Lippische Landeszeitung(Astrid Sewing) lässt nur Demo-Teilnehmer zur Wort kommen und ignoriert Tour41-Kritiker * Sat1-NRW manipuliert offenbar Umfrage-Ergebnis zur Petition mit konstant 95% Ja-Stimmen
Wieder einmal hat es der Opferverein "Tour41" mit unlauteren Methoden geschafft, den Lügder Missbrauchsfall medial für seine Zwecke zu instrumentalisieren. Diesmal hat sich das sogenannte "Berufsopfer" Markus Diegmann sogar Ina Tolksdorf(Initiative "Kinder von Lügde") mit ins Boot geholt. Tolksdorf kündigt in einem Sat1-NRW Interview an, dass die Tour41-Petition zur verfassungswidrigen Abschaffung der Verjährungsfristen im Herbst dieses Jahres abgegeben werden sollen. Dabei ist es nahezu unmöglich, in den letzten Monaten noch die 1 Million Unterschriften zu erreichen. K13online liegen vertrauliche Insider-Informationen aus erster Hand vor, dass es Diegmann gar nicht um die Unterschriften geht, sondern nur um mediale Aufmerksamkeit und um Fördergelder für seinen Verein Tour41. Obwohl die Journalistin Astrid Sewing von der Lippischen Landeszeitung schriftliche und telefonische Hinweise von Kritikern erhalten hatte, war diese nicht bereit, diese berechtigte Kritik in ihren Artikel einfließen zu lassen. Sewing hat NUR einige Demo-Teilnehmer zu Wort kommen lassen. Auch der Verein "Tour41" hat bei Facebook alle Kritiker blockiert. Darüber hinaus hat ein Vorstandsmitglied der Journalistin Sewing fälschlicherweise mitgeteilt, dass es sich bei der Kinderschützerin Neli Heiliger um eine Pädophilen-Schützerin handeln soll, um von den offensichtlichen Missständen bei "Tour41" abzulenken. K13online hat umgehend an Sewing reagiert und die falschen Tatsachenbehauptungen richtig gestellt. Die Spitzes des Eisberges einer unseriösen Berichterstattung hat sich jedoch Sat1-NRW geleistet. Die dortige Umfrage zur Petition weist seit über zwei Tagen konstant 95% Ja-Stimmen zur Abschaffung der Verjährungsfristen auf. Damit wird die öffentliche Meinung massiv manipuliert. K13online hat bei Sat1-Facebook mehrere kritische Kommentare gepostet, die gegenwärtig (noch) verfügbar sind. Die dortige Diskussionskultur zeigt jedoch deutlich auf, wie die "Wutbürger" ihre wirrten Gedanken zum Ausdruck bringen. Lesen Sie weiter mit einem Klick auf weiterlesen...
https://www.lz.de/lippe/detmold/22523872_Protest-zum-Prozess-Der-Fall-Luegde-am-seidenen-Faden.html
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Die Dunkelziffer dieser Taten sei sehr hoch. „Wir müssen erreichen, dass sich mehr Betroffene melden. Wenn sie davon ausgehen, dass die Täter ohnehin nicht bestraft werden, dann ist es für die Opfer noch schwerer, sie anzuzeigen." Der Druck auf die Politik ist gestern ein Stückchen größer geworden, die Listen füllen sich schnell. Insgesamt 350.000 Unterschriften, online und auf Papier, liegen vor. Die Petition mit der Forderung, die Verjährungsfristen abzuschaffen, soll in diesem Jahr noch an die Bundesjustizministerin übergeben werden. „Für diese Opfer ist es leider zu spät, aber wir müssen denen helfen, die danach kommen. So etwas muss hart bestraft werden, damit unsere Kinder sicherer sind", sagt Sabine Ellert.
Ganz offensichtlich manipulierte Umfrage bei Sat1-NRW-Facebook: Seit jetzt zwei Tagen liegt das Ergebnis konstant bei 95% zu 5%
Sat1-NRW-Video zur Demo: Ina Tolksdorf(Initiative "Kinder von Lügde") kündigt die Abgabe von 1 Million Unterschriften mit der Petition von Tour41 zur völligen Abschaffung der Verjährungsfristen bei § 176 ff. StGB für den Herbst 2019 an
https://www.sat1nrw.de/aktuell/missbrauchsopfer-demonstrieren-195490
Kritiker an diese Petition hegen an diesem Abgabetermin jedoch erhebliche Zweifel, denn mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sind die 1 Millionen Unterschriften in den letzten Monaten nicht erreichbar.
Der Justizminister von NRW Peter Biesenbach hat den Forderungen der Demo-Teilnehmer & Petitions-Unterzeichnern bereits eine klare Absage erteilt. Gleiches ist von der Bundesjustizministerin Lambrecht zu erwarten. Die Petition verfolgt verfassungswidrige Ziele und die Mitzeichner werden vorsätzlich getäuscht.
