[update] K13online gegen neues Sexualstrafrecht + § 201a StGB: Die Petition befindet sich in der Beratung/Prüfung beim Empfänger im Petitionsausschuss des Bundestages
28.12.2014
Verfassungswidrige Gesetze kurz vor dem Inkrafttreten: Das nächste Bundesgesetzblatt erscheint am 29. Dezember 2014 und wird die neuen Gesetze enthalten, wenn Bundespräsident Gauck bis dahin unterschrieben hat
Die bereits eingereichte Petition gegen eine verfassungswidrige Verschärfung im Sexualstrafrecht(§ 184b + 184c StGB) sowie § 201a StGB wurde heute um eine weitere Stellungnahme erweitert. Auf eine inhaltliche Ergänzung der laufenden Petition um die kurzfristigen Änderungen zum Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas wurde verzichtet. Am Tage nach dem Inkrafttreten der neuen Gesetze wird eine neue Online-Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht. Darin werden wir zu allen Verschärfungen Stellung nehmen und ausführlich begründen, warum diese Gesetze verfassungswidrig sind und deshalb wieder aufgehoben werden müssen. Zeitgleich wird eine Online-Initiative für eine Verfassungsbeschwerde gestartet. Der Petitionsdienst wurde erneut aufgefordet, die laufende Petition an die Mitglieder des Ausschusses zur Beratung weiter zu leiten. Wir erwarten mit den 100 Mitzeichnern eine ausführliche Stellungnahme zu unserer Petition. Auch wenn die Eingriffe in den Schutzbereich des Grundgesetzes dadurch nicht mehr gestoppt werden können, müssen sich die Abgeordneten des Petitionsausschusses dazu positionieren und Stellung beziehen. Zu den kurzfristig und erheblich geänderten Gesetzen gab es keine Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss mehr. Solche parlamentarischen Geflogenheiten sind im höchsten Maße undemokratisch und mit dem Grundgesetz kaum vereinbar. Die K13online Redaktion hat sich in letzter Minute auch an Bundespräsident Gauck gewandt und angeregt, die zur Unterzeichnung anstehenden Gesetze auf Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen. Kein Bürger/in wird in Zukunft mit Bestimmtheit selbst feststellen können, ob er legal oder illegal handelt. Der Willkür von Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten wird Tür und Tor geöffnet. Die Rechtspolitik der Bundesregierung aus SPD & CDU/CSU hat im gesamten Gesetzgebungsverfahren völlig versagt.[update: Mitteilung an alle 28 Mitglieder aller Fraktionen des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages]
Petition: Keine verfassungswidrigen Verschärfungen im Sexualstrafrecht
Pet-4-18-07-4512-013757
Sehr geehrte Damen und Herren!
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 3. Dezember 2014(Eingang hier am 8. Dezember 2014) und meine EMail vom 11. Dezember 2014 erhalten Sie fristgemäß meine bereits angekündigte weitere Stellungnahme zur oben aufgeführten Petition.
Auf eine inhaltliche Ergänzung zu dieser Petitionssache wird verzichtet. Die Mitzeichnungsfrist für die bereits eingereichte Petition auf dem Internetportal „OpenPetition“ ist schon beendet worden, so dass es aus technischen Gründen nicht mehr möglich ist, den 100 Mitzeichnern die Möglichkeit zu geben, bei einer Änderung/Ergänzung der Inhalte, die Mitzeichnung zu widerrufen. Darüber hinaus hat auch der Bundesrat die verfassungswidrigen Gesetze am 19. Dezember 2014 gebilligt. Voraussichtlich wird auch der Bundespräsident zum Abschluss dieses undemokratischen Gesetzgebungsverfahren die neuen Gesetze unterzeichnen, so dass diese im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und in Kraft treten werden. Der Bundespräsident wurde jedoch kurzfristig gebeten, die Inhalte der Gesetze auf Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen. Einen Tag nach Inkrafttreten wird somit eine Online-Initiative für eine anwaltliche Sammel-Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht gestartet.
Zum nicht-demokratischen Gesetzgebungsverfahren wird auf meine EMail vom 11. Dezember Bezug genommen. Eine Vorlage im Petitionsausschuss mit anschließender Stellungnahme wird erwartet.
