Neuer Kommentar zum Unrechtsurteil von Trier | |
Kriminelle Justiz in Deutschland Nachlese zu einem Unrechtsprozess Am 25.03.2003 wurde in Trier die Hauptverhandlung in einem mittlerweile wohlbekannten Verfahren eröffnet. Erstmals in der Bundesrepublik Deutschland wurde, den massiven Bruch des Grundgesetzes und der Menschenrechte in Kauf nehmend, aus Motiven heraus,auf die ich später noch zurückkomme, ein Text aus einer seriösen wissenschaftlichen Datensammlung, zur „Kinderpornographie“ erklärt. Das geschah einzig und allein aus dem verbrecherischen Motiv heraus sowohl die freie Meinungsäußerung, die wissenschaftliche Forschung (wenn sie zu politisch unerwünschten Ergebnissen kommt), und (vorerst) eine einzelne Person mit in faschistoider Tradtion angewandten strafrechtlichen Methoden mundtot zu machen. Lesen Sie weiter hier: Autor: Frank F. |
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geschrieben von Frank am 24.04.2003 |
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