„Im Namen der Toleranz sollten wir uns das Recht vorbehalten, die Intoleranz nicht zu tolerieren.“ Karl Popper
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[update 7. April 2014: Fall Nr. 13 ] K13online Aktivitäten: Meldestelle für Betroffene der Operation Spade eingerichtet, die im AZOV-Shop legale FKK-Filme mit Jungs gekauft hatten 07.04.2014

Offensichtlich größter Justizskandal in deutscher Rechtsgeschichte: Bisher wurden alle gemeldeten Fälle von Hausdurchsuchungsbeschlüssen von einem Richter beim Amtsgericht Gießen ausgestellt, obwohl dort niemand seinen Wohnsitz hat

Die K13online Redaktion hat eine Meldestelle für die von der internationalen "Operation Spade(in Deutschland Selm)" Betroffenen eingerichtet. Allein in Deutschland soll es rund 800 AZOV-Kunden gegeben haben, die im damaligen AZOV-Shop legale FKK-Filme mit Jungs gekauft hatten. Zu den Betroffenen gehört auch Sebastian Edathy und ein früherer Spitzenbeamter des BKA. Wir haben alle gemeldeten Fälle geprüft und sind zu der Rechtsauffassung gelangt, dass die ausgestellten Durchsuchungsbeschlüsse bei gleicher Sachlage rechtswidrig sind. Die eingeleiteten Ermittlungsverfahren hätten nach rechtstaatlicher Prüfung der verschiedenen AZOV-Filminhalte durch die Staatsanwaltschaften eingestellt werden müssen. Es lagen keine konkreten Anhaltspunkte für Straftaten vor. Vage Vermutungen und Spekulationen begründen keinen Anfangsverdacht zur Durchführung von Hausdurchsuchungen. Die hier gemeldeten Betroffenen wurden zu Justizopfern. Der Rechtstaat wurde außer Kraft gesetzt. Ein Ende ist nicht in Sicht. Deshalb bieten wir auch weiterhin allen Betroffenen/Justizopfern unsere Mithilfe und Unterstützung an....

http://de.wikipedia.org/wiki/Amtsgericht_Gie%C3%9Fen

Was das Jungsforum zu Azov Films schrieb

Zitate
Im Fall Eda­thy hat­ten Leser des Jungsfo­rums ge­gen­über den Le­sern der Main­stream­pres­se einen be­mer­kens­wer­ten In­for­ma­ti­ons­vor­teil, der es wert ist, ein­mal pro­to­kol­liert zu wer­den.

Als der Leser der Main­stream-​Me­di­en am 11.​02.​2014 im Spie­gel „er­fuhr“, es ginge um Kin­der­por­no­gra­phie, wäh­rend die In­for­ma­ti­on, dass es sich nur um FKK-​Fil­me han­delt, sich erst spä­ter ver­brei­te­te, er­fuhr der Ju­fo-​Le­ser letz­te­res be­reits am sel­ben 11.​02.​2014. Dies ge­schah ganz ohne pä­do­phi­le Links in der Staats­an­walt­schaft, son­dern ein­fach weil im Jungsfo­rum ja so­wie­so schon lange be­kannt war, dass sich hin­ter dem „Kin­der­por­no­ring“, den die „Ope­ra­ti­on Spade“ ent­tarnt hatte, nur Kun­den von Azov Films ver­bar­gen, die dort nur le­ga­le FKK-​Fil­me ge­kauft hat­ten, ein­fach weil es dort gar nichts här­te­res zu kau­fen gab. Es brauch­te also nie­mand zu re­cher­chie­ren, wel­che Filme er kon­kret be­stellt hat – es konn­te gar nichts an­de­res sein.

Dann geis­ter­te die Hy­po­the­se durch die Ge­gend, Eda­thy wäre vor­ge­warnt wor­den. Das mag ja für Ver­schwö­rungs­theo­re­ti­ker in­ter­es­sant sein, glaub­haft ist es nicht. Die Me­di­en­kam­pa­gne im No­vem­ber 2013 zur „Ope­ra­ti­on Spade“ war ja nun nicht zu über­se­hen ge­we­sen, für Kun­den von Azov Films schon gar nicht. Da er erst kurz da­nach einen An­walt ein­ge­schal­tet hat, dürf­te es in der Tat diese Me­di­en­kam­pa­gne ge­we­sen sein, durch die er von der Ver­fol­gung der Azov-​Kun­den er­fuhr. So sagte er es ja in­zwi­schen auch selbst...

http://mackay.blogsport.de/2014/02/17/was-das-jungsforum-zu-azov-films-schrieb

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Wie man schreckliche Kinderpornoringe sprengt

