(Update) Wortgefecht vor dem Landgericht - Gutachter: Dabei praktiziere der Angeklagte absurde Therapiemaßnahmen – einen Pädophilen auf eine Lustreise nach Thailand zu quacksalbern, sei wie einen hochgefährdeten Alkoholiker mit zum Ballermann zu nehm | |||||||||
Dipl. Psych. Michael G.(FPE) laut Frankfurter Rundschau(Stefan Behr): "Er sprach den Gutachter mit Kollege an, obwohl er dessen dürftige Mainstream-Bildung zutiefst verachte" Erneut hat nur der "Journalist" Stefan Behr von der Frankfurter Rundschau über den 4. Prozesstag am Landgericht Frankfurt gegen den Dipl. Psych. Michael G. berichtet. Auch dieser Artikelinhalt ist wieder mit seiner persönlichen Abneigung gegen den Angeklagten durchzogen. Bei einem solch unseriösen "Journalismus" muss der Wahrheitsgehalt nicht nur angezweifelt werden, sondern man kann auch von der Lügenpresse eines Meanstream-Mediums sprechen. Der FR-Journalist Behr spricht von einem "selbsternannten Therapeuten", obwohl G. erwiesenermaßen den Titel eines Diplom Psychologen trägt. Offenbar war es erneut zu einem heftigen Wortgefecht vor Gericht gekommen. Diesmal zwischen Micheal G. und dem gerichtlichen Gutachter: Er sprach den Gutachter mit „Kollege“ an, obwohl er dessen „dürftige Mainstream-Bildung“ zutiefst verachte, schreibt Behr in der FR. „Sie haben Menschen therapieren wollen, ohne eine Therapeuten-Ausbildung zu haben“, so der Forensiker. Der vom Gericht bestellte Gutachter unterliegt ganz offensichtlich der gerichtlichen und insbesondere der gesetzgeberischen Befangenheit. Der Forensiker vertritt offenbar die Meinung des pöbelnden Volkes & des geschaffenen Mainstreams, meint K13online. Aufgrund der unseriösen Berichterstattung des FR-Journalisten Behr beabsichtigen wir, ein 2. Mal am letzten Verhandlungstag mit den Plädoyers und der mündlichen Urteilsverkündung teilzunehmen. Zum zweifelhaften Artikelinhalt von FR-Behr finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen ausführliche Statements von K13online...(Update 26.3.2019: Laut Gerichtsauskunft findet die mündliche Urteilsverkündung am Freitag, den 29. März 2019 um 11 Uhr statt) Ein selbsternannter Therapeut nimmt einen Pädophilen auf „Therapie-Reise“ nach Thailand mit und hortet für seine „wissenschaftlichen Arbeit“ Kinder-Pornographie. K13online Anmerkungen Der Angeklagte Therapeut Michael G. ist nachweisbar Dipl. Psychologe und besitzt deshalb die fachliche Qualifikation, als Therapeut tätig zu sein: https://www.fpe-griesemer.de Der "Journalist" Stefan Behr von der Frankfurter Rundschau(FR) diffamiert den Therapeuten auf die übelste Art. Nach Ansicht von K13online ist dies im Kausalzusammenhang mit seiner gesamten Berichterstattung ein Fall für den Deutschen Presserat. Wenn nicht sogar straf- und zivilrechtich relevant. Im Landgerichts-Prozess gegen einen selbsternannten Therapeuten, dem Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen wird, hat gestern ein Gutachter ausgesagt – und für bizarre Reaktionen auf der Anklagebank gesorgt. K13online Anmerkungen Auch an dieser Stelle seines Artikels offenbart Behr seinen unseriösen Journalismus, denn seine persönlichen Ansichten haben in einem sachlichen Artikel nichts verloren, sondern nur in seinen Kommentaren zu seinem Bericht. Der Angeklagte hatte sich von einem Mann, der in einer Selbsthilfegruppe gegen seine pädophilen Neigungen ankämpfen wollte und an den „Therapeuten“ G. geraten war, nicht nur eine „Therapie-Reise“ nach Thailand bezahlen lassen. Er hatte nach Aussage des als Zeuge geladenen Mannes, der mittlerweile eine Haftstrafe wegen Kindesmissbrauchs verbüßt, diesen auch noch zum Kindesmissbrauch motiviert und ihn dabei