Bundeskabinett(CDU/CSU + SPD) beschließt entgegen EU-Richtlinien und internationalen Rechts der Lanzarote-Konvention & Istanbul-Konvention schärfstes Sexualstrafrecht - WELTWEIT
18.09.2014
Geplante Neufassung zur "Kinder- und Jugendpornografie": Wiedergabe einer ganz oder teilweise unbekleideten Person unter vierzehn Jahren in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung(§ 184b StGB) + vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person(§ 184c StGB)
Das aus CDU/CSU & SPD bestehende Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas(SPD) zur erneuten und drastischen Verschärfung im Sexualstrafrecht beschlossen. Das Höchststrafmaß in den §§ 184b & 184c StGB soll auf fünf Jahre bzw. auf drei Jahre angehoben werden. Der § 174 StGB soll erweitert werden. Der § 201a StGB soll massiv ausgebaut werden. Der völlig unbestimmte Rechtsbegriff "unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung" soll zum Straftatbestand im § 184 ff. StGB zur "Kinder- und Jugendpornografie" werden. Sollte dieser Gesetzentwurf das Bundesgesetzblatt erreichen, dann wird es massenweise neue Ermittlungsverfahren geben, die die Staatsanwaltschaften und Gerichte vollkommen überfordern würden. Kritische Stimmen gegen diesen teilweise verfassungswidrigen Gesetzentwurf mehren sich. Auch viele Mainstream-Medien halten den Entwurf für unverhältnismäßig. Die Opposition aus LINKEN & GRÜNEN haben bereits eine umfassende Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss angekündigt. Der Gesetzentwurf wird demnächst in 1. Lesung in den Deutschen Bundestag eingebracht werden. Mit dem Schutz von Kindern und insbesondere Jugendlichen haben diese Gesetzestexte absolut nichts mehr zu tun. Die Folge wäre eine Kriminalisierung der gesamten Bevölkerung...
Zitate Der Gesetzentwurf wirft auch verfassungsrechtliche Bedenken auf: Das Strafrecht greift so stark in die Grundrechte ein, dass es immer nur letztes Mittel sein darf. Zweifel bestehen etwa, ob ein Totalverbot zum Schutz von Kindern mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar ist. Zwar gibt es offenbar Menschen, die jede Art von Bildern nackter Kinder als sexuell erregend empfinden. Doch nach Angaben von Generalstaatsanwalt Rautenberg sind das Problem vor allem Bilder, die nackte Kinder in alltagsuntypischen, dem Schamgefühl widersprechenden Situationen zeigen – etwa zwölfjährige Jungs, die im Park nackt herumtollen. Solche Fotos, die nicht die Schwelle des sogenannten „Posings“ erreichen, sind nach geltendem Recht nicht strafbar. Ebensolches Material sollen die Ermittler in der Wohnung des früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy gefunden haben. Nicht eindeutig kinderpornographisch, so hatte es jedenfalls zunächst geheißen. Edathy hatte sich mit dieser Begründung seine Unschuld beteuert.
Eine sehr weite Fassung der Norm
Auf diesen Vorfall wollte der Bundesjustizminister nun offenbar reagieren und zeigen, dass die SPD in Sachen Kindesmissbrauch keine Gnade kennt. Um den Fall Edathy in den Griff zu bekommen, hätte es allerdings ausgereicht, das Fotografieren nackter Kinder in alltagsuntypischen Situationen unter Strafe zu stellen. Dem standen allerdings rechtliche Bedenken entgegen, da der Begriff der „alltagsuntypischen Situation“ sehr unbestimmt ist.
Der Gesetzesentwurf dient seinem Titel zufolge lediglich der Umsetzung europäischer Vorgaben. Das trifft für die meisten Bestimmungen auch zu, etwa für die vorgeschlagenen Änderungen im Kampf gegen Kinderpornographie. Eine so weite Fassung der Norm, wie Maas sie gewählt hat, war allerdings keineswegs aus Gründen höherrangigen internationalen Rechts erforderlich. Denn weder die europäischen Richtlinien noch die sogenannte Lanzarote-Konvention oder die Istanbul-Konvention verlangen, dass das Fotografieren nackter Menschen vollständig verboten wird.
