Plenarsitzung des Bundesrates mit Stellungnahmen zu den Plänen der Bundesregierung zur Verschärfung des Sexualstrafrechts am 10. Oktober 2014
11.10.2014
Der Bundesrat bittet im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens genau zu prüfen, ob die vorgesehenen Regelungen dem durch die Verfassung vorgegebenen Bestimmtheitsgebot und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen
Der Bundesrat debattierte über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur erneuten Verschärfung im Sexualstrafrecht. Der Sächsische Staatsminister der Justiz und für Europa, Dr. Jürgen Martens(FDP), machte deutlich, dass die vorgesehenen Regelungen das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes verletzen. Damit sind die unbestimmten Rechtsbegriffe in den §§ 184b und 184c sowie 201a StGB gemeint. Ebenso wies die Hessische Staatsministerin & Ministerin der Justiz, Eva Kühne-Hörmann(CDU), auf diese Grundrechtsverletzungen hin. Dem Bayerischer Staatsminister der Justiz, Prof. Dr. Winfried Bausback(CSU), sind diese Eingriffe in den Schutzbereich des Grundgesetzes offensichtlich völlig gleichgültig. Alle geplanten Strafrechtsverschärfungen bedürfen allerdings nicht der Zustimmung des Bundesrates. Die Stellungnahmen des Bundesrates werden lediglich an die Bundesregierung zur Beratung weiter geleitet. Nach der Beschlussfassung des Bundesparlaments werden die neue Gesetze dem Bundesrat erneut zur Billigung vorzulegen, bevor es Bundespräsident Gauck ausfertigen und verkünden kann. Verfassungswidrige Gesetze dürfen das Bundesgesetzblatt nicht erreichen. Eine anwaltliche Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht zu der bestehenden Gesetzeslage wurde von K13online bereits eingereicht...
(Zwei Reden wurden lediglich zu Protokoll gegeben)
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[update: K13online an Rechtsausschuss] Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf der Bundesregierung zur erneuten Verschärfung im Sexualstrafrecht in 1. Lesung in den Deutschen Bundestag eingebracht - vom 30.09.2014 Keine weiteren Verschärfungen im Sexualstrafrecht: Mit dem neuen Gesetzentwurf wird kein einziges Kind/Jugendlicher besser vor sexueller Gewalt geschützt, sondern die Grundrechte weiter eingeschränkt werden
Die Regierungsfraktionen aus CDU/CSU & SPD haben den Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas(SPD) in 1. Lesung in den Deutschen Bundestag eingebracht. Die Reden wurden im Parlamentsfernsehen live übertragen und stehen als Videoaufzeichnung bereit: Bundesjustizminister Heiko Maas(SPD), Fraktion Die Linke Halina Wawzyniak, Thomas Strobl (CDU/CSU), Katja Keul GRÜNE, Dr. Johannes Fechner(SPD) und weitere Abgeordnete aller Fraktionen. Die politische Debatte wurde mit Ausnahme der rechtspolitischen Sprecherin der Fraktion Die LINKE, Halina Wawzyniak, von Polemik und Missbrauchshysterie bestimmt. Dabei wurden die rechtsstaatlichen Grundsätze & Prinzipien völlig außer Acht gelassen. Mit dem neuen Gesetzentwurf wird kein einziges Kind/Jugendlicher besser vor sexueller Gewalt geschützt. Die neuen Straftatbestandsmerkmale in den §§ 174 StGB, 184b & 184c StGB sowie im § 201a StGB sollen ausschließlich der massiven Verfolgung von pädophil-liebenden Menschen dienen. Darüber hinaus wird das Sozialverhalten aller Bürger betroffen sein und die Grundrechte aller Menschen eingeschränkt werden. Die Gesetzesverschärfungen wurden in den Rechtsausschuss zur weiteren Beratung verwiesen. Die kommende Anhörung von Sachverständigen in diesem Ausschuss werden hoffentlich dazu beitragen, dass es für diesen Gesetzentwurf keine Mehrheiten im Parlament geben wird. Ansonsten wird das Bundesverfassungsgericht die grundgesetzlichen Grenzen aufzeigen müssen... http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2906
Bundeskabinett(CDU/CSU + SPD) beschließt entgegen EU-Richtlinien und internationalen Rechts der Lanzarote-Konvention & Istanbul-Konvention schärfstes Sexualstrafrecht - WELTWEIT - vom 18.09.2014 Geplante Neufassung zur "Kinder- und Jugendpornografie": Wiedergabe einer ganz oder teilweise unbekleideten Person unter vierzehn Jahren in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung(§ 184b StGB) + vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person(§ 184c StGB)
