[update: Presseartikel] Pforzheimer Justizskandal: K13online legt gegen das erneute UNrechts-Urteil des hiesigen Landgerichtes REVISION beim Oberlandesgericht(OLG) in Karlsruhe ein | |
Auf Berufungsverhandlung folgt schriftliche REVISION: K13online erwartet im Revisionverfahren auch einen klaren FREISPRUCH bei allen übrigen und legalen Datenträgern Der Inhaber von K13online hat gegen das am 5. Dezember 2012 vom Landgericht Karlsruhe/Pforzheim in mündlicher Berufungsverhandlung verkündete UNrechtsurteil REVISION beim Oberlandesgericht in Karlsruhe eingelegt. Das seit jetzt 3 Jahren und über 9 Monate laufende Verfahren geht damit in die 3. Instanz. Das hiesige Landgericht hat lediglich einen Freispruch in der Sache Verlinkung von K13online auf das Schutzalter-Blog verkündet. Die REVISION verfolgt das Ziel, einen vollen Freispruch zu erreichen. Die schriftliche Urteilsbegründung vom Landgericht erwarten wir in rund vier Wochen. Als nächster Schritt folgt dann die schrifliche Revisionsbegründung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechten wird dann über das UNrechtsurteil und den Freispruch der Verlinkung, welcher Ursache dieses UNrechts ist, informiert. Lesen Sie weiter mit einem Klick auf mehr... http://www.olgkarlsruhe.de Schriftsatz(Text-Auszug) der REVISION vom Verteidiger Ra Graßmann/München an das Landgericht Karlsruhe/Pforzheim Az.: 18 AK 24/12 In vorbezeichneter Strafsache wird gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe, Revision eingelegt. Ich bitte um Übersendung einer Kopie des Hauptverhandlungsprotokolls bereits vor Urteilszustellung. Leonard Graßmann Rechtsanwalt ************************************************* [updates] Pforzheimer Justizskandal(2. Instanz - Teilerfolg): Landgericht erklärt K13online Link auf das Schutzalter-Blog für legal & Belgischer Aufklärungsfilm "Puberty" nicht illegal(Verfahrenseinstellung) - vom 05.12.2012 Revision beim Oberlandesgericht(3. Instanz): Zwei Datenträger sind keine "Kinderpornos" + Besitz von zwei Datenträgern mit Jugendpornos bestritten * Sechs Datenträger mit "Jugendgefährdung" keine Verbreitungsabsicht Bei der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe/Pforzheim konnte beim Richter Heidrich ein erster Teilerfolg erreicht werden. Einen Freispruch gab es bei der Verlinkung von einem K13online-News auf das Schutzalter-Blog. Das Verfahren wegen des Ausklärungsfilmes "Puberty" wurde nach § 154a Abs. 2 StPO eingestellt. Dem Richter Heidrich konnte leider nicht die Einsicht vermittelt werden, dass auch die zwei Datenträger mit angeblich "Kinderporno" legal sind. Ebenso bestand keine Verbreitungsabsicht bei den sechs Datenträgern mit angeblicher Jugendgefährdung. Der Besitz von zwei Datenträgern mit Jugendporno wurde bestritten. Richter Heidrich setzte das nun erwiesene UNrechtsurteil des Amtsgerichtes von 10 Monaten auf 6 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung herab. Dadurch wurde erneut ein UNrechtsurteil verkündet und das Verfahren geht nun weiter in die Revision zum Oberlandesgericht nach Karlsruhe.... http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=2416 u.v.a.m... |
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geschrieben von K13online Redaktion am 12.12.2012 |
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