Medienspiegel-Deutschlandfunk: Übers Ziel hinaus geschossen
Zitate Richter muss interpretieren
Das gilt für das Verbot für Fotos, die geeignet sind, dem Ansehen einer Person zu schaden. Gemeint sein dürfte Mobbing im Internet mit schlimm kompromittierenden Bildern, gemeint sein könnte aber noch viel mehr. Wo das Mobbing, wo aus mancher Sicht berechtigte, bebilderte Kritik tatsächlich zur Straftat wird, ist offen. Das klingt als hoffe der Justizminister, der Richter werde schon wissen, was er tut. Und dazu ist Strafrecht nicht da.
Mindestens ebenso schwierig ist das Verbot unbefugter Nacktaufnahmen. Auch hier ist klar, was - auch - gemeint ist: Nacktfotos - übrigens nicht nur von Kindern - sollen nicht zur entwürdigenden Handelsware werden. Tatsächlich will Justizminister Heiko Maas aber ganz anderes verbieten. Mit bis zu zwei Jahren Haft soll bestraft werden, wer auf dem Kindergeburtstag fotografiert, auf dem sich die Kinder im Garten beim Spielen mit dem Rasensprenger ausgezogen haben, wenn die Eltern vorher nicht eingewilligt haben. Genauso strafbar macht sich die Mutter bei den Strandbildern des nackten Sohnes - wenn auch ein Spielgefährte nackt ist.
Unnötige Kriminalisierung
Man kann solche Bilder unnötig oder nicht gut finden. Klar ist auch, dass in Zeiten des Internets vorsichtiger mit solchen Aufnahmen umzugehen ist als es vielleicht in den Siebzigerjahren üblich war. Das ist ein Grund für Aufklärung, das ist ein Grund für Wachsamkeit von Eltern und Umgebung. Es ist kein Grund, zu kriminalisieren, was nach wie vor weite Teile der Bevölkerung völlig normal finden.
Dabei geht es nicht um spitzfindig gesuchte Einzelfälle. Es geht um massenhaftes Alltagsgeschehen. Wer den Alltag aus der Sicht seines Missbrauches sieht, der muss noch ganz anderes unter Strafe stellen. Ob der Sache selbst gedient ist mit einem solchen Verbot, ist ohnehin offen. Wer sich bisher an - wenn man so will - "nur" normalen Nacktbildern erregt hat, tut das vielleicht nicht mehr, wenn auch sie unter Strafe stehen. http://www.deutschlandfunk.de/sexualstrafrecht-uebers-ziel-hinaus-geschossen.720.de.html?dram:article_id=297811
************************************************** STERN.de zur erneuten Verschärfung des Sexualstrafrechts: Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will die Regeln für den Umgang mit Nacktbildern von Kindern verschärfen - vom 12.04.2014 Der Entwurf folgt dem Rat von Experten, die Strafbarkeit „harmloser“ Nacktbilder in einem erweiterten Tatbestand des Paragrafen 201a als „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ zu regeln.
Wie angekündigt hat der Bundesjustizminister Maas einen Referentenentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts vorgelegt. Neben den im Koalitionsvertrag vereinbarten Verschärfung des § 174 StGB(Obhutsverhältnis), der Neueinführung des sogenannten Cyber-Groomings und der Verlängerung der Verjährungsfristen(Beginn von 21 auf 30 Jahre) soll auch bestraft werden wer "unbefugt eine bloßstellende Bildaufnahme von einer anderen Person herstellt oder überträgt. In dem Reformentwurf ist auch vorgesehen, Bilder von "ganz oder teilweise unbekleideten Kindern in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung" als Kinderpornografie einzustufen. Letzteres wird allerdings bereits jetzt im § 184b StGB erfasst. Der Begriff des "Posing" soll deutlicher bestimmt werden. Die Mainstream-Medien widersprechen sich in Ihrer Berichterstattung - und deshalb kann von K13online noch keine abschließende Bewertung vorgenommen werden. Das heimlich oder gegen den Willen des Kindes gemachte Nacktaufnahmen nicht verwendet werden dürfen, steht schon jetzt außer Frage. Dies trifft jedoch nicht auf die AZOV-Filme und alle anderen FKK-Filme/Fotos zu. Demnach würden alle bisher legalen Inhalte im Handel & Tausch auch weiterhin legal bleiben. Der neue Begriff "unbefugt" spielt offenbar eine zentrale Rolle bei der Verschärfung des Sexualstrafrechts... http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2792
[update] Institut für kriminologische Sozialforschung(IKS) der Universität Hamburg(Criminologia): Breite Allianz gegen weitere Verschärfungen im Sexualstrafrecht - vom 15.09.2014 26 Erstunterzeichner der Erklärung: Strafrechtler, Kriminologen, Rechtsanwälte, Sozialpädagogen, Psychiater, Sexualwissenschaftler, Soziologen, Erziehungswissenschaftler, Psychologen und viele mehr...