Zitate
Es ist ge­ra­de in allen Me­di­en – ein in­ter­na­tio­na­ler Kin­der­por­no­ring wäre zer­schla­gen wor­den, 348 Fest­nah­men in zahl­rei­chen Län­dern, 386 Kin­der wären ge­ret­tet wor­den. Vier Mil­lio­nen Dol­lar Um­satz hätte eine Firma mit Sitz in To­ron­to mit der Ver­brei­tung von Kin­der­por­no­gra­phie ge­macht. Bei den Er­mitt­lun­gen sei Da­ten­ma­te­ri­al im Um­fang 45 Te­ra­bytes, dar­un­ter tau­sen­de Fotos und Vi­de­os mit „schreck­li­chen“ Miss­brauchs­sze­nen, si­cher­ge­stellt wor­den.

Was ist wirk­lich pas­siert? Eine Frage, die man sich bei die­sem Thema lei­der immer stel­len muss, denn den Me­di­en kann man hier ge­ne­rell nicht ver­trau­en. Glück­li­cher­wei­se haben wir in die­sem Fall un­ab­hän­gi­ge Quel­len zur Ver­fü­gung. Und die zei­gen ein deut­lich an­de­res Bild.

Wie man aus einem Ver­sand für FKK-​Fil­me einen Kin­der­por­no­ring macht:

http://mackay.blogsport.de/2013/11/17/wie-man-schreckliche-kinderpornoringe-sprengt

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Deutsches Jungsforum: Prinzipiell guter SZ-Artikel zur Herstellung der Azovfilme

Zitate
Sie nannten ihn hier "den Professor", weil er sich als Karatelehrer vorgestellt und in den Schulen Karatekurse angeboten hatte. Eines Tages war er da, der sympathische Deutsche Markus R., auch in Racsa Vii, eine Bewohnerin namens Olimpia schien er zu kennen, und deren Grundstück mitten im Dorf wurde nun zum Anziehungspunkt für all die Kinder. Vorbei die Langeweile, plötzlich war was los. Der Fremde hatte Ideen, er nahm sich Zeit für die Jungen. "Kampfspiele" hieß das Zauberwort, es machte die Runde, und eines Tages hatte es auch den Jungen Ion Cristescu (Name geändert) erreicht.

"Mach" doch mit", sagten die anderen, "das macht Spaß!"

Der Vater wollte es nicht erlauben. Karate, bollerte er, das soll wohl ein Witz sein, und wer hilft mir auf dem Hof? Aber wie das so ist, wenn Kinder betteln, die anderen dürften doch auch, also gab der Vater nach. Es begann in Racsa Vii der Sommer 2009, und für ein halbes Dutzend Jungen, zwischen 13 und 17 Jahren alt, wurde es ein Sommer wie noch keiner je zuvor. Als hätte ihnen der Himmel ein nicht endendes Spaßprogramm geschickt.

Markus hier, Markus da. Ihr großer Freund lud sie ein zum Pizzaessen, er nahm sie mit auf Ausflüge, er ging mit ihnen kegeln, er nahm sie mit in seine Wohnung in dem Ort Satu Mare und ließ sie dort Computerspiele spielen. Und dann dieser herrliche Swimmingpool. Klar wollten sie bei ihren Spielen ungestört sein, und so halfen die Jungen mit, einen schönen, hohen Zaun zu errichten. Jetzt konnte es erst richtig losgehen, das Vergnügen.

Sie trafen sich zweimal, dreimal die Woche, und dass Markus die Jungen dann dazu animierte, sich auszuziehen, war Ion anfangs unangenehm. Er schämte sich, aber als er sah, dass sich die anderen auch alle nackig machten, da tat er es ihnen nach. Es waren ja immer noch Spiele, es war immer noch Spaß, nur dass sie von nun an nackt dabei waren. Warum sie den Eltern davon nichts erzählen sollten, Ion hat es nicht wirklich verstanden, aber er hielt sich daran. So wie alle anderen auch. Ein Geheimnis mit Markus teilen, aber ja doch.