Das aus CDU/CSU & SPD bestehende Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas(SPD) zur erneuten und drastischen Verschärfung im Sexualstrafrecht beschlossen. Das Höchststrafmaß in den §§ 184b & 184c StGB soll auf fünf Jahre bzw. auf drei Jahre angehoben werden. Der § 174 StGB soll erweitert werden. Der § 201a StGB soll massiv ausgebaut werden. Der völlig unbestimmte Rechtsbegriff "unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung" soll zum Straftatbestand im § 184 ff. StGB zur "Kinder- und Jugendpornografie" werden. Sollte dieser Gesetzentwurf das Bundesgesetzblatt erreichen, dann wird es massenweise neue Ermittlungsverfahren geben, die die Staatsanwaltschaften und Gerichte vollkommen überfordern würden. Kritische Stimmen gegen diesen teilweise verfassungswidrigen Gesetzentwurf mehren sich. Auch viele Mainstream-Medien halten den Entwurf für unverhältnismäßig. Die Opposition aus LINKEN & GRÜNEN haben bereits eine umfassende Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss angekündigt. Der Gesetzentwurf wird demnächst in 1. Lesung in den Deutschen Bundestag eingebracht werden. Mit dem Schutz von Kindern und insbesondere Jugendlichen haben diese Gesetzestexte absolut nichts mehr zu tun. Die Folge wäre eine Kriminalisierung der gesamten Bevölkerung... http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2901
u.v.a.m...
geschrieben
von K13online Redaktion [Druckansicht]
Wir möchten Sie heute von unserem unteren News in Kenntnis setzen: Keine weiteren Verschärfungen im Sexualstrafrecht!!!
Seit April 2014 hat sich eine breite Allianz von Strafrechtlern, Kriminologen, Rechtsanwälten, Sozialpädagogen, Psychiater, Sexualwissenschaftler, Soziologen, Erziehungswissenschaftler, Psychologen und weiteren Rechtswissenschaftlern zusammengeschlossen und verfolgen die gleichen politischen Ziele hier:
Bei der kommenden Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss kann davon ausgegangen werden, dass weitere geladene Experten zum Sexualstrafrecht in ihren Stellungnahmen den vorliegenden Gesetzentwurf in der momentanen Fassung ablehnen werden. Der Gesetzentwurf verletzt in einigen Teilen das Bestimmtheitsgebot im Grundgesetz. Wir haben am 1. August 2014 über den Einzelfall hinaus eine anwaltliche Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) in Karlsruhe eingereicht. Gerügt werden u.a. die unbestimmten Rechtsbegriffe des sogenannten „Posing“ und „unnatürlich geschlechtsbetone Körperhaltung“ in den §§ 184b und 15 JuSchG als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Auszüge unserer Begründungen können dem folgenden Link im K13online News und in den Archiven entnommen werden:
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht auch eine verfassungswidrige Verschärfung im Sexualstrafstrafrecht zu den §§ 184c und 201a StGB vor. Der Eingriff in den Schutzbereich des Artikel 103 II Grundgesetz tritt bei diesen vorgesehenen Straftatbestandsmerkmalen noch deutlicher hervor. Sollte der vorliegende Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag ein parlamentarische Mehrheit erhalten, werden wir eine weitere Initiative ins Leben rufen, um eine erneute Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einreichen zu können.
Sie finden auf unseren Webseiten K13online eine Vielzahl von guten Argumenten, die gegen eine erneute Verschärfung im Sexualstrafrecht sprechen. Der vorliegende Gesetzentwurf schießt weit über das Ziel eines besseren Kinder- und Jugendschutzes hinaus. Es bedarf keiner Strafrechtsverschärfung, sondern einer Liberalisierung. Verhindern auch Sie die schärfste Gesetzgebung im europäischen Sexualstrafrecht…!
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
von K13online am 11.10.2014
926. Sitzung vom 10.10.2014. TOP 16: Strafgesetzbuch/ Sexualstrafrecht http://t.co/55fxc5FSKr