Frankfurter Rundschau(Stefan Behr Eigenporträt) wiederholt unseriösen Journalismus: Bekannt ist er für seine etwas anderen, schrägen Geschichten. Am liebsten bin ich faul
Der "Journalist" Stefan Behr ist unserer Aufforderung einer Richtigstellung in einem Folgeartikel nicht nachgekommen. Im Gegenteil, er stellt in einem Kausalzusammenhang erneut und vorsätzlich falsche Behauptungen auf: So behauptet Behr, dass in Bezug auf seinen 1. Artikel der Inhaber von K13online Dieter Gieseking auch am 3. Verhandlungstag im Zuschauerraum gewesen sei. Diese Behauptung ist nachweislich falsch. Auch ist es vorsätzlich falsch, dass die von Ihm verwendeten Formulierungen auf den Webseiten von K13online zu finden sind bzw. von Dieter Gieseking geschrieben wurden. Der Inhaber vom Weblog Ketzerschriften.net & Stefan Behr hat wie folgt formuliert: Die reden dort von einem „menschenrechtswidrigen Hexenprozess“, einem „politischen Prozess“, und Kinderpornografie ist für diese Klientel nichts weiter als die „Darstellungen sexueller Selbstbestimmung sogenannter Minderjähriger“. Bei den missbrauchten Jungen in Thailand handele es sich „um professionelle Stricher, die ihre Liebesdienste freiwillig anbieten“. K13online zitiert weiter die Frankfurter Rundschau und bestätigt, dass die folgenden Aussagen von Tobias M.(Zeuge) wohl richtig sein dürften: „Ich habe bis heute Angst vor G.“, sagt der Patient mit Blick auf seinen Therapeuten. Dieser habe ihn nicht nur absprachewidrig auf den Kosten der Reise – er nennt es Urlaub, der Therapeut „Therapie-Reise“ - in Höhe von rund 4500 Euro sitzen lassen, er habe ihn zudem zum Kindesmissbrauch quasi genötigt. „Mir ging es nur um Wärme, um Nähe und um Anfassen“, dem Therapeuten aber sei es um mehr gegangen, und er habe die Straftaten nicht nur gefilmt, sondern ihn anschließend damit erpresst – falls er den Therapeuten verpfeife, werde der das Video an die Polizei schicken und ihn „plattmachen“. Jedenfalls hatte sich der Zeuge Tobias M., der von K13online in einer JVA betreut wird, auch in einem Brief an uns so geäußert...
https://www.fr.de/frankfurt/kinderpornos-angeblich-therapie-archiviert-11824212.html
Update 24. Mai 2019: Das hier zuvor eingebundene und öffentlich zugängliche Foto des Journalisten Stefan Behr wurde heute ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht entfernt. Stefan Behr ist eine Person des öffentlichen Interesses und damit als Journalist eine Person der Zeitgeschichte. Das Foto von Stefan Behr kann über den folgenden Link eingesehen werden:
https://www.fr.de/autoren/skb
Zitate
Schwer zu ertragen sind auch die Internetartikel der bekennenden Pädophilen, die im Zuschauerraum den Prozess verfolgen und sich wohl als Berichterstatter abseits der „Systemmedien“ verstehen. Die reden dort von einem „menschenrechtswidrigen Hexenprozess“, einem „politischen Prozess“, und Kinderpornografie ist für diese Klientel nichts weiter als die „Darstellungen sexueller Selbstbestimmung sogenannter Minderjähriger“. Bei den missbrauchten Jungen in Thailand handele es sich „um professionelle Stricher, die ihre Liebesdienste freiwillig anbieten“.