http://jungsforum.net/messages/260089.htm?thread

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[Update: 10. Hinweis] Mackay-Blog: Wie man aus einem Ver­sandhandel für FKK-​Fil­me einen Kin­der­por­no­ring macht + Was die deut­schen Me­di­en draus ma­chen + Wie re­cher­chiert man? + Wie ret­tet man Kin­der? - vom 01.03.2014
BKA-Chef Jörg Ziercke in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung(WAZ): "Bisher habe man nur sechs der von den 200 durch US-Behörden gemeldeten mutmaßlichen Täter(IP-Adressen) identifizieren können"
Glaubt man den weltweiten Artikeln in den Mainstream-Medien über die "Operation Spaten", dann erfährt man nur wenig über die realen Hintergründe des früheren Azov-Online-Shops. Die Bildzeitung schreibt von FKK-Videos mit nackten Jungen, die in Kanada und den USA völlig legal verkauft wurden. Der Shop-Inhaber hatte sich sogar an den kanadischen Justizminister gewandt. Der öffentliche Shop war ordentlich angemeldet und es wurden sogar Steuern bezahlt. Andererseits soll darüber hinaus aber auch im verschlüsselten „Tor-Netzwerk“ operiert worden sein, einem Teil des Internets, der als „Darknet“ bezeichnet wird. Offenbar konnten dort bisher lediglich sechs IP-Adressen von den 200 aus den USA übermittelten, konkreten Personen zugeordnet werden. Die Ermittlungen in Deutschland sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Vermutlich müssen die deutschen Kunden des Azov-Shops nicht mit einer Strafverfolgung rechnen, weil die Inhalte der FKK-Videos nach deutschem Recht legal sind. [Update: Es verdichten sich die Hinweise, dass es bei fast ALLEN Kunden des legalen Shops Durchsuchungen gegeben hat bzw. noch geben wird] Die K13online Redaktion bittet um Hinweise, wenn es im deutschsprachigen Raum Betroffene geben sollte. Lesen Sie die reale Hintergründe auf dem Weblog Mackay und weiter unter mehr...

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2670

Mit einem Klick auf den obigen Link gelangen Sie zu den 10 Fällen, die wir dort gesammelt und kurz erläutert haben. Alle weiteren Fälle finden Sie nun in den Kommentaren zu diesem News...

u.v.a.m...

geschrieben von K13online Redaktion [Druckansicht]


Kommentare

Fall Nummer 13 von K13online
am 07.04.2014

Ganz aktuell haben wir am Samstag einen 13. Hinweis von einem Betroffenen per Briefpost erhalten, weil dieser im Moment keinen Computer & Internetzugang mehr hat. Es fand bereits ein Telefongespräch mit dem Betroffenen statt. Daraus haben sich die folgenden Sachverhalte ergeben:

Der am 20. Dezember 2013 vom Amtsgericht in Gießen ausgestellte Hausdurchsuchungsbeschluss wurde am 2. April 2014 von den für den Wohnort zuständigen Ermittlungsbehörden vollstreckt. Der Betroffene hatte damals rund 30 Titel bei AZOV in Canada bestellt, die bei der HD auch beschlagnahmt wurden.

Der Betroffene ist uns bereits seit Dezember 2010 bekannt und nicht vorbestraft. Weil er noch keinen Anwalt hat, wurde von uns ein Verteidiger vermittelt. Bei der HD hat der Betroffene es versäumt, Beschwerde gegen den HD-Beschluss einzulegen. Auf unser Anraten hin wird sein Rechtsanwalt innerhalb der Frist von einer Woche diese Beschwerde beim zuständigen Gericht vor Ort nun nachreichen. Die Durchsuchung & Beschlagnahme ist auch in diesem Fall rechtswidrig. Über die Beschwerde wird in absehbarer Zeit ein Landgericht an seinem Wohnort entscheiden.

Die K13online Redaktion rät in allen AZOV-Fällen immer Beschwerde gegen die HD-Beschlüsse des Amtsgerichtes in Gießen einzulegen. Dies ist nicht nur in seinem eigenen Interesse notwendig, sondern auch im Interesse aller anderen Fälle von AZOV-Betroffenen. Erhält nur ein Betroffener Recht und die HD wird von einem Landgericht für rechtswidrig erklärt, dann hat dies auch positive Auswirkungen auf alle anderen Fälle. Wird die Beschwerde abgewiesen, dann ist der Weg frei für eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG in Karlsruhe. Auch beim BVerfG besteht dann die Möglichkeit einer Grundsatz-Endscheidung in Sachen AZOV, welche dann für alle bundesweiten Fälle der Betroffenen gilt. Die K13online Redaktion wird dann alle hier vorliegende Fälle über diese Endscheidung informieren, so dass die Rechtsanwälte der Betroffenen die notwendigen rechtliche Schritte einleiten können. Zur gegebenen Zeit werden wir auch über diesen 13. Fall in einem Extra-News weiter berichten....