Als Reaktion auf den Referenten-Entwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas zur erneuten Verschärfung im Sexualstrafrecht haben 26 Experten eine Gegen-Erklärung veröffentlicht. Koordiniert wird diese breite Allianz vom Institut für kriminologische Sozialforschung (IKS) der Universität Hamburg. Weitere Experten, die die Sichtweise der Erstunterzeichner teilen, können sich an den Initiator Michael Stiels-Glenn wenden. Die Erklärung wendet sich gegen eine weitere Verschärfung im Sexualstrafrecht. "Der Diskurs über den sexuellen Missbrauch von Kindern ist weit über sein Ziel hinausgeschossen", erklären die Experten der Allianz. "Viele Experten verstummen aus Angst vor dem Verlust beruflicher und privater Reputation, vor öffentlichen und vor medialen Vorwürfen, man nehme das Leid der Opfer nicht ernst oder wolle Täter schützen. Mit diesem Schweigen wird der erregte Diskurs über Sexualdelikte immer mächtiger", stellen die Experten fest. Die K13online Redaktion begrüßt die inhaltliche Erklärung ausdrücklich. Das Sexualstrafrecht braucht kein euphemistisches "Schließen von Schutz- und Gesetzeslücken", sondern eine "Entrümpelung" von Straftatbeständen, die nicht mehr zeitgemäß sind. Deshalb ist eine interdisziplinäre Auseinandersetzung mit diesem Diskurs erforderlich... http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2794
Bundesverfassungsgericht(BVerfG) ./. Grundgesetz(GG): Begründete Beschwerde von Edathy/Noll wegen rechtswidriger Hausdurchsuchung in Sachen legaler AZOV-Filme nicht zur Entscheidung angenommen - vom 30.08.2014 Bundesverfassungsgericht setzt Grundrecht auf Unversehrtheit der Wohnung(Art. 13 Abs. 2 GG) außer Kraft: Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) notwendig, weil Menschenrechtskonvention verletzt wurde
In einer ausführlichen Begründung hat das BVerfG die Beschwerde von Sebastian Edathy nicht zur Entscheidung angenommen. Die BVerfG Richter im 2. Senat - 3. Kammer, Prof. Dr. Peter M. Huber, Peter Müller und Dr. Ulrich Maidowski halten damit die rechtsfehlerhaften Beschlüsse der Amts- und Landgerichte zu den Hausdurchsuchungen mit dem Grundgesetz Art. 13 Abs. 2 GG vereinbar. Das BVerfG betont zwar in seiner Entscheidung erneut, dass ein Anfangsverdacht auf konkreten Tatsachen beruhen müssen; vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen reichen nicht aus. Jedoch verkennen die drei Richter die Tatsache, dass im AZOV-Shop wissentlich der Kunden keine Datenträger mit kinderpornografischen Posing-Inhalten angeboten worden sind. Ebenso rechtfertigt das BVerfG seine Fehlentscheidung damit, dass kriminalistische Erfahrungssätze ausreichen, um zu vermuten, dass Edathy neben den legal gekauften AZOV-Titel auch Kinderpornografie besitzen könnte. Diese Rechtsauffassung bedeutet, dass jeder AZOV-Betroffene bei gleichem Sachverhalt, der legales Material mit Nacktaufnahmen mit Kindern gekauft hat, jeder Zeit mit Hausdurchsuchungen rechnen muss. Das BVerfG verletzt damit das Grundgesetz und legalisiert Willkür der Ermittlungsbehörden. Eine Beschwerde beim EGMR ist deshalb notwendig, denn die Europäische Menschenrechtskonvention wird verletzt.... http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2892
u.v.a.m...
