[update: Gastkommentare] Der Wahnsinn droht: Die Herstellung, Verkauf und Kauf von reinen Nacktaufnahmen mit Kindern/Jugendlichen soll generell strafbar und zur Kinderpornografie werden
19.02.2014
Kinder sind Pornos: Deutscher Kinderschutzbund, Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Bundesfamilienministerin, Bundesjustizminister und alle im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen sprechen sich für eine erneute Verschärfung des § 184 ff. StGB aus
Die seid Menschengedenken legalen Nacktaufnahmen von Kindern/Jugendlichen sollen im Verkauf & Kauf und Herstellung nun strafbar und als "Kinderpornografie" eingestuft werden. Dies ist die populistische und einhellige Forderung nach dem Edathy-Fall. Der Kinderschutzbund vertritt sogar die absurde Ansicht, dass Nacktfotos ein "Verstoß gegen die Menschenwürde" ist. Noch vor Ostern will der neue Justizminister einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen. Das es mit einer solchen Strafverschärfung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit massenweise Fälle wie Sebastian Edathy geben wird, wurde dabei allerdings nicht berücksichtigt. Die aktuelle Regierungskrise reicht offenbar noch nicht aus, um diesem Irrsinn ein Ende zu setzen. Die Natürlichkeit nackter Kinder würden damit zur Pornografie erklärt, wenn man diese herstellt, als FKK-Video verkauft oder kauft. Eine solche Gesetzgebung gab es noch nicht einmal im Nazi-Deutschland. Der Wahnsinn nimmt offensichtlich seinen