Computerschutz von LYKURGOS
am 07.04.2014

Schützt Eure privaten (legalen) Dateien durch Verschlüsselung der Festplatten bzw. des gesamten PC-Systems mit TrueCrypt.
http://krumme13.eu/forum.php?s=topics&id=29


von Lydon
am 06.04.2014

Wie in Bild am Sonntag zu lesen, hat bereits am Dienstag die 4. große Strafkammer des Landgerichts Hannover die Beschwerde von Herrn Edathy gegen die Hausdurchsuchungen zurückgewiesen und wohl einen Anfangsverdacht bestätigt.

Warum die Strafkammer so entschieden hat steht dort leider nicht. Bleibt zu hofffen, dass Herr Edathy nicht aufgibt und weitermacht.


Fall Nummer 12 von K13online
am 04.04.2014

Wir haben einen 12. Hinweis von einem Betroffenen erhalten. Seine Hausdurchsuchung(HD) fand am gleichen Tage wie bei Edathy statt: 11. Februar 2014. Der HD-Beschluss wurde ebenfalls vom Amtsgericht in Gießen ausgestellt: 13. Dezember 2013.

Der Betroffene hatte u.a. eine DVD bei AZOV bestellt, die vom Zoll auf dem Postwege einbehalten wurde. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt teilte Ihm mit, dass das Verfahren gegen Ihn eingestellt wurde. Die Ermittlungen richteten sich jedoch gegen AZOV, weil auf der DVD kein FSK-Zeichen angebracht war. Damit steht fest, dass die Inhalte dieser DVD legal waren. AZOV hat den Betroffenen dann eine Ersatz-DVD gesandt, die er auch erhalten hatte.

Inzwischen hat der Betroffene von den 20 beschlagnahmten AZOV-Titel 16 Stück zurück erhalten. Damit sind diese Titel legal. Die restlichen vier Titel wurden einbehalten, weil darauf angeblich verbotenes Posing zu sehen sein soll. Es bleibt abzuwarten, ob die Staatsanwaltschaft deswegen Anklage erhebt oder nicht. Wenn ja, dann wird das Gericht prüfen müssen. Diese Endscheidung wird von großem Interesse sein.

Gegen den Durchsuchungsbeschluss wurde kein Rechtsmittel eingelegt, weil sich vermutlich auf dem Computer belastendes Material als sogenannte Zufallsfunde finden lassen. Dieser Fall ist öffentlich nicht bekannt geworden. Das soll auch so bleiben.

Der Betroffene hatte damals und hat bis heute offenbar direkten Kontakt mit einigen der Darsteller in den FKK-Filmen. Die damaligen Jungs und heutigen Erwachsenen wohnen in der Ukraine und auf der Krim. Die beiden jungen Männer sind heute arbeitslos. Schon früher hatte der Betroffene die Jungs finanziell unterstützt gehabt. Dies würde ER auch heute wieder tun, denn wie wir alle aus den Nachrichten wissen, gibt es in der Ukraine und auf der Krim politische Unruhen. Ob und wie wir helfen können, muss noch geklärt werden.

Für viele AZOV-Kunden sind die Darsteller noch heute richtige Helden. Dies hat man deutlich nach dem Tode des Jungen Vladik Shibanov im Alter von 18 Jahren gemerkt, der bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen war. Es gibt sogar einige Boylover, die das Grab von Vladik besucht haben und dort Blumen in ewiger Erinnerung niederlegten. Auch dieser Betroffene bestätigt uns gegenüber, dass sich keiner der Jungen als "Opfer" gefühlt hat, weder damals noch heute. Im Gegenteil: Sie waren und sind stolz, in diesen schönen Filmen mitgewirkt zu haben. Von der Grabstätte des Jugendlichen Vladik liegen uns inzwischen Fotos vor, die wir zur gegebenen Zeit veröffentlichen werden. Eine Boylover-Freundschaft hält oft ein Leben lang. In stiller Trauer gedenken wir dem Darsteller Vladik....