Anfang 2015 wird über die Webseite des Deutschen Bundestages eine neue Petition zur öffentlichen Mitzeichnung eingereicht werden. Diese Petition wird sich auf die gesamten neuen Gesetze im Sexualstrafrecht und § 201a StGB beziehen, die in der laufenden Petition nicht mehr berücksichtig werden konnten. Die betreffenden Gesetze sind durch die Bundesregierung sehr kurzfristig geändert worden. Zu diesen erheblichen Änderungen gab es keine Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss. Eine parlamentarische Debatte hat nicht stattgefunden. Eine öffentliche Diskussion gab erst Recht nicht. Ziel dieser neuen Petition wird sein, bestimmte Teile der verfassungswidrigen Gesetze wieder aufzuheben. Insbesondere die Teile, die nicht durch die EU-Richtlinien der Europäischen Kommission vorgegeben wurden. Das ist bekanntlich der größte Teil der Gesetze, denn die frühere Bundesregierung mit der FDP-Justizministerin hatte keinen Handlungsbedarf festgestellt. Die damalige Bundesregierung hatte in der letzten Legislaturperiode schon alle EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt. Der Anlass für die aktuellen Gesetzesänderungen sind demnach fast alle dem Fall Edathy & AZOV-Films zuzuordnen. In hysterischer Art und Weise wurden diese Fälle zum Anlass genommen, Gesetze zu verabschieden, die rechtspolitisch nicht mit dem Bestimmtheitsgebot des Artikels 103 Grundgesetz vereinbar sind. Die politische Verantwortung für diese Eingriffe in den Schutzbereich des Grundgesetzes liegt deshalb in 1. Linie bei der SPD und in 2. Linie bei der CDU/CSU. Die GRÜNEN haben sich der Stimme enthalten. Die LINKE hat gegen die Gesetze gestimmt. Die FDP hätte mit Sicherheit auch gegen diese Gesetze gestimmt, wenn sie denn noch im Bundestag vertreten wäre. Die FDP hat in der Vergangenheit zur Recht solche Gesetze blockiert, wenn Sie in Regierungsverantwortung gewesen ist.
In Erwartung einer Befassung des Petitionsausschusses fordere ich im Namen aller Mitzeichner eine ausführliche Begründung durch den Petitionsausschuss. Weiter wird um Mitteilung der Plenarsitzung im Bundestages gebeten, wann über diese Petition abgestimmt wird. Bei dieser Gelegenheit erinnere ich auch daran, dass alle Dokumente/Briefe/Emails etc.. vom Petitionsdienst/Petitionsausschuss sowie meiner Person auf den Webseiten K13online veröffentlicht, dokumentiert und kommentiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
(Haupt-Petent)
[update: 11.12.2014] K13online Aktivitäten AKTUELL: Petitionsdienst teilt Aktenzeichen unserer Petition gegen die verfassungswidrigen Verschärfungen im Sexualstrafrecht mit
11.12.2014
Grundrechte in Gefahr: Petitionsdienst verweigert öffentliche Mitzeichnung, verfälscht den Titel unserer begründeten Petition und will das Petitionsverfahren ohne Befassung des Ausschusses nach sechs Wochen abschließen
Das Vorzimmer des Petitionsausschusses des Bundestages(Petitionsdienst) hat nach vier Wochen des Wartens das Aktenzeichen(Pet 4-18-07-4512-013757) unserer Online-Petition mitgeteilt. Entgegen der "Richtlinien für die Behandlung von öffentlichen Petition" hat der Ausschussdienst eine öffentliche Mitzeichnung und die damit verbundene politische Diskussion verweigert. Der im Vorzimmer verweilende Mitarbeiter Wolfgang Dierig hat zudem den Titel unserer Petition von "Keine verfassungswidrigen Verschärfungen im Sexualstrafrecht" eigenmächtig verfälscht in "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung". Mit keinem Wort geht Dierig auf die Begründungen in unserer Petition ein. Das Grundrecht auf Petition ist in Gefahr. In einer ersten eMail-Reaktion wurde der Ausschussdienst aufgefordert, unsere Petition umgehend den Mitgliedern des Petitionsausschusses vorzulegen. Die Mitzeichnungsfrist bei "OpenPetition" läuft noch bis zum 3. Dezember 2014. Die K13online Redaktion wird in einer weiteren Stellungnahme erhebliche Bedenken gegen den Ausschussdienst vortragen und Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Wir erwarten gemäß Artikel 17 Grundgesetz eine ordnungsgemäße Befassung unserer Petition im Petitionsausschuss. [update 11. Dezember 2014: Petitionsdienst reagiert mit Schreiben an den Petenten Dieter Gieseking/K13online ]