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Kommentare
von K13online am 21.09.2014
Zitate Frau Schwesig ist schon eine kluge Frau, wenn sie nach mehr “Ermittlern” (Hexenjägern) in Sachen Kinder- und Jugendbildern fordert, denn die dürften notwenig sein wenn es nach dem Inkrafttreten dieser Gesetzesverschärfung die strafrechtlichen Inquisitionsverfahren explosionsartig ansteigen werden. Auch wird wieder einmal demagogoisch ein Markt für “Kinder- und Jugendpornographie” verlogen herbeiphantasiert, der faktisch nicht existiert ausser in der Propaganda der regierenden Blockparteien. Hier noch einmal ein paar ausgewählte Aspekte aus dem umfangreichen Verschärfungskatalog des Gesetzentwurfes; http://ketzerschriften.net/2014/09/grundrechteabbau-maasgeschneidert-bundesregierung-legt-das-wahrscheinlich-schaerfste-sexualstrafrecht-der-welt-vor
SPIEGEL-Online: Rechtsexperten Tajana Hörnle, Helmut Graupner, Joachim Renzikowski und Florian Jeßberger kritisieren Verbotspläne von FKK-Darstellungen von Justizminister Maas 25.02.2014 Hamburger Strafrechtsprofessor Florian Jeßberger warnt: "Deutschland würde mit den Plänen von Maas weit über die internationalen Vorgaben hinausgehen. "Kein Land sonst geht so weit, bereits den Handel mit Nacktfotos unter Strafe zu stellen."
Die Rechtsexperten sind sich darüber einig, das Sexualstrafrecht zu entrümpeln. Jeßberger fordert eine grundlegende systematische Reform, die das Sexualstrafrecht wieder übersichtlicher - und damit für den Bürger verständlicher und für die Praxis handhabbarer macht. Dazu gehört auch die sogenannte fiktiven Kinderpornografie. Deutschland schon jetzt eine Sonderstellung, die von der EU nicht gefordert wird. Der amerikanische Supreme Court hat 2001 die Bestrafung solch einer virtuellen Darstellung als Verstoß gegen die "freedom of speech" - die Redefreiheit - gewertet. Die K13online Redaktion stimmt diesem Vorhaben zu. Bei virtuellen Bildern/Video hat kein reales Kind Sex. In diesem Punkt muss der § 184 ff. StGB auf jeden Fall reformiert werden. Jede weitere Verschärfung muss nicht nur von den Sexualstrafrechtsexperten abgelehnt werden, sondern insbesondere auch von der Mehrheit der Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Der Bundesjustizminister Heiko Maas will bis Ostern einen reformierten Gesetzentwurf vorlegen... http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2742
von K13online am 18.09.2014
Dieses geplante Strafrecht unterstellt allüberall und allenthalben strafbar Sexuelles. Es straft auch ein absolut nicht strafwürdiges Verhalten, weil irgendwer irgendwann Strafwürdiges dabei denken oder damit anstellen könnte. Das geht nicht. Das ist nicht Schutz vor Missbrauch; das ist Prüderie in Paragrafenform. Strafrecht funktioniert nur dann, wenn klar ist, was bestraft wird. Wenn Strafrecht nebulös wird, schadet es mehr, als es nützt.
Die Konsequenz aus der Affäre Edathy soll einmal mehr sein, das Strafrecht zu verschärfen. So sollen zukünftig Herstellung, Verbreitung und Besitz unbefugt erstellter Nacktaufnahmen unter Strafe stehen — dass es dafür in Wirklichkeit kein neues Gesetzes braucht, hat Udo Vetter schon hier sehr gut ausgeführt. Aber Bundesjustizminister Heiko Maas will noch einen Schritt weiter gehen und „bloßstellende“ Bilder von Kindern und von Erwachsenen pönalisieren – über eine Erweiterung des § 201a StGB. Nicht nur für Strafrechtsdogmatiker eine gruselige Vorstellung.
Wie kann man ein subjektives Empfinden verobjektivieren?
Der § 201a StGB schützt bisher den höchstpersönlichen Lebensbereich vor Bildaufnahmen, hat also systematisch mit dem Sexualstrafrecht – geregelt in den §§ 174 ff. StGB – rein gar nichts zu tun. Außerdem: Was bedeutet „bloßstellend“, wo fängt das an, wo hört das auf? Wenn man einmal auf Facebook u.ä. unterwegs ist, kann man sehen, wie sich unzählige Menschen dort selbst bloßstellen. Die Schamgrenze, was der Einzelne subjektiv als „bloßstellend“ empfindet, dürfte naturgemäß recht unterschiedlich verlaufen. http://www.strafakte.de/sexualstrafrecht/entsexualisiertes-sexualstrafrecht-verschaerfungen
K13online Anmerkungen
Die Mainstream-Medien ignorieren Kritik am Gesetzentwurf fast völlig. Die Politiker der Bundesregierung und im Bundestag verschweigen diese Kritik vorsätzlich. Genannt wurden bisher NUR Opfervereine, Kinderschutz und der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, die die Strafverschärfung ohne Sinn und Verstand befürworten. Das ist nur im heutigen Zeitgeist einer irrationalen Missbrauchshysterie möglich. Ein Paradigmenwechsel ist dringend notwendig. Und: Sebastian Edathy ist an diesem widersinnigen Gesetzentwurf völlig unschuldig. Auch wenn sein Fall den Anlass für diesen Wahnsinn gegeben hat. Vielleicht sollte sich Edathy trotz seines eigenen Verfahrens nun doch zu seinem SPD-Justizminister Maas zu Wort melden. Proteste, in welcher Form auch immer, sind nun dringend von Nöten...