von K13online
am 25.03.2014

Schwere Menschenrechtsverletzungen in Gießen? Amtsgericht Gießen Richter Michael Wendel
http://tinyurl.com/nq64gf2
Der oben genannte Richter Wendel am Amtsgericht in Gießen hat bei allen uns vorliegenden 11 Fällen die Durchsuchungsbeschlüsse im Fall AZOV ausgestellt. Es ist deshalb mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass alle Beschlüsse von Wendel ausgestellt wurden. Ob dies nach der StPO überhaupt zulässig ist, ist fraglich. Zuständig für HD-Beschlüsse ist laut StPO immer das Amtsgericht, wo der Beschuldigte seinen Wohnsitz hat. Wenn alle Beschlüsse nur von EINEM Richter ausgestellt werden, dann besteht immer die Gefahr, dass diese Beschlüsse nicht rechtstaatlich und ordentlich geprüft wurden. Alle hier vorliegenden Beschlüsse beinhalten sogenannte Standformulierungen. Nur die aufgeführten AZOV-Titel sind bei jeder Person immer unterschiedlich. Es hat also keine Einzelfallprüfung stattgefunden, sondern es wurden am Laufenden Band HD-Beschlüsse ausgestellt. Damit hat man vorsätzlich vermieden, dass andere Gerichte vor Ort der Beschuldigten zu einer anderen Endscheidung hätten kommen können. Nur EIN Richter trägt also die rechtliche Verantwortung für alle HD-Beschlüsse in Sachen AZOV-Films bzw. der "Operation Stade". Führt also nur eine Beschwerde gegen die HD-Beschlüsse zum Erfolg im Instanzenwege oder vor dem Bundesverfassungsgericht, hat dies auch positive Auswirkungen auf alle anderen Betroffenen. Deshalb ist es sehr wichtig, dass möglichste viele Betroffene das Rechtmittel der Beschwerde einlegen. Leider war dies bisher nicht der Fall. Nach einer Woche nach der HD kann kein solches Rechtsmittel mehr eingelegt werden. Das bedeutet, dass der Betroffene die rechtswidrige HD juristisch anerkannt hat. Jeder Betroffene sollte also unbedingt alle Rechtsmittel voll ausschöpfen. Wenn die Anwälte der Betroffenen dazu nicht bereit sind, dann sollte man den Anwalt wechseln. Gerne stehen wir den Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite...


von Lydon
am 23.03.2014

Hallo argus05,

hier in Deutschland scheint regelrecht ein Exempel statuiert zu werden. Selbst die Amerikaner sind nach bisherigem Stand deutlich zurückhaltender. Ich fürchte nur, dass es sehr lang dauert, bis alles von den Polizeibehördern und Staatsanwaltschaften ausgewertet ist was sie gerade so einsammeln. Ein unsäglicher Zustand. Ich finde das extrem belastend. Besonders die Staatsanwaltschaften müssen jetzt etwas finden, sonst stehen sie "dumm" da. Wenn Edathy und die anderen 400 bis 800 Betroffenden freigesprochen werden, was ich hoffe, müsste insbesondere gegen den Richter aus Gießen und Herrn Ziercke, der dann ja nicht mehr im Amt sein wird, mit Rechtsmittteln vorgegangen werden, damit so etwas nicht wieder passiert.

Ich gehe mal davon aus, dass der deutlich größte Teil der deutschen Kunden mit KP nichts zu tun haben wollte. Warum diese Bilder und Videos gekauft wurden sei mal dahingestellt. Dies kann jeder nur für sich beurteilen. Auf jeden Fall wurde davon ausgegangen, dass dieses "Material" legal ist. Ich finde auch, dass der Staatsanwalt in Gießen sich mächtig ins Zeug gelegt hat, warum diese Videos oder Bilder unter das "Posing" fallen sollen. Nun sollen solche Aufnahmen verboten werden. Demnächst werden wir auch Bilder mit Jungen in Unter- oder Badehosen verbieten, was nur konsequent wäre, denn auch diese Bilder könnten als Vorlage verwendet werden und möglicherweise speziell für ein gewisses Publikum gemacht werden. Wo aber soll das hinführen?

Ich finde an dem Betrachten eines hübschen Jungen, sei es auf einem Bild, Video, in Stein gemeißelt oder als Skulptur nichts schlimmes. Vielleicht sollten wir die alten Kulturen, die derartige Bildnisses (Skulpturen) anfertigen künftig ächten.

Ich hoffe, dass wir die ganze Angelegenheit überstehen und uns spätesens die Gerichte hier recht geben. Ich hoffe aber, dass die Staatsanwaltschaften vorher einsehen, dass sie eine Kriminalisierung vornehmen, die rechtsstaatlich nicht haltbar ist und allle Verfahren einstellen. Erst einmal zu schauen, was in Hannover passiert ist extrem fragwürdig. Herr Dr. Fröhlich hat sich sehr weit aus dem Fenster gelehnt. Er wird jetzt sehr tief graben um etwas gegen Herrn Edathy zu finden und das kann, so fürchte ich, sehr sehr lange dauern. Leider hat selbst die Justizministerin aus Niedersachsen ihm Rückendeckung gegeben.