[Heute LIVE im Bundesrat] Verfassungswidrige Verschärfungen im Sexualstrafrecht & 201a StGB: 929. Plenarsitzung des Bundesrates - Tagesordnungspunkt TOP 11 am 19. Dezember 2014
19.12.2014
Verfassungskonforme Rechtspolitik vor dem Abgrund: Neue Straftatbestände in den beschlossenen Gesetzen verstoßen weiterhin gegen Artikel 103 GG(Bestimmtheitsgebot) und sind damit verfassungswidrig
Die vom Deutschen Bundestag am 14. November 2014 verabschiedeten Gesetze zur verfassungswidrigen Verschärfung der §§ 184b + 184c sowie § 201a StGB stehen nun auf der Tagesordnung der Plenarsitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2014 zur Billigung an. Der Rechtsausschuss des Bundesrates hatte am 3. Dezember in nicht-öffentlicher Sitzung darüber abschließend beraten. Der inzwischen ausgeschiedene Staatsminister für Justiz und Europa, Dr. Jürgen Martens(FDP), hatte die drohende Verletzung von Grundrechten erkannt und gerügt. Auch die Hessische Staatsministerin & Hessische Ministerin der Justiz, Eva Kühne-Hörmann(CDU), hatte im Bundesrat auf das Bestimmtheitsgebot hinwiesen und Änderungen verlangt. Die Fraktion Die LINKE(Jörg Wunderlich) hatte bereits im Bundestag die neuen Gesetze abgelehnt. Die Sachverständigen hatten bei der Anhörung im Bundestagsrechtsauschuss herbe Kritik geübt. Ungeachtet dieser verfassungswidrigen Bedenken sollen die neuen Gesetze nun trotzdem in Kraft treten. Eine verfassungskonforme Rechtspolitik steht vor dem Abgrund. Die Bundesregierung, bestehend aus der Großen Koalition von CDU/CSU & SPD, trägt für diesen Verfassungsbruch die politische Verantwortung. Am Tage des Inkrafttretens wird die K13online-Redaktion über "OpenPetition" eine Sammelaktion von Unterschriften für eine Verfassungsbeschwerde starten. Das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) wird sich mit einer anwaltlichen Beschwerde befassen.[update: Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen][update 19.12.2914: Kein Antrag auf Vermittlungsausschuss - Bundesrat stimmt verfassungswidrigen Gesetzen zu]
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Kommentare
K13online gegen neues Sexualstrafrecht + § 201a StGB: Die Petition befindet sich in der Beratung/Prüfung beim Empfänger im Petitionsausschuss des Bundestages
von K13online am 28.12.2014
+++ An alle 28 Abgeordneten aller Fraktionen im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages +++
Sehr geehrte Damen und Herren!
Als Hauptpetent meiner am 21. Oktober 2014 über die Webseite des Deutschen Bundestages eingereichten öffentlichen Petition und in Namen der 100 Mitzeichner möchte ich mich heute auch direkt an alle Mitglieder dieses Ausschusses wenden. Nachdem eine öffentliche Mitzeichnung über die Webseiten des Bundestages durch den Petitionsdienst(Herr Dierig) entgegen den Richtlinien nicht veröffentlicht wurde können Sie die Eingabe dem folgenden Link entnehmen:
https://www.openpetition.de/petition/online/sexualstrafrecht-keine-verfassungswidrigen-verschaerfungen-in-den-184b-184c-und-201a-stgb
Aktuelle Neuigkeiten zur der laufenden Petition können Sie diesem Link entnehmen:
https://www.openpetition.de/petition/blog/sexualstrafrecht-keine-verfassungswidrigen-verschaerfungen-in-den-184b-184c-und-201a-stgb
Auf meinen Webseiten berichte ich fortlaufend über den jeweils aktuellen Verfahrensstand der Petition in meinem unteren News.
Wie ich den zwei Schreiben des Petitionsdienstes vom 18. November 2014 und 3. Dezember 2014 entnommen habe wurde die Petition überhaupt noch nicht an die Abgeordneten aller Fraktionen im Petitionsausschuss weiter geleitet. Der Sinn und Zweck meiner Petition mit den 100 Mitzeichner besteht jedoch darin, dass sich alle Abgeordneten mit den Inhalten meiner Eingabe intensiv beschäftigen und darüber im Ausschuss beraten wird. Aus diesem Grunde erhalten auch Sie als Mitglied dieses Ausschusses meine heutige Rundmail zur direkten Kenntnisnahme. Ich möchte Sie also als Ausschussmitglied persönlich bitten, zu meiner/unserer Eingabe persönlich Stellung zu beziehen.
