Kriminalität im rechtsfreien Raum Z110 der JVA Kislau: Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe verweigert die Erhebung der öffentlichen Anklage gegen drei Gefangene
11.08.2018
Geschädigter Dieter Gieseking(K13online) geht gegen drei Beschuldigte mit Privatklage vor: Markus Pflückhahn(Mühlacker) & Muhamed Al-Salehi(Heidelberg) & Abdurrahman Kuvel(Heidelberg)
Die Generalstaatsanwaltschaft(GSta) Karlsruhe hat der begründeten Beschwerde vom Geschädigten Dieter Gieseking(K13online) keine Folge gegeben. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wird deshalb keine öffentliche Anklage gegen die kriminellen Beschuldigten Markus Pflückhahn(Mühlacker) & Muhamed Al-Salehi(Heidelberg) & Abdurrahman Kuvel(Heidelberg) erheben. Wir veröffentlichen hier die vollständigen Namen der Beschuldigten mit Angabe des Wohnortes, wobei uns aus den Ermittlungsakten auch die Hausanschriften bekannt sind. Die GSta verweist auf die Privatklagedelikte der §§ 185 + 240 + 241 StGB. Der Geschädigte wird diesen Weg der Privatklage nun beschreiten müssen, weil die Strafverfolgungsbehörden offensichtlich nicht willig und fähig sind, Straftäter in Justizvollzugsanstalten(Kislau Z110) und damit in der Obhut des Staates anzuklagen. Völlig unzureichende Ermittlungen in rechtsfreien Räumen haben dazu geführt. Die strafrechtliche Privatklage kann gemäß StPO auch ohne Mitwirkung der Staatsanwaltschaft betrieben werden und kommt einer Anklageschrift bei einem Gericht gleich. Vor Erhebung der Privatklage gegen die Beschuldigten müssen jedoch Versuche der Sühne bei einer Schiedsstelle eingeleitet werden. K13online hat bereits mit eigenen Ermittlungen begonnen. Der Zeuge Jurij G. ist davon nicht betroffen, dass Ermittlungsverfahren wurde zu Recht eingestellt. Bei der Privatklage bzw. für die Schiedsstelle werden wir Ihn jedoch als Zeuge laden lassen. Ebenso werden wir die diensthabenden JVA-Beamten, gegenüber denen die Meldungen über die begangenen Straftaten erfolgt waren, als Zeugen benennen. Die persönlichen Daten der Beschuldigtensowie den aktuellen Ermittlungsstand können mit einem Klick auf weiterlesen entnommen werden. K13online hat spätestens jetzt das Vertrauen in den "Rechtsstaat" völlig verloren, wenn es um die Verfolgung von Straftaten geht, die gegen einen Pädophilie-Aktivisten während einer Gefangenschaft begangen wurden. Wir werden über den weiteren Verlauf dieser Verfahren fortlaufend berichten...
Ergänzende Stellungnahme nach Akteneinsicht im Beschwerdeverfahren an die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe: K13online(Gieseking) beantragt die Wiederaufnahme und öffentliche Anklage der Beschuldigten(JVA Kislau Z110)
23.07.2018
PRO-Justitia: Die drei Beschuldigten Markus P. + Muhamed Al + Abdurrahman K. müssen polizeilich vorgeführt werden, wenn sie bei erneuter Vorladung zum Vernehmungstermin nicht erscheinen
In dem bei der Generalstaatsanwaltschaft(GSta) Karlsruhe anhängigen Beschwerdeverfahren gegen die rechtsfehlerhafte Einstellungverfügung der Staatsanwaltschaft hat der Beschwerdeführer Dieter Gieseking eine ergänzende Stellungnahme abgegeben. Die Einsicht in die Ermittlungsakten haben schwerwiegende Ermittlungsfehler zu Tage gefördert. So wurden die drei Beschuldigten Markus P. + Muhamed Al + Abdurrahman K. zwar zur polizeilichen Vernehmung vorgeladen, jedoch wurde keine Vorführung angeordnet. Beschuldigte müssen zu Vernehmungen erscheinen, wenn die Staatsanwaltschaft diese angeordnet hat: Neuer § 163a Abs. 3 StPO + § 130 Abs 2. StPO. Ein Beschuldigter wurde fälschlicherweise nicht als Zeuge vernommen, sondern eben als Beschuldigter. Zwei weitere Zeugen wurden vernommen, obwohl diese zu den Tatvorwürfen keine Aussagen machen können. Andererseits wurden JVA-Beamte in Kislau nicht als Zeugen vernommen, die tatrelevante Aussagen hätten