„In einem Rechtsstaat beugt sich der Staat nicht einer Mehrheit, sondern verteidigt das Recht des Einzelnen. Nur dafür ist er da und hat die Macht dazu von allen übertragen bekommen.“ - Sokrates
Legale AZOV-Filme & Dateien: Ex-Bundestagsabgeordneter Edathy legt gegen die rechtswidrigen Hausdurchsuchungsbeschlüsse Beschwerde beim Bundesverfasssungsgericht(BVerfG) in Karlruhe ein
04.05.2014
Operation Spade/Selm erreicht das Bundesverfassungsgericht: Edathy-Beschwerde könnte Grundsatz-Endscheidung für alle rund 800 Betroffenen von rechtswidrigen Hausdurchsuchungen herbei führen
Rechtsanwalt Christian Noll hat für seinen Mandanten Sebastian Edathy Verfassungsbeschwerde gegen die rechtswidrigen Beschlüsse des Amts- und Landgericht Hannover eingelegt. Das BVerfG hat in der Vergangenheit bereits mehrfach bei gleichem Sachverhalt entschieden und Beschlüsse anderer Gerichte als verfassungswidrig erklärt und aufgehoben. Bei der öffentlichen Bedeutung dieses Edathy-Falles im Zusammenhang mit der bundesweiten Operation Spade/Selm des BKA, wobei insgesamt rund 800 ähnlich gelagerte Durchsuchungen stattgefunden haben, wird man davon aus gegen können, dass das BVerfG eine Grundsatz-Endscheidung treffen wird. Mehrere Verfassungsrechtler, Kriminalwissenschaftler und Bürgerrechtler haben sich bereits in Sinne des Beschwerdeführers positive geäußert. Sollte das BVerfG im Falle Edathy die rechtswidrigen Beschlüsse aufgeben, dann wird der Rechtsstaat wieder hergestellt sein. Der durch die Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte entstanden Schaden für die Betroffenen & Justizopfer ist jedoch schon jetzt eingetreten. Alle Verantwortlichen dieses Justiz-Unrechts müssen deshalb zur Rechenschaft gezogen werden. Die Justizministerien der jeweiligen Bundesländer sind gefordert. Auch der Edathy-Untersuchungsausschuss muss sich mit diesem bisher einmaligen Justizskandal beschäftigen...
Der Sozialdemokrat hält die im Februar erlassenen Durchsuchungsbeschlüsse allerdings für rechtswidrig. Mit einer Beschwerde beim Landgericht Hannover war Edathy Anfang April gescheitert. Vor dem Bundesverfassungsgericht rechnet sich sein Anwalt Christian Noll nun größere Chancen aus. Die Ermittler hätten "zu Unrecht einen Anfangsverdacht angenommen", so Noll, indem sie "aus einem nicht strafbaren Verhalten, nämlich den viele Jahre zurückliegenden Bestellungen in Kanada, auf das aktuelle Vorliegen einer Straftat geschlossen" hätten.
Ein solcher Schluss sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht zulässig: "Die ergangenen Beschlüsse sind daher verfassungswidrig." Edathy hat eingeräumt, Nacktbilder von Minderjährigen bei einem kanadischen Anbieter gekauft zu haben, hält sämtliche Bestellungen aber für legal.
Edathy-Fall: Abschlussbericht über das Ermittlungsergebnis des LKA Niedersachen gelangt an die Medien und bringt angebliche Kinderpornografie & Jugendpornografie ins böse Spiel der Vorverurteilung - vom 03.05.2014 Sebastian Edathy bei Facebook: "Es ist offenkundig, dass kein rechtsstaatliches Verfahren intendiert ist, sondern ausschließlich eine öffentliche Vernichtung meiner Person"
Nach Informationen von NDR und "Süddeutscher Zeitung" hat das Landeskriminalamt(LKA) Niedersachsen seinen Abschlussbericht vorgelegt und an die Staatsanwaltschaft Hannover gesandt. Diese Ermittlungsergebnisse sind offenkundig auch an die Medien gespielt worden. Edathy fordert vom niedersächsischen Justizministerium(GRÜNE) Aufklärung darüber, wie es zu dieser Straftat kommen konnte und wie ein rechtsstaatliches Verfahren noch gewährleistet werden kann. Obwohl der Laptop von Edathy nicht als Beweismittel vorliegt sollen über den Fileserver des Bundestages von Ihm "kinderpornografische" Inhalte aufgerufen worden sein. Eine solche Zuordnung ist technisch nahezu unmöglich. Angeblich soll nun doch eine CD-Rom mit 45 "jugendpornografischen" Inhalten & Magazine gefunden worden sein. Bei der letzten Strafrechtsverschärfung im Jahre 2008 sind solche Inhalte gemäß § 184c StGB strafbar geworden. Bis dahin waren auch diese Darstellung legal gewesen. Die Staatsanwaltschaft Hannover wird nun entscheiden, ob Anklage erhoben wird bzw. ein Strafbefehl erlassen wird - oder ob das Verfahren eingestellt wird. Ein rechtsstaatliches Verfahren ist aus Sicht von K13online nicht mehr möglich und das Justizministerium muss endlich einschreiten und die Verantwortlichen zur dienstrechtlichen und strafrechtlichen Rechenschaft ziehen... http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2807
u.v.a.m...
geschrieben
von K13online Redaktion [Druckansicht]
Kommentare
von LYKURGOS am 05.05.2014
Was sind die Voraussetzungen für eine Hausdurchsuchung?
Eine Durchsuchung bei einem Verdächtigen setzt die Wahrscheinlichkeit voraus, dass eine bestimmte Straftat begangen wurde. Hierfür müssen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte bestehen. Dann spricht man vom sogenannten "Anfangsverdacht". Es muss also nicht schon die Gewissheit bestehen, dass die Straftat durch den Verdächtigen tatsächlich begangen wurde. Und auch wenn der Verdachtsgrad der Ermittlungsbehörden noch nicht so weit geht, dass eine Anklage sicher ist, dürfen die Behörden mit der Anordnung eines Richters durchsuchen. Ein ganz wichtiger Zweck der Durchsuchung ist ja die Sicherung von Beweismitteln. Wenn aufgrund kriminalistischer Erfahrung die begründete Aussicht besteht, dass der Zweck der Durchsuchung erreicht werden kann, dann ist eine solche rechtlich zulässig, sagt das Bundesverfassungsgericht ganz allgemein. Weil durch eine Durchsuchung aber in wichtige Grundrechte eingegriffen wird, darf sie nicht zur bloßen Ausforschung, also für Ermittlungen ins Blaue hinein genutzt werden, und sie muss verhältnismäßig sein.
Wie kann man sich gegen eine Durchsuchung rechtlich wehren?
Grundsätzlich muss ein Verdächtiger eine Durchsuchung erst einmal dulden. Im Nachhinein kann er sich dann, wenn er die Durchsuchung für rechtswidrig hält, mit einer Beschwerde bei Gericht wehren. Dass eine Durchsuchung im Nachhinein noch inhaltlich überprüft wird, setzt allerdings voraus, dass Willkür vorlag, die Folgen der Durchsuchung besonders schwer sind, Wiederholungsgefahr oder ein "nachwirkendes Bedürfnis" für die richterliche Überprüfung besteht. Daneben hat der Betroffene auch die Möglichkeit, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die ermittelnden Staatsanwälte einzureichen, über die dann die vorgesetzten Behörden entscheiden. Erfahrungsgemäß haben solche Dienstaufsichtsbeschwerden eher selten Erfolg.