Auch wenn das Gesetzgebungsverfahren zu den bereits beschlossenen Gesetzen kurz vor dem Abschluss steht, ist es aus rechtspolitischer Sicht erforderlich, dass sich der Petitionsausschuss mit dieser Eingabe beschäftigt und eine Beschlussempfehlung an den Bundestag abgibt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung/Justizminister Maas wurde wenige Tage vor der Verabschiedung im Bundestag sehr kurzfristig geändert. Der Rechtsausschuss konnte über diese Änderungen nicht mehr ausreichend debattieren. Die geänderten Gesetze lagen auch den übrigen Abgeordneten nicht vor der Abstimmung im Bundestag vor. Die Vorsitzende des Rechtsausschusses, Renate Künast(Grüne), hatte dieses äußerst undemokratische, parlamentarische Vorgehen kritisiert. Die Bundesregierung hat diese populistischen Gesetze aus aktuellem Anlass des Falles Edathy bzw. AZOV-Films durch den Bundestag gepeitscht. Dabei wurde das Bestimmtheitsgebot gemäß Artikel 103 Grundgesetz missachtet. Die beschlossenen Gesetze sind mit ihren unbestimmten Rechtsbegriffen in den Straftatbeständen verfassungswidrig. Es werden also in Kürze Gesetze in Kraft treten, die in den Schutzbereich des Art. 103 GG eingreifen. Ein solcher Verfassungsbruch ist von grundlegender Bedeutung in einer Demokratie, so dass sich jedes Mitglied im Petitionsausschuss dazu positionieren sollte. Nach dem Inkrafttreten dieser Gesetze wird zusätzlich eine Initiative für eine Verfassungsbeschwerde gestartet.
Entgegen der falschen Behauptung der Bundesregierung, mit dieser Gesetzesverschärfung würden EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt, erhält Deutschland im Alleingang die schärfsten Gesetze zu dieser Deliktsart in ganz Europa und weit darüber hinaus. In keinem anderen Land in Europa gibt es einen solch verschärften § 201a StGB. Die frühere Bundesregierung hatte in der letzten Wahlperiode mit ihrer FDP-Justizministerin keinen Handlungsbedarf im Sexualstrafrecht für Gesetzesänderungen festgestellt. Auch im Koalitionsvertrag sind solche drastischen Strafverschärfungen nicht im Detail beschrieben und vereinbart worden. Die Schließung angeblicher Schutzlücken beruhen damit ausschließlich auf öffentlichkeitswirksame Fälle wie Edathy und AZOV-Films. Der Gesetzgeber überlässt die Auslegung der unbestimmten Straftatbestandsmerkmale den Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten. Kein Bürger/In wird in Zukunft mit Bestimmtheit feststellen können, ob er legal oder illegal handelt. Dies wird zu massenweisen Verfahren führen und der gesamte Justizapparat wird völlig überlastet sein. Das ist schon jetzt der Fall. Eine massenweise Vielzahl von Darstellungen, die bisher als legal gelten, werden plötzlich strafrechtlich verfolgt werden. Die Kriminalstatistik wird in die Höhe schnellen – und es werden erneut Rufe nach Strafverschärfungen folgen. Seit der Erfindung der Fotografie & der Filmkamera gibt es solche FKK-Aufnahmen völlig legal. Weder der Kinderschutz noch andere Personen/Stellen haben in der Vergangenheit die Strafbarkeit nach § 201a StGB gefordert gehabt. Der hysterisch-politische Zeitgeist von heute hat in Kooperation mit dem irrationalen Schüren von Ängsten der Mainstream-Medien für ein gesellschaftliches Klima gesorgt, welches mit rationaler Rechtspolitik nichts mehr gemein hat. Einem großen Teil der Bevölkerung ist durch die Desinformationspolitik und der unseriösen Berichterstattung in den Mainstream-Medien überhaupt noch nicht bewusst, welche sozialen Folgen die neuen Gesetze auf den einzelnen Bürger/In haben werden. Die kommende Rechtsunsicherheit in der neuen Gesetzgebung wird zu erheblichen Verunsicherungen in der Bevölkerung führen. Um diese gravierenden Folgen nicht ins Bewußtsein der Bevölkerung dringen zu lassen, wurden diese Gesetze im Schnelldurchlauf beschlossen und verabschiedet. Mit einem besseren Kinderschutz vor tatsächlicher sexueller Gewalt gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und erst Recht Jugendlichen haben diese neuen Gesetze absolut nichts zu tun. Sie dienen ausschließlich einer „besseren“ strafrechtlichen und gesellschaftlichen Ausgrenzung & Verfolgung von Angehörigen einer sexuellen Minderheit der pädophil-liebenden Menschen in Deutschland. Die Problematik der Pädophilie/Pädosexualität wird mit diesen verschärften Gesetzen nicht ansatzweise gelöst, geschweige denn verhindert. Im Gegenteil, die latent vorhandene Gefährdung wird ansteigen. Solche Gesetzesverschärfungen können keine wirkungsvolle Prävention darstellen. Sie wirken auf alle Betroffenen kontraproduktiv und erschweren den gesellschafts-politischen Umgang mit diesem Themenkomplex.