von K13online am 18.09.2014
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) forderte mehr Personal bei den Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung von Kinderpornografie. „Ein noch so gutes Gesetz greift nicht, wenn es nicht angewendet wird“, sagte die SPD-Politikerin dem Berliner „Tagesspiegel“ (Mittwoch). Es sei „nicht akzeptabel, dass Fälle von Kinderpornografie liegen bleiben, weil nicht genügend Personal da ist“. Schwesig meinte: „Die Zahl der Fälle steigt drastisch an, darauf müssen wir reagieren.“ http://www.nordbayern.de/ressorts/schlagzeilen/maas-verbreitung-von-kinder-nacktbildern-ist-kunftig-strafbar-1.3892154
Anmerkungen K13online
Die Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte sind schon jetzt völlig mit dieser Deliktsart überlastet. Die geplante Verschärfung wird alle Behörden vollkommen überfordern, denn davon wird fast die gesamte Bevölkerung betroffen sein. Das Personal müsste massiv aufgestockt werden. Die Justizvollzugsanstalten müssten ausgebaut werden, denn es wird massenweise Haftstrafen geben. Diese Folgen hat der Gesetzentwurf ganz offensichtlich überhaupt nicht bedacht. Alles soll einem verlogenen Kinderschutz dienen. Es ist jedoch eine reine Verfolgung von Pädophilen, FKK-Freunden und im Prinzip allen freiheitsliebenden Menschen in Deutschland...
von K13online am 18.09.2014
Frankfurter Rundschau; Schärfer und unklarer
Der Entwurf bemüht sich darüber hinaus auch um eine Klarstellung, dass „Posing“, also die Abbildung von fast unbekleideten oder nackten Kindern in „unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung“ ebenfalls kinder- und jugendpornografisch ist. Posing-Fotos waren zwar bisher auch schon strafbar, künftig ist das aber auch dann schon der Fall, wenn die Körperhaltung nicht aktiv eingenommen wird, das schlafende Kind also zum Beispiel in einer bestimmten Position fotografiert wird...
... Die Pläne des Justizministers gehen allerdings über die Regelung von Kindernacktfotos hinaus. Denn künftig soll es auch mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden können, wenn jemand unbefugt Aufnahmen herstellt und verbreitet, „die geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden“. Dies gilt auch für Erwachsene und Fotos, die außerhalb von geschützten Räumen gemacht wurden. „Solche Bilder befinden sich oft jahrelang im Netz und können daher eine große Belastung für die Betroffenen sein“, sagte Maas. Im ursprünglichen Gesetzesentwurf war noch von „bloßstellenden Aufnahmen“ die Rede, das ist inzwischen zwar abgeschwächt, für viele Strafrechtsexperten geht der Minister damit dennoch zu weit. Von Koerner zu Gustorf spricht sogar von „reiner Symbolpolitik“. „Das dürfte zu einem ganz großen Teil Jugendliche betreffen, die dafür bestraft werden sollen, dass sie auf Instagram ein Foto ihres betrunkenen Kumpels posten. Das finde ich sehr schwierig.“ Der Rechtsanwalt fürchtet, dass die Vorschrift zu großer Verunsicherung führen wird, welche Fotos künftig noch erlaubt sind und welche nicht. http://www.fr-online.de/politik/sexualstrafrecht-schaerfer-und-unklarer,1472596,28442808.html
von K13online am 18.09.2014
Der Anwaltsverein nennt die Pläne unverhältnismäßig
Der Deutsche Anwaltsverein kritisierte die Pläne als unverhältnismäßig. Nicht jedes geschmacklose und ethisch bedenkliche Verhalten dürfe bestraft werden. Der Gesetzentwurf stößt offenbar auch auf Widerspruch im Justizministerium selbst. „Spiegel-online“ zitiert einen ungenannten Ministerialen. „Wir schaffen gerade den Tätertyp des Mörders ab“, sagte der Beamte mit Verweis auf ein anderes Reformprojekt des Hauses, „und führen einen neuen Tätertyp des Pädophilen ein“.