Geschädigter Dieter Gieseking(K13online) geht mit Privatklage vor: Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung des Beschuldigten Andreas Körber sowie den Zeugen Levin Altunashvili, El Mokhtar Echanghoufi, Tiberius Ludescher und Terry Ray Goins
Die Generalstaatsanwaltschaft(GSta) Karlsruhe hat der begründeten Beschwerde vom Geschädigten Dieter Gieseking(K13online) keine Folge gegeben. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wird deshalb keine öffentliche Anklage gegen den kriminellen Beschuldigten Andreas Körber erheben. Die GSta verweist auf die Privatklagedelikte der §§ 185 + 240 + 241 StGB. Der Geschädigte wird diesen Weg der Privatklage nun beschreiten müssen, weil die Strafverfolgungsbehörden offensichtlich nicht willig und fähig sind, Straftäter in Justizvollzugsanstalten(Kislau Z118) und damit in der Obhut des Staates anzuklagen. Völlig unzureichende Ermittlungen in rechtsfreien Räumen haben dazu geführt. Die strafrechtliche Privatklage kann gemäß StPO auch ohne Mitwirkung der Staatsanwaltschaft betrieben werden und kommt einer Anklageschrift bei einem Gericht gleich. Vor Erhebung der Privatklage gegen den Beschuldigten Andreas Körber muss jedoch ein Versuch der Sühne bei einer Schiedsstelle eingeleitet werden. K13online hat bereits mit eigenen Ermittlungen begonnen. Der Beschuldigte Körber ist gegenwärtig offenbar ohne festen Wohnsitz. Vier Zeugen konnten von den Ermittlungsbehörden nicht polizeilich vernommen werden. Es gab keine erfolgreichen Anstrengungen, die ladungsfähigen Anschriften dieser Zeugen zu ermittelt. Aus diesem Grunde hat sich K13online dazu entschlossen, eine öffentliche Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung zu publizieren. Wer sachdienliche Angaben & Hinweise über den aktuellen Aufenthaltsort/Anschrift des strafrechtlich und zivilrechtlich gesuchten Körber machen kann möge sich mit uns in Verbindung setzen. Ebenso bei den vier Zeugen. Diskretion wird zugesichert. Die persönlichen Daten des Beschuldigten & der Zeugen sowie den aktuellen Ermittlungsstand können mit einem Klick auf weiterlesen entnommen werden. K13online hat spätestens jetzt das Vertrauen in den "Rechtsstaat" völlig verloren, wenn es um die Verfolgung von Straftaten geht, die gegen einen Pädophilie-Aktivisten während einer Gefangenschaft begangen wurden. Wir werden über den weiteren Verlauf dieser Verfahren fortlaufend berichten...
http://www.generalstaatsanwaltschaft-karlsruhe.de/pb/,Lde/Startseite
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http://krumme13.org/text.php?id=1448&s=read
Öffentliche Ausschreibung zur Aufenthaltsermittung im Wege der strafrechtlichen Privatklage & dem Versuch der Sühne vor den zuständigen Vergleichsstellen/Schiedsämtern
https://de.wikipedia.org/wiki/Privatklage
Beschuldigter
Andreas Körber, Geburtsdatum 10.06.1974 in Kronau. Bei der 1. Vernehmung durch den Polizeiposten in Eppelheim am 5. September 2017 hatte Körber seinen Wohnsitz in 69214 Eppelheim, Dr. Eckenerstr. 6. Bei der 2. Vernehmung am 11. Januar 2018 war Körber ohne festen Wohnsitz, aber konnte über den Caritasverband in Schwetzingen postalisch erreicht werden. Mit Schreiben vom 10. Juli 2018 hat der Caritasverband auf Anfrage mitgeteilt, dass Körber dort nicht mehr erreichbar ist. Seine neue ladungsfähige Anschrift ist dort nicht bekannt. K13online schließt daraus, dass der Beschuldigte Körber untergetaucht ist. Für einen Sühneversuch bzw. Privatklage rufen wir die Öffentlichkeit zur Mitwirkung auf. Wer sachdienliche Angaben & Hinweise über den aktuellen Aufenthaltsort/Anschrift des strafrechtlich und zivilrechtlich gesuchten Körber machen kann möge sich mit uns in Verbindung setzen. Diskretion wird zugesichert.
