AZOV Fall Nr. 6 abgeschlossen: Zwei GayTeenboysets führen als Zufallsfunde zu einem Strafbefehl von 30 Tagessätzen a 30,00 Euro(900) gemäß § 184c StGB(Jugendpornografie) | |||||
AZOV-Titel "Vlatik Anthology": Kauf war Anlass einer rechtswidrigen Hausdurchsuchung des Amtsgerichtes Gießen im Jahre 2013, aber wurde strafrechtlich nicht sanktioniert Im Rahmen der BKA Operation "Spade/Selm" wurde laut offensichtlich rechtswidrigen Beschluss des AG Gießen bei einem Berliner AZOV-Kunden eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dabei wurden vermeintliche GayTeenboysets gefunden, die zu einem Strafbefehl von 30 Tagessätzen a 30,00 Euro geführt haben. Darüber hinaus muss der AZOV-Kunde die Verfahrenskosten von insgesamt 1.268,50 Euro tragen. Er hatte keinen Rechtsanwalt/Verteidiger in Anspruch genommen. Die K13online Redaktion hatte Ihn während des ganzen Verfahrens beraten und betreut. Um bei einem Widerspruch gegen den Strafbefehl eine öffentliche Gerichtverhandlung zu vermeiden, hatte er darauf verzichtet. Damit wurde seine persönliche Existenz nicht durch den "Rechtsstaat" zerstört. Wie auch bei anderen AZOV-Betroffenen haben die Justizopfer diesen verständlichen Weg gewählt. Letztendlich ist eine solche Entscheidung eine Abwägung zwischen Kosten und Erfolgsaussichten für einen Freispruch. Die Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte wissen natürlich von diesem Dilemma der Betroffenen. Und nutzen dieses Unrecht scharmlos aus. Der Gesetzgeber ist durch eine entsprechende Strafrechtsreform aufgefordert, diese Misstände zu beenden. Zur Entlastung aller Beteiligter ist eine Reform des § 184 ff StGB dringend in die politische Debatte einzubringen. Dazu bedarf es jedoch auch einem politischen Aktivismus der Betroffenen, die sich besser organisieren müssen. Wir wünschen dem AZOV-Kunden in unserem 6. Fall für die Zukunft alles Beste.... http://web.archive.org/web/20101227234544/http:/www.azovfilms.com/legal.asp http://web.archive.org/web/20101227234544/http:/www.azovfilms.com/legal.asp
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geschrieben von K13online-Redaktion am 02.12.2016 |
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