von K13online
am 23.03.2014

Dokumenten-Auszug vom Bundeskriminalamt(BKA) vom 9. November 2012

Wir haben inzwischen ein Original-Dokument aus den Ermittlungsakten von einem Betroffenen erhalten, der sich wegen einer HD an uns gewandt hatte. Aus diesem BKA-Dokument geht sinngemäß das Folgende hervor, was an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet wurde:

Betreff: Verdacht auf Erwerb und Besitz von Kinder- und Jugendpornografie - Operation Selm

Bezug: Anregung zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens

1. Ausgangslage
Von den Ermittlungsbehörden in Canada wurden umfangreiche Unterlagen an das BKA übermittelt.

2. Hintergrund
Die Operation Spade wurde 2010 auf Grund von zahlreichen Strafanzeigen zwischen 2004 und 2010 begonnen. Der AZOV-Shop soll in den Jahren des Vertriebes über 1,6 Millionen Dollar umgesetzt haben. Die Kunden sollen aus 94 Staaten weltweit stammen. Nach kanadischen Recht wurde einzelne Titel als kinderpornografisch eingestuft. Im Mai 2011 fanden HDs beim Shopinhabern statt. Und der Firmeninhaber wurde festgenommen. Der Website-Server und die Kundendaten wurde beschlagnahmt.

3. Zwischen dem 24.07.2012 und dem 12.09.20012 wurden durch das BKA 354 Filme und Fotosets nach deutschem Recht ausgewertet. In Abstimmung mit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt(ZIT) wurden die Titelinhalte in zwei Kategorien eingeteilt:

Kategorie 1 - strafrechtlich relevant 36 Produkte - davon 32 als KP(Posing) und 4 JP

Kategorie 2 - strafrechtlich nicht relevant 279 Produkte

(Welche genauen AZOV-Titel als legal gelten und welche nicht legal sein sollen, geht aus dem Dokument nicht hervor)

Zu weiteren 388 Produkten lagen dem BKA keine inhaltlichen Kenntnisse vor. In der AZOV-Datenbank befanden sich rund 800 Kunden aus Deutschland. Die Hälfte dieser Personen haben mindestens ein Produkt der Kategorie 1 gekauft haben.

4. Tatvorwurf
Kategorie 1
Die Kunden, die mindestens einen Titel der Kategorie 1 gekauft haben, stehen im Verdacht der Besitzverschaffung von KP & JP.

Zitate: "Zudem ist zu erwarten, dass das kostenpflichtig erworbene, exklusive Material durch die pädophilen Täter dauerhaft als visuelle Mastrubationsvorlage verwahrt wird...
.... denn eine einmal vorhandene pädophile sexuelle Neigung, die den Auslöser für den Erwerb des Materials darstellt, bleibt vorhanden und treibt die Täter immer wieder zu neuen Taten...

4.2. Kategorie 2
Durch die GStA Frankfurt wird ein Anfangsverdacht auch dann bejaht, wenn die Inhalte nach deutschem Recht legal ist.

Zitate: "Bei der Beantwortung der Frage, ob ein Verdacht "zureicht", um anzunehmen, dass nach kriminalistischer Erfahrung eine verfolgbare Straftat gegeben ist, steht der Staatsanwaltschaft ein Beurteilungsspielraum zu."

Weil den Kunden eine pädophile Neigung unterstellt wurde, seien auch bei den Kunden, die Titel der legalen Kategorie 2 gekauft hatten, Ermittlungsverfahren einzuleiten. Bis zu diesem Punkt ist das Verfahren noch als rechtmäßig zu werten. Das UNRECHT beginnt, wo die Ermittlungsbehörden Durchsuchungsbeschlüsse beantragt haben und von einem Gericht auch ausgestellt wurden. ALLE diese HD-Beschlüsse sind eindeutig rechtswidrig, weil keine konkreten Anhaltspunkte für Straftaten vorlagen. In dem Moment, wo nur legale Titel gekauft werden, wird der Rechtstaats außer Kraft gesetzt. Willkür und einen solchen Freibrief darf es nicht geben. Wer sich legal verhält, darf keine Hausdurchsuchung erhalten.

5. Bewertung - Originaltext
"Dieses Umfangsverfahren bietet die Gelegenheit, eine große Anzahl deutscher Tatverdächtiger zu ermitteln, die bereit waren, teilweise wiederholt, zweistellige Geldbeträge zu bezahlen, um sich Zugang zu "Kinder- und Jugendpornografie" zu verschaffen.