gefilmt – und auf seine Kosten „alles gevögelt, was nicht bei Drei auf den Bäumen war“. K13online Anmerkungen Auch in dem obigen Absatz stellt Behr falsche Tatsachenbehauptungen auf: Der Zeuge "Tobias M." hat in der damaligen Selbsthilfegruppe NICHT gegen seine pädophile Identität angekämpft. Aufgrund seiner Ausgrenzung & Stigmatisierung hat er therapeutische Hilfe beim Dipl. Psych. Michael G. gesucht, damit er selbstbewußt und eigenverantwortlich mit seiner Pädophilie in unserer Gesellschaft leben kann. Zum damaligen Zeitpunkt hatte "Tobias M." massive psychische Probleme und war sogar suizidgefährdet. Die "Therapie-Reise" sollte dazu dienen, sein Leben besser in den Griff zu bekommen. Eine Motivation zum "Kindesmissbrauch" ist beim aktuellen Verfahrensstand nicht bewiesen. Ebenso nicht, ob Michael G. solche Aufnahmen gefilmt hat. Richtig scheint es allerdings zu sein, dass sich der Therapeut Michael G. von seinem Therapie-Teilnehmer "Tobias M." die Thailandreise hat bezahlen lassen. Nach der Rückkehr soll es zu einem diesbezüglichen Streit gekommen sein, wobei Michael G. den "Tobias M." mit dem besagten Video erpresst haben soll. Beides wäre natürlich völlig inakzeptabel. Auch darf grundsätzlich ein Therapeut in Ausübung seines Berufes nicht mit seinem Klienten in einen gemeinsamen Urlaub fahren. Im Übrigen sind der Staatsanwalt & das Gericht die Einzigen, die sich über einen solchen Streit & gegenseitige Belastungen freuen. Nach der Aussage eines Gutachters, der an einem vorherigen Verhandlungstag ausgesagt hatte, die missbrauchten jungen Thailänder könnten unter Umständen bereits oder zumindest fast volljährig gewesen sein, ist die Anklage wegen Herstellung von Kinderpornographie so gut wie vom Tisch. Es bleiben die enormen Mengen an kinderpornographischem Material auf dem Computer des Angeklagten – laut Gutachter mit „vorwiegend präpubertären Jungs“. Der Angeklagte erklärt den Besitz mit seiner „wissenschaftlichen Arbeit“. K13online Anmerkungen Gut, dass der Anklagepunkt zur Herstellung von "Kinderpornos" offenbar fallengelassen wurde. Eine genaue Altersbestimmung konnte der Gutachter bei allen Thai-Boys nicht vornehmen. Auch sind die namentlichen Identitäten der Jungs völlig unbekannt. Denn ganz offensichtlich waren es sogenannte Stricher, die ihre sexuellen Dienstleistungen für Geld angeboten hatten. Demnach kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass keine sexuelle Gewalt im Handeln gelegen hat. Von einem tatsächlichen sexuellen Missbrauch gegen die sexuelle Selbstbestimmung kann deshalb keine Rede sein. Im Gegenteil: Der bezahlte Sex war einvernehmlich gewesen. In der noch offenen Frage einer wissenschaftlichen Aufarbeitung von sogenannten "Kinderpornos", also ob der Besitz zur Erforschung der Inhalte für einen Dipl. Psychologen legal ist, muss die mündliche und schriftliche Urteilsbegründung des Landgerichts Frankfurt abgewartete werden. K13online ist bisher noch keine diesbezügliche Grundsatz-Entscheidung bekannt geworden. Nach unserer Rechtsauffassung bedarf es bei einer Verurteilung einer Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsuhe, damit in Zukunft Rechtssicherheit besteht. Darüber hinaus bedarf es dringend legitimierter & unabhängiger Forschung zu "Kinder- und Jugendpornos", die zwischen Gewaltdarstellungen und Einvernehmlichkeit differenziert. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird sich dabei herausstellen, dass die weit überwiegende Mehrheit in aller Einvernehmlichkeit hergestellt wurden. Inbesondere dann, wenn die Kids & Jugendlichen solche Aufnahmen selbst von sich hergestellt haben. Es ist völlig lebensfremd anzunehmen, dass sich die Jungs & Mädchen dabei selbst vergewaltigt haben. Darsteller unter 14 Jahren können für die Herstellung & Besitz nicht strafrechtlich verfolgt werden, aber wenn diese die Aufnahmen einem Erwachsenen überlassen, dann beginnt die Strafverfolgung. Eine solche Gesetzgebung ist vollkommen absurd. Wie bereits in den vergangenen Verhandlungstagen verwechselte der Therapeut von eigenen Gnaden auch am Mittwoch die Anklagebank mit einem Lehrstuhl. Er sprach den Gutachter mit „Kollege“ an, obwohl er dessen „dürftige Mainstream-Bildung“ zutiefst verachte. Er pöbelte, dozierte und redete wirr, bis dem echten Wissenschaftler – einem ruhigen, höflichen Forensiker – doch noch der Kragen platzte. „Sie haben Menschen therapieren wollen, ohne eine Therapeuten-Ausbildung zu haben“, so der Forensiker. Dabei praktiziere der Angeklagte „absurde Therapiemaßnahmen“ – einen Pädophilen auf eine Lustreise nach Thailand zu quacksalbern, sei „wie einen hochgefährdeten Alkoholiker mit zum Ballermann“ zu schleppen. G., immerhin ein Diplom-Psychologe, „überschätze seine Fähigkeiten deutlich“, und zudem sei das Horten von Kinderpornos „in keiner Weise notwendig“, um wissenschaftlich zu arbeiten. Und falls doch, benötige es eines „Ethikvotums der zuständigen Ethikkommission“, welches diese aber nie erteilt habe. K13online Anmerkungen Der vom Gericht bestellte Gutachter unterliegt ganz offensichtlich der gerichtlichen und insbesondere der gesetzgeberischen Befangenheit. Der Forensiker vertritt offenbar die Meinung des pöbelnden Volkes & des geschaffenen Mainstreams. Die Kritik von Michael G. an einem solchen Gutachter/Forensiker war deshalb nicht nur sinnvoll, sondern auch angebracht. Der Kollege Angeklagter hat in der Vergangenheit seine Qualifikation bereits mehrfach unter Beweis gestellt: http://www.itp-arcados.net/wissenschaft.html Der Gerichtsgutachter hingegen hat sich mit seinen obigen Äußerungen selbst disqualifiziert. Völlig inkompent ist die Aussage des Forensikers, wenn er die Behauptung aufstellt, man könne auf diesem Gebiet wissenschaftlich arbeiten ohne je Kinderpornos gesehen zu haben. Der Deutsche Ethikrat https://www.ethikrat.org sollte eine diesbezügliche Forschung ermöglichen und unterstützen. Solange dies jedoch nicht möglich ist muss diese wissenschaftliche Forschung auf andere Weise und legal möglich sein bzw. legalisiert werden. Die Freiheit der Wissenschaft ist durch das Grundgesetz garantiert. Damit wird der Gang zum Bundesverfassungsgericht ermöglicht... Einer aus der mittlerweile zum Trio angeschwollenen Verteidigerphalanx des Angeklagten ließ sich schließlich noch zu einer Kritik der reinen Schulwissenschaft hinreißen. „Haben abstruse Wissenschaftler nicht ganz tolle Dinge erreicht für unsere Welt?“, fragte er in die Runde und erntete ausschließlich Kopfschütteln, als er ausgerechnet Sigmund Freud als Paradebeispiel für solch einen abstrusen Wissenschaftler nannte. Der Prozess wird fortgesetzt. K13online Anmerkungen Der Angeklagte Michael G. hat demnach einen dritten Verteidiger hinzugezogen. Es gibt den Begriff der Populärwissenschaft. Es wird beim vorliegenden Sachverhalt maßgeblich davon abhängen, ob das Landgericht den Besitz von Kinderpornos als populärwissenschenhaftliche Forschung anerkennt oder als reinen Privatbesitz bewertet. Bei einer Verurteilung steht das Rechtsmittel der Revision zur Verfügung. Bei einer abgewiesenen Revision kann gegen diese BGH-Entscheidung Verfassungsbeschwerde eingelegt werden...
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geschrieben von K13online-Redaktion am 26.03.2019 |
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