Augsburger Allgemeine: Warum bekommen Täter Bewährung?
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Das ist ein falscher Eindruck. Auch eine Strafe, die nicht sofort vollzogen, sondern zur Bewährung ausgesetzt wird, ist eine Strafe. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es für einen Richter keinen Spielraum. Dann ist eine Bewährung sozusagen zwingend – und der Richter darf den Straftäter nicht ins Gefängnis schicken.
https://www.augsburger-allgemeine.de/guenzburg/Kindesmissbrauch-Warum-bekommen-Taeter-Bewaehrung-id55083741.html
K13online Kommentar bei Facebook
Wichtiger Hinweis aufgrund aktueller Ereignisse: Mir ist bekannt geworden, dass ein Vorstandsmitglied von Tour41 gegenüber den Mainstream-Medien falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt hat. Sie behaupten in einem Telefongespräch mit einer Journalistin, dass Neli Heiliger neuerdings ein Schutzengel der Pädophilen sein soll. Aus dem obigen Statement von Heiliger geht diese Behauptung eindeutig nicht hervor. Es belegt aber, mit welchen unserösen bis strafrechtlich relevanten Methoden Tour41 im Hintergrund gegen Frau Heiliger und meine Person/K13online agiert. Ich bitte deshalb alle Journalisten/Innen, die in Sachen Tour41 auf meinem FB-Profil recherchieren, den Inhalt des Statements genau zu lesen. Bei offenen Fragen kontaktieren Sie bitte Frau Heiliger oder K13online. Ich habe gestern mit der betroffenen Redaktion Kontakt aufgenommen, um die Falschdarstellung von Tour41 richtig zu stellen. Auch in diesem Fall behalte ich mir strafrechtliche und zivilrechtliche Schritte vor...
Es gibt weitere Kommentare bei Facebook, die Sie über den obigen Link erreichen.
Lügder Missbrauchsfälle beim Landgericht Detmold: Heiko V. wegen Anstiftung & Beihilfe nach § 176 ff. StGB & Besitz nach 184 ff. StGB zu zwei Jahren auf Bewährung & 3000 Euro Schmerzensgeld verurteilt |
22.07.2019 |
Landgerichtssprecher Dr. Wolfram Wormuth: Die Jugendschutzkammer unter Vorsitz von Richterin Anke Grudda hat dem massiven Druck der Medien & Kinderschutz- und Opfervereinen nicht nachgegeben
Nach diesem vom Hauptverfahren abgetrennten Prozess gab es in einem Lügder Missbrauchsfall das 1. Urteil. Das Landgericht Detmold, bezeichnenderweise bestehend aus drei weiblichen Richterinnen, hatte Heiko V. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, und 3 Tausend Euro Schmerzensgeld verurteilt. Heiko V. befand sich bis zur mündlichen Urteilsverkündung sieben Monate in U-Haft und wurde nach dem Urteil sofort entlassen. Das Urteil lautet auf Anstiftung & Beihilfe nach § 176 ff. StGB. Ebenso nach § 184 ff. StGB. Heiko V. hatte KEINEM Kind sexuelle Gewalt angetan, sondern war lediglich bei einem LIVE-Chat dabei gewesen. Die aufgewiegelte Öffentlichkeit sowie juristisch bildungsfremde Kinder- und Opferschützer liefen gegen das vermeintlich "milde" Urteil Sturm. Die Staatsanwaltschaft beugte sich offenbar diesem Druck und legte Revision beim BGH ein. Die Kammer unter Vorsitz von Richterin Anke Grudda habe dem öffentlichen Druck nicht nachgegeben und sei dem „Grundsatz, dass alle gleichbehandelt werden, gefolgt", so der Landgerichtssprecher Wormuth. Im heutigen Zeitgeist ist es in der Tat sehr ungewöhnlich, dass sich ein Gericht die Unabhängigkeit vom Mob & Pöbel bewahrt hat. Das "gesunde Volksempfinden(Rechtsempfinden)" darf in einem Rechtstaat niemals über das Strafmaß bestimmen. Solche Forderungen erinnern an düstere Zeiten Deutscher Geschichte. Wenn dann noch ein CDU-Politiker(Christian Haase) gegenüber der Presse erkärt, er finde das Urteil zu milde und es wäre ein falsches Signal, dann schürt dieser Hass in die Gesellschaft. DAS Heiko V. laut einem Gutachten NICHT pädophil ist wird von der Öffentlichkeit nur am Rande wahrgenommen. „Es würde mich wundern, wenn der BGH das Urteil kassiert", sagt Wormuth. Diese Rechtsauffassung kann sich K13online anschließen...
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3912 |