K13online: An dieser Stelle wird ganz deutlich, dass es sich bei der Operation Spade um eine rechtswidrige und menschenrechtswidrige Verfolgung von speziell Pädophilen handelt. Die Gelegenheit wurde genutzt, um Existenzen von Pädophilen zu zerstören....!!!

6. Ersuchen - Zitate
Es wird angeregt, ein Vermittlungsverfahren auf Grundlage des dargestellten Sachverhaltes wegen des Verdachts nach 184 ff. StGB einzuleiten.
Hinsichtlich der einzelnen Ermittlungsvorgänge wurde mit der GStA Frankfurt vereinbart, dass bei Kunden, die mindestens ein Produkt der Kategorie 1 gekauft haben, Durchsuchungsbeschlüsse direkt über die GStA beantragt und dann an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft übermittelt werden.

K13online: Damit steht jetzt nachweislich fest, dass bei allen uns vorliegenden Fällen, die HD-Anträge von der GStA erfolgt sind - und von EINEM Amtsgericht in Gießen ausgestellt wurden. Erst dann wurden die HD-Beschlüsse an die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften zur Durchführung weitergeleitet.

"Ermittlungsvorgänge zu Kunden, die ausschließlich Produkte der Kategorie 2 gekauft haben, werden mit einem ausführlichen Vermerk mit Begründung des Anfangsverdacht durch die GStA an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft zur eigenen Bewertung und weiteren Veranlassung abgeben.

K13online: Medienberichten zu Folge haben in diesen Fällen nicht alle bundesweiten Staatsanwaltschaften HD-Beschlüsse beantragt. Damit wurde das UNRECHT erkannt und diese StA haben sich nicht schuldig der Rechtswidrigkeit gemacht.

KEIN Kunde von AZOV hatte die Absicht, in diesem legalen Shop Kinderpornos oder Jugendpornos zu kaufen. Es bestand die Absicht, legale FKK-Filme und Fotosets zu kaufen. AZOV hatte offen und klar darauf hingewiesen, dass alle Inhalte legal sind. Damit fehlt in allen Fällen der AZOV-Kunden der für einen Anfangsverdacht und insbesondere für eine Hausdurchsuchung notwendige Vorsatz. Wir raten allen Justizopfern, im Gerichtsverfahren darauf hinzuweisen. Für eine Verurteilung bedarf es eines Vorsatzes, welcher nicht vorhanden war.

Aus Insider-Kreisen ist uns bekannt, dass ALLE Inhalte der Filme & Fotosets nicht den Straftatbestand nach § 184 ff. StGB erfüllen. Von den Ermittlungsbehörden wurde ein Verdacht auf Straftaten konstruiert, um bei den Justizopfern HD-Beschlüsse zu erwirken. Nach unserer Rechtsauffassung liegt in allen Fällen eine massive Verfolgung einer ganzen Bevölkerungsgruppe - der Pädophilen - vor. Ein solch rechtswidriges Vorgehen ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen und Prinzipien nicht vereinbar. Diese Rechtsauffassung wird inzwischen nicht nur von uns vertreten, sondern auch von namhaften Rechtswissenschaftlern, Staatsanwälten und sogar Richtern am Bundesgerichtshof. Die Politik ist auf Bundes- und Landesebene gefordert....


Verstehe Dich sehr gut von Rocky62
am 19.03.2014

Hallo argus05!

Ich kann Deine Gefühle sehr gut verstehen, auch besonders was Deinen letzten Satz betrifft. Mir geht es ja (fast) ähnlich, auch was diesen Fall betrifft. Was sich hier in Deutschland abspielt lässt jeglichen Realitätssinn vermissen. In der Schweiz wurde wegen der Operation Spade z.B. gar nichts unternommen, da diese Filme absolut legal sind. Das Vorgehen der Justiz ist skandalös und zudem absolut rechtswidrig. Hausdurchsuchungen aufgrund einer Annahme, man könne hier auch etwas Illegales finden, sind absolut rechtswidrig. Du solltest also Widerspruch dagegen einlegen.

Du hast Recht! Dieser Fall kommt gewissen Kreisen gerade Recht und man will ein Exempel statuieren und alle Parteien nicken kräftig mit um den hysterischen Mop zu beruhigen. Als nächstes möchte man am liebsten sämtliche Kinder- und Jugendakte aus Galerien und Museen entfernen, was bestimmte fundamentalistische Kreise bereits gefordert haben. Jegliche Nacktheit von Kindern und Jugendlichen soll verbannt werden. Alles wird als Porno oder Missbrauch verschrien. Da spielt es keine Rolle mehr, ob es sich hier um ein Jahrhunderte -tausendes altes Erbe und Tradition der Verehrung der Jugend handelt, oder ob sich die Kinder und Jugendliche freiwillig nackt filmen oder fotografieren lassen. Im Falle von Azovs war alles rechtlich abgesichert, wie dies bei vielen professionellen Fotostudios der Fall ist. Von einem Missbrauch kann dann schon mal gar nicht gesprochen werden.