machen können. Sollte die GSta auch dieser Beschwerde keine Folge gegen die Beschuldigten geben, so wird auch gegen diese Straftäter Privatklage eingereicht. Die ladungsfähigen Anschriften der Beschuldigten liegen hier vor. Die Tatvorwürfe der Körperverletzung(§ 223 StGB) - Beleidigung(§ 185 StGB) - Nötigung(§ 240 StGB) und Bedrohung(§ 241 StGB) gehören zu den Privatklagedelikten. K13online wird nichts unversucht lassen, um diese Kriminellen für ihre Taten in Z110 der JVA Kislau strafrechtlich und zivilrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen. Wir erwarten deshalb die Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens und öffentliche Anklage der Beschuldigten durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Mit einer Verfahrenseinstellung würde der Rechtstaat bei Straftaten in der Obhut des Staates einer JVA kapitulieren. Es darf in einer JVA keine rechtsfreien Räume geben. Pädophile Gefangene, die im Knast Angriffen, Bedrohungen und Gewattaten zum Opfer gefallen sind, können sich jeder Zeit an uns wenden. K13online wird eine abscheuliche Knasthierarchie mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln auf das Schärfste bekämpfen...
Kriminalität im rechtsfreien Raum Z118 der JVA Kislau: Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe verweigert die Erhebung der öffentlichen Anklage gegen den strafrechtlich Beschuldigten Andreas Körber
20.07.2018
Geschädigter Dieter Gieseking(K13online) geht mit Privatklage vor: Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung des Beschuldigten Andreas Körber sowie den Zeugen Levin Altunashvili, El Mokhtar Echanghoufi, Tiberius Ludescher und Terry Ray Goins
Die Generalstaatsanwaltschaft(GSta) Karlsruhe hat der begründeten Beschwerde vom Geschädigten Dieter Gieseking(K13online) keine Folge gegeben. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wird deshalb keine öffentliche Anklage gegen den kriminellen Beschuldigten Andreas Körber erheben. Die GSta verweist auf die Privatklagedelikte der §§ 185 + 240 + 241 StGB. Der Geschädigte wird diesen Weg der Privatklage nun beschreiten müssen, weil die Strafverfolgungsbehörden offensichtlich nicht willig und fähig sind, Straftäter in Justizvollzugsanstalten(Kislau Z118) und damit in der Obhut des Staates anzuklagen. Völlig unzureichende Ermittlungen in rechtsfreien Räumen haben dazu geführt. Die strafrechtliche Privatklage kann gemäß StPO auch ohne Mitwirkung der Staatsanwaltschaft betrieben werden und kommt einer Anklageschrift bei einem Gericht gleich. Vor Erhebung der Privatklage gegen den Beschuldigten Andreas Körber muss jedoch ein Versuch der Sühne bei einer Schiedsstelle eingeleitet werden. K13online hat bereits mit eigenen Ermittlungen begonnen. Der Beschuldigte Körber ist gegenwärtig offenbar ohne festen Wohnsitz. Vier Zeugen konnten von den Ermittlungsbehörden nicht polizeilich vernommen werden. Es gab keine erfolgreichen Anstrengungen, die ladungsfähigen Anschriften dieser Zeugen zu ermittelt. Aus diesem Grunde hat sich K13online dazu entschlossen, eine öffentliche Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung zu publizieren. Wer sachdienliche Angaben & Hinweise über den aktuellen Aufenthaltsort/Anschrift des strafrechtlich und zivilrechtlich gesuchten Körber machen kann möge sich mit uns in Verbindung setzen. Ebenso bei den vier Zeugen. Diskretion wird zugesichert. Die persönlichen Daten des Beschuldigten & der Zeugen sowie den aktuellen Ermittlungsstand können mit einem Klick auf weiterlesen entnommen werden. K13online hat spätestens jetzt das Vertrauen in den "Rechtsstaat" völlig verloren, wenn es um die Verfolgung von Straftaten geht, die gegen einen Pädophilie-Aktivisten während einer Gefangenschaft begangen wurden. Wir werden über den weiteren Verlauf dieser Verfahren fortlaufend berichten...