderungen bedarf. Sie forderte eine Prüfung der Gesetzestexte mit seinen Straftatbeständen, die nach Ihrer Ansicht mit dem Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes nicht vereinbar sind.
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/personen/DE/laender/he/kuehne-hoermann-eva.html
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Rede von Jörg Wunderlich(Die Linke) im Deutschen Bundestag zur Debatte im Sexualstrafrecht
http://www.bundestag.de/mediathek/?contentArea=common&isLinkCallPlenar=1&categorie=Plenarsitzung&action=search&instance=m187&mask=search&ids=4107880
Jörg Wunderlich von der Fraktion Die LINKE hat in seiner Rede vor dem Bundestag die Verfassungswidrigkeit dieser Gesetze ganz deutlich im Ausdruck gebracht. Die neuen Gesetze wurden der LINKEN-Fraktion komplett abgelehnt. Aus rechtspolitischer Sicht erfüllen die Straftatbeständige nicht dem Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes.
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Plenarsitzung des Bundesrates mit Stellungnahmen zu den Plänen der Bundesregierung zur Verschärfung des Sexualstrafrechts am 10. Oktober 2014 - vom 11.10.2014
Der Bundesrat bittet im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens genau zu prüfen, ob die vorgesehenen Regelungen dem durch die Verfassung vorgegebenen Bestimmtheitsgebot und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen
Der Bundesrat debattierte über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur erneuten Verschärfung im Sexualstrafrecht. Der Sächsische Staatsminister der Justiz und für Europa, Dr. Jürgen Martens(FDP), machte deutlich, dass die vorgesehenen Regelungen das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes verletzen. Damit sind die unbestimmten Rechtsbegriffe in den §§ 184b und 184c sowie 201a StGB gemeint. Ebenso wies die Hessische Staatsministerin & Ministerin der Justiz, Eva Kühne-Hörmann(CDU), auf diese Grundrechtsverletzungen hin. Dem Bayerischer Staatsminister der Justiz, Prof. Dr. Winfried Bausback(CSU), sind diese Eingriffe in den Schutzbereich des Grundgesetzes offensichtlich völlig gleichgültig. Alle geplanten Strafrechtsverschärfungen bedürfen allerdings nicht der Zustimmung des Bundesrates. Die Stellungnahmen des Bundesrates werden lediglich an die Bundesregierung zur Beratung weiter geleitet. Nach der Beschlussfassung des Bundesparlaments werden die neue Gesetze dem Bundesrat erneut zur Billigung vorzulegen, bevor es Bundespräsident Gauck ausfertigen und verkünden kann. Verfassungswidrige Gesetze dürfen das Bundesgesetzblatt nicht erreichen. Eine anwaltliche Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht zu der bestehenden Gesetzeslage wurde von K13online bereits eingereicht...
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2913
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Bestimmtheitsgebot gemäß Art. 103 Grundgesetz: Bundestag verabschiedet verfassungswidrige Straftatbestände im Sexualstrafrecht § 184b + 184c und darüber hinaus in § 201a StGB - vom 14.11.2014
"Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung oder die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes"(§ 184b StGB)
Der Deutsche Bundestag hat einen kurzfristig geänderten Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas(los) verabschiedet, der gegen das Bestimmtheitsgebot und die Verhältnismäßigkeit im Grundgesetz verstößt. Die GRÜNEN stimmten der maßlosen Verschärfung im Sexualstrafrecht zu, aber nicht der Erweiterung im § 201a StGB. Einzig die LINKE lehnte weitgehend alle Verschärfungen ab. Die neue Gesetzgebung wurde durch unbestimmte Rechtsbegriffe ergänzt, die nicht durch das Grundgesetz in Artikel 103 gedeckt sind. Dadurch ist eine verfassungswidrige Rechtsunsicherheit geschaffen worden, wobei niemand weis, was verboten oder erlaubt sein wird. Bei diesen gravierenden Eingriffen in den Schutzbereich des Grundgesetzes fallen die anderen Verschärfungen kaum ins Gewicht. Die neuen Gesetze haben mit echtem Kinderschutz absolut nichts gemein. Sie dienen ausschließlich der leichteren juristischen und politischen Verfolgung der sexuellen Minderheit der Pädophilen & Pädosexuellen. Der Bundesrat wird sich vor der Unterzeichnung des Bundespräsidenten und des in Krafttretens nochmals mit den Gesetzen beschäftigen. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird die K13online Redaktion eine Initiative für eine Verfassungsbeschwerde starten...
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2940
u.v.a.m...