K13online Stellungnahme
Der "Journalist" Stefan Behr von der Frankfurter Rundschau ist unserer Aufforderung einer Richtigstellung in einem Folgeartikel nicht nachgekommen. Im Gegenteil, er stellt nun zusätzlich in einem Kausalzusammenhang erneut und vorsätzlich falsche Behauptungen auf: So behauptet Behr, dass in Bezug auf seinen Artikel im unteren News, der Inhaber von K13online Dieter Gieseking auch am 3. Verhandlungstag im Zuschauerraum gewesen sei. Diese Behauptung ist nachweislich falsch. Auch ist es vorsätzlich falsch, dass die obigen Formulierungen auf den Webseiten von K13online zu finden sind bzw. von Dieter Gieseking geschrieben wurden.
Die obigen Formulierungen sind ganz offensichtlich dem Weblog Ketzerschriften.net entnommen und richtig zitiert worden:
http://ketzerschriften.net/2019/03/jutizposse-vor-dem-landgericht-frankfurt-hauptverhandlung-gegen-den-diplom-psychologen-michael-g-hat-begonnen
Der "Journalist" Behr wird erneut zu einer Richtigstellung aufgefordert werden. Diese Aufforderung wird an Ihn auf dem üblichen Postwege verschickt werden. Es wird weitere Prozesstage geben und damit wird Behr wiederholt zu einer Richtigstellung aufgefordert.
2. Verhandlungstag vor dem Landgericht Frankfurt a. M. gegen den Dipl. Psych. Michael G.: Zeugenaussage seines Therapie-Klienten Tobias M. belastet den Angeklagten |
01.03.2019 |
Frankfurter Rundschau(Behr) stellt drei falsche Tatsachenbehauptungen auf: Die „Krumme 13“ ist ein Verein, der sich für die Legalisierung und gesellschaftliche Akzeptanz von Kindesmissbrauch engagiert
Am gestrigen Donnerstag wurde der Zeuge Tobias M. vom Landgericht Frankfurt vernommen. Als einzig hier bekanntes Mainstream-Medien hat die Frankfurter Rundschau über den Prozessverlauf berichtet - Zitate: Sie vertreten die allgemeine Position des Laien“, attestiert der angeklagte Therapeut der Vorsitzenden Richterin. Der Laie, sagt der Therapeut, verbinde mit Kinderpornografie „leidende, schreiende Kinder. So ist es nicht!“ Meist verhielten sich die Kinder in den Filmen „passiv“, mitunter entwickelten sie „Eigeninitiative“. Diesen Ausführungen stimmt K13online ausdrücklich zu. Ebenso stimmen wir der folgende Aussage zu: Was über Pädophilie in den Massenmedien verbreitet werde, sei alles „sexualisierter Mist“, sagt der Therapeut. Ob die Aussage des Zeugen Tobias M. in der Frankfurter Rundschau vom Journalisten Stefan Behr wahrheitsgemäß wieder gegeben wurde, kann hier nicht bestätigt werden, weil K13online nicht anwesend war. Der Journalist Behr stellt im Zusammenhang mit K13online jedenfalls in nur zwei Sätzen drei falsche Tatsachenbehauptungen auf: Der Prozess wird unter Hochsicherheitsbedingungen geführt, weil die „Krumme 13“ im Internet Live-Berichterstattung angedroht hatte. Die „Krumme 13“ ist ein Verein, der sich für die Legalisierung und gesellschaftliche Akzeptanz von Kindesmissbrauch engagiert. K13online hat den Journalisten Behr zu einer Stellungnahme bis Montag, den 4. März 2019 um 12 Uhr aufgefordert. Gleichzeitig läuft eine Anfrage an das Landgericht Frankfurt. Wir halten es für unwahrscheinlich bzw. wäre es vom Landgericht völlig unverhältnismäßig, wenn die Ankündigung unserer Berichterstattung dazu geführt hätte, dass die Verhandlung vom vorgesehenen Gerichtssaal 7 in den Hochsicherheitssaal 1 verlegt worden wäre. Lesen Sie unsere EMail an die Frankfurter Rundschau und an das Landgericht Frankfurt mit einem Klick auf weiterlesen...
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3806 |