Am heutigen Donnerstag begann der Prozess gegen den ehemaligen Frankfurter Polizei- Vizepräsidenten Wolfgang Daschner und einem Vernehmungsbeamten. Der Vorwurf lautet auf Folterandrohungen gegen den Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Kriminologe Kreuzer forderten einen Schuldspruch. "Es würden sonst Dämme brechen", meinten sie. Gewaltandrohung sei rechtswidrig. Man sollte aber wegen des Gewissenskonfliktes nicht bestrafen.
Online-Redaktion zur journalistischen Berichterstattung.
Prozessverlauf - Urteil
von k13online am 25.11.2004
Die Süddeutsche Zeitung berichtet. Der Prozess wird am 3.12.2004 fortgesetzt und das Urteil wird für den 20.12.2004 erwartet. Wir werden weiter berichten...
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Prozessbeginn: Folter-Vorwürfe gegen Daschner
von k13online am 18.11.2004
Auch die Androhung von Folter darf in Deutschland nicht legitim sein. Egal, was der Grund dafür sein mag. Die Grund- und Menschenrechte müssen in jedem Fall verteidigt werden.