Wenn ich dann gestern die Äußerungen von einigen Politikern zu dem Spiegelinterview von Edathy lese, könnte ich die Wände hoch gehen, um das mal harmlos auszudrücken. Da tönt der CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer doch tatsächlich folgendes in die Welt: Zitat: ‚Dieser im Ausland feixende Edathy kotzt mich an. Wer Bilder nackter Jungen auch noch als Kunst bezeichnet, gehört in die Klapse. Es ist allerhöchste Zeit für ein Edathy-Gresetz, das uns vor solchen Widerlingen schützt‘ -Zitatende
Noch irgendwelche Fragen? Da erübrigt sich doch wohl die Frage wer hier in die Klapse gehört.

Ich wünsche Dir viel Kraft für die kommende Zeit in diesem Fall von Justizwillkür.


von argus05
am 18.03.2014

Ja mir sind die Hände gebunden und ich darf jetzt auf die Anklageschrift warten. Werde das Gefühl nicht los, als ob die aus dem edathy-Fall ne Art Präzedenz machen werden und abwarten, was das höchste Gericht entscheidet. Wieso muss es immer sexueller Natur sein. Kann es nicht pue Ästhetik sein?Vielleicht ist mein RA ja auch überfordert, können Sie mir Tipps geben?Ein Gynokologe macht ja auch nur seinen Job. Es ist faschistoid und paranoid, anzunehmen, dass man nur wenn man Gefallen an Aktbildern jugendlichewr hat, gleich als ein sexuell Krimmineller abgestempelt wird.Ich kann noch nichtmal einer Ameise was anhaben.


Fall Nr. 11 von K13online
am 10.03.2014

Wir haben den 11. Hinweis erhalten. Beim Betroffenen fand am 4. März 2014 eine rechtswidrige Hausdurchsuchung statt. Der Durchsuchungsbeschluss wurde wieder vom gleichen Richter beim Amtsgericht in Gießen ausgestellt, wie in allen anderen Fällen auch. Der Betroffene wohnt jedoch in einer ganz anderen Stadt, wo das AG Gießen nicht zuständig ist.

Dieser Fall weist einige Besonderheiten auf. Der Betroffene hatte die AZOV-Titel per Briefpost bestellt. Er hat uns mitgeteilt, dass fast alle Briefsendungen durch den Zoll geöffnet wurden, Ihm dann aber meist übergeben wurden. Damit steht fest, dass all diese Titel nicht strafrechtlich relevant waren. Zwei Sendungen mit AZOV-Titeln wurden von der Polizei beschlagnahmt und es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, dann wieder eingestellt. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde dem Betroffenen mitgeteilt, dass die Beschlagnahmung nicht auf Grund der Inhalte erfolgt ist, sondern das die DVDs keine FSK-Logos hatten. Es steht damit auch in diesen Fällen fest: Alle Inhalte waren und sind legal.

Der Betroffene stellt sich jetzt natürlich die berechtigte Frage, warum der Zoll & die StA alle obigen Inhalte für legal gehalten hat - und nun plötzlich auf dem Durchsuchungsbeschluss die Titel als verbotenes Posing oder gar Kinderporno bezeichnet werden. Auch dieser 11. Fall macht deutlich, dass die Justiz in Gießen eine Strafbarkeit konstruiert hat, die gegen geltendes Recht verstößt.

Aus diesem aktuell neuen Anlass weisen wir wiederholt daraufhin, dass der Betroffene bzw. sein Anwalt in solchen Fällen IMMER Beschwerde gegen den HD-Beschluss einlegen muss. Ansonsten erkennt der Betroffene die rechtswidrige HD an - und kann im weiteren Verfahren nichts mehr dagegen tun. Auch ist dann keine Beschwerde beim BVerfG möglich, weil der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschöpft wurde.

Weiter raten wir allen Betroffenen, bei dieser Deliktsart der Kinderpornografie einem unbekannten Rechtsanwalt nicht einfach "blind" zu vertrauen. Nicht jeder Anwalt steht auch wirklich hinter seinem Mandaten. Die betroffenen Mandanten sollten sich immer und von allen U-Akten Kopien vom Anwalt geben lassen. Die Betroffenen müssen selbst alles prüfen. Gerne stehen auch wir dem Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite...

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