Rechtsfälle im kritischen Urteil
Selbstanzeige: Zwölfjährige verführte den Schwager

*** " Im Keller küsste sie mich auf die Wange, auch das tat sie öfter. Ich spürte, dass sie erregt war“, sagt der Angeklagte. „Ich war es auch.“

*** " In der richterlichen Vernehmung hatte die Zwölfjährige angegeben, ihren Schwager von Anfang an verführt zu haben – wie sie es aus dem Fernsehen kannte. „Da machen die das so. Für mich war das reine Neugier, ich wollte das.“

*** Staatsanwältin: ²Selbst wenn das Kind die Tat provoziert hatte, handelt es sich um ein Verbrechen; "schwerer sexueller Missbrauch".
Richter: 14 Monate Haft auf Bewährung. "Sie hätten das nicht tun dürfen.

Quelle:
http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=611554

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Wo "schwerer sexueller Missbrauch" drauf steht(STGB) ist noch lange kein schwerer sexueller Missbrauch drin. Das Gesetz definiert diesen Begriff, wenn es zum Geschlechtsverkehr gekommen ist automatisch. Der Gesetzgeber fragt nicht, ob mit Gewalt oder von beiden Partnern gewollt. Und genau an diesem Punkt beginnt das Unrecht in den Gesetzen. Erneut wird deutlich, dass es dringend eine diesbezügliche Strafrechtreform geben muß.(Gleiches gilt auch für Jungen und Boylover)

Die Art und Weise einer solchen Berichterstattung mit genauen Hindergrundinfos müssen ebenfalls zur Normalität gehören. Viele gleichgelagerte Fälle würden dann ein ganz anderes Bild auf die "Täter" und die Handlung sowie die Beziehung werfen. Alle Menschen könnten erkennen, dass mit den Gesetzen etwas nicht stimmen kann. Die Bevölkerung wäre besser aufgeklärt und die Hatz würde sich legen können. In der Gesellschaft ist ein Zerrbild entstanden, was nicht der Realität entspricht.

geschrieben von K13online-Redaktion am 07.06.2004 Drucken

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