Zeugen
- Levan Altunashvili, Geburtsdatum 18.03.1977 in Tiflis/Georgien. Die Ermittlungen des Polizeireviers in Sinsheim haben am 12. Januar 2018 ergeben, dass er nach seiner Haftentlassung im Jahre 2016 in der Asylunterkunft in Sinsheim, Fohlenweideweg 33, polizeilich gemeldet war. Sein Zimmer wurde Ihm bereitgehalten, obwohl dort schon einige Zeit nicht mehr aufgetaucht ist. Aus vorgenannten Gründen war vom Polizeirevier Sinsheim keine Vorladung zur Zeugenvernehmung erfolgt. K13online wird im Wege der Privatklage/Schiedsstelle bei der Asylunterkunft über die aktuelle Wohnanschrift anfragen. Wer sachdienliche Angaben & Hinweise über den aktuellen Aufenthaltsort/Anschrift des Zeugen machen kann, möge sich mit uns in Verbindung setzen. Diskretion wird zugesichert.
- El Mokhtar Echanghoufi, Geburtsdatum 29.08.1979 in Ain Zohra/Marokko(Alias: Armin Hawari, Geburtsdatum 29.09.1085 in Nador/Marokko). Er war laut Polas-Auskunft am 18.12.2017 zur Festnahme ausgeschrieben. Laut Ermittlungsakten wurde er im Juli 2016 aus der JVA Kislau entlassen und hatte kurzweilig in 69124 Heidelberg North Gettysburg Alle 4515 gewohnt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte dem Polizeirevier Heidelberg mitgeteilt, dass er im Juli 2016 an das Ausländeramt Gummersbach überstellt wurde. K13online wird im Wege der Privatklage/Schiedsstelle beim dortigen Ausländeramt über die aktuelle Wohnanschrift anfragen. Wer sachdienliche Angaben & Hinweise über den aktuellen Aufenthaltsort/Anschrift des Zeugen machen kann, möge sich mit uns in Verbindung setzen. Diskretion wird zugesichert.
- Tiberius Ludescher, Geburtsdatum 7.09.1966 in Großkarol/Rumänien. Ludescher wurde laut Ermittlungsakten vom Polizeirevier Pforzheim-Nord als Zeuge zum 12.01.2018 vorgeladen. Er kam dieser Ladung an seine polizeibekannte Anschrift in Pforzheim Durlacher Str. 6 nicht nach. Er soll dort schon seit dem 31.08.2016 nicht mehr wohnen. Angeblich soll er ohne festen Wohnsitz sein. Daran hegt K13online erheblichen Zweifel. Aber in der Tat, wir haben im Moment noch keinen konkreten Ansatz, um unsere Ermittlungen für die Privatklage/Schiedsstelle durchführen zu können. Deshalb gilt besonders für diesen Zeugen: Wer sachdienliche Angaben & Hinweise über den aktuellen Aufenthaltsort/Anschrift des Zeugen machen kann, möge sich mit uns in Verbindung setzen. Diskretion wird zugesichert.
- Terry Ray Goins, Geburtsdatum 8.11.1965 in Heidelberg. Laut Ermittlungsakten hat das ermittelnde Polizeirevier in Bad Schönborn in Sachen Zeugenladung & Zeugenvernehmung des Goins keinerlei Versuch unternommen, eine ladungsfähige Anschrift zu ermitteln. Es befindet sich lediglich in den Akten ein Hinweis, dass Goins zuletzt in der JVA Mannheim gewesen sein soll. K13online wird im Wege der Privatklage/Schiedsstelle bei der JVA Mannheim über den aktuellen Wohnort/Aufenthalt anfragen. Gefangene müssen bei Ihrer Entlassung einen festen Wohnsitz angeben. Wer sachdienliche Angaben & Hinweise über den aktuellen Aufenthaltsort/Anschrift des Zeugen machen kann, möge sich mit uns in Verbindung setzen. Diskretion wird zugesichert.
Das ermittelnde Polizeirevier in Bad Schönborn hat lediglich bei zwei Zeugen Vernehmungen durchgeführt: Markus E. und Willy Sch. Diese Vernehmungen haben zunächst in der JVA Kislau stattgefunden. Markus E. war bei letzter Vernehmung am 12. Januar 2018 bereits entlassen, eine ladungsfähige Anschrift liegt hier vor. K13online wird für die Privatklage/Schiedsstelle mit dem Zeugen Markus E. per Einschreiben in Kontakt treten. Ebenso mit dem Zeugen Willy Sch. Für diese beiden Zeugen ist keine öffentliche Ausschreibung zur Aufenthaltsermittung im Wege der strafrechtlichen Privatklage & dem Versuch der Sühne vor den zuständigen Vergleichsstellen/Schiedsämtern notwendig geworden.
K13online Stellungnahme(Gieseking) an Staatsanwaltschaft Karlsruhe im Ermittlungsverfahren gegen den Rädelsführer Andreas K. in der damaligen Zugangszelle 118 der JVA Kislau |
05.06.2018 |
Schutzbehauptungen des Beschuldigten Andreas K. widerlegt * Drei Zeugenaussagen belasten Rädelsführer * Beantragung von vier Zeugen zur polizeilichen Such-Ausschreibung über den Aufenthaltsort mit Vorladung zur Vernehmung
In dem Beschwerdeverfahren gegen die rechtsfehlerhafte Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat der Beschwerdeführer Dieter Gieseking(K13online) nach persönlicher Akteneinsicht eine Stellungnahme abgegeben. Darin wurden die Schutzbehauptungen des Rädelsführer auf Z118 durch drei Zeugenvernehmungen widerlegt. Das ermittelnde Polizeirevier in Bad Schönborn hat selbst und in Amtshilfe anderer Polizeireviere im Auftrag der Staatsanwaltschaft den Beschuldigten und die Zeugen vorladen und vernehmen lassen. Bei vier Zeugen konnten die aktuell ladungsfähigen Anschriften bisher (noch) nicht ermittelt werden. Der Beschwerdeführer hat nun bei der Staatsanwaltschaft beantragt, diese Zeugen zur Aufenthaltsermittlung polizeilich ausschreiben zu lassen. Wurde die aktuelle Wohnadresse ermittelt, sind diese Zeugen zur Vernehmung vorzuladen. Kommen diese Zeugen einer staatsanwaltschaftlichen Ladung nicht nach, dann droht ein Ordnungsgeld bis zu 1 Tsd Euro oder bei nicht Bezahlung Ordnungshaft bis zu 6 Wochen. Bei einem geladenen Zeugen liegen diese Voraussetzungen bereits vor. Inzwischen dürfte ein Haftbefehl gegen diesen Zeugen erlassen worden sein. Darüber hinaus wurden drei Zeugenvernehmungen von Bedienstete der JVA Kislau beantragt. Diese werden durch die Meldungen des Geschädigten & Anzeigeerstatters die begangenen Beleidigungen(§ 185 StGB) - Nötigung(§ 240 StGB) und Bedrohung(§ 241 StGB) bestätigen können. Schon die momentane Beweislast reicht aus, die öffentliche Anklage gegen den Beschuldigten Andreas K. zu erheben. Die weiteren Ermittlungsergebnisse werden die dringenden Tatverdachte erhärten. Inzwischen hat auch die 2. Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren gegen vier ehemalige Gefangene auf Z110 am 4. Juni 2018 bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe stattgefunden. Sobald auch diese 62 Seiten Aktenkopien hier eingetroffen sind, wird der Beschwerdeführer & Geschädigte dazu Stellung nehmen und entsprechende Anträge stellen. Das Motto lautet weiterhin: Keine rechtsfreien Räume in der JVA Kislau. Gegen die Knasthierarchie in allen JVAs, wo auch immer diese in Erscheinung tritt. Jeder Täter muss dienstrechtlich, strafrechtlich und zivilrechtlich mit allen rechtstaatlichen Mitteln verfolgt und verurteilt werden...
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3646
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