„Im Namen der Toleranz sollten wir uns das Recht vorbehalten, die Intoleranz nicht zu tolerieren.“ Karl Popper
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Missbrauchshysterie: Rheinland-pfälzischer Landtag verschärft das Schulgesetz mit Stimmen aller Fraktionen von CDU, SPD und Grüne 01.02.2013

Einvernehmliche Sexualität jetzt im Schulgesetz Rheinland-Pfalz verboten * Strafrechtliche Verschärfung im § 174 StGB kann auf Bundesebene noch gestoppt werden

Ein Lehrer aus dem Kreis Neuwied war nach dem sexuellen Kontakt zu einer 14-jährigen Schülerin nicht bestraft worden, weil er in der Klasse des Mädchens nur Vertretungslehrer war. Dieser gerechte Freispruch hat nun zu einer Verschärfung im Schulgesetz von Rheinland-Pfalz geführt. In das bestehende Gesetz wurde der Satz eingefügt, dass sexuelle Kontakte zwischen Schülern und Lehrern nicht mit dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag vereinbar und deshalb unzulässig sind. Auch auf Bundesebene wird auf Initiative von Rheinland-Pfalz geprüft, das Verbot von sexuellem Kontakt zwischen Lehrers und Schülern gesetzlich klarzustellen. Damit droht eine weitere Verschärfung im Sexualstrafrecht des § 174 StGB. Gesetzes-Initative muss gestoppt werden...

http://www.swr.de/nachrichten/rp/-/id=1682/nid=1682/did=10938232/62q242/index.html

Zitate
In das bestehende Gesetz wurde der Satz eingefügt, dass sexuelle Kontakte zwischen Schülern und Lehrern nicht mit dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag vereinbar und deshalb unzulässig sind. Die Gesetzesänderung wurde mit den Stimmen aller drei Fraktionen von SPD, CDU und Grünen beschlossen.

Der Lehrer aus dem Kreis Neuwied war nach dem sexuellen Kontakt zu einer 14-jährigen Schülerin nicht bestraft worden, weil er in der Klasse des Mädchens nur Vertretungslehrer war...


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Spiegel-Online-Schulspiegel: Sex mit Schülerin - Lehrer muss kein Schmerzensgeld zahlen - vom 31.10.2012
14jähriges Mädchen(+Eltern) wollte wegen einvernehmlichen Sex mit einem Lehrer abkassieren: Bei Freispruch des Pädagogen gab es aber kein "Schmerzesgeld", weil kein Opfer
"Ein Mädchen wollte 32.000 Euro von ihrem früheren Vertretungslehrer, weil er sie angeblich zum Sex verführt haben soll, als sie erst 14 Jahre alt war. Doch das Landgericht Koblenz wies die Forderung der ehemaligen Schülerin zurück. Sie habe schließlich eingewilligt." Das Landgericht traf eine richtige Endscheidung. Bei einer einvernehmlichen und sexuellen Beziehung dürfen die Kids keinen Anspruch auf Schadensersatz haben. Das Landgericht erteilte eine klar Absage, weil es kein Opfer von sexuellen Missbrauch gibt. Auch Erpressungsversuche sind damit zum Scheitern verurteilt...
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2397

u.v.a.m...

geschrieben von K13online Redaktion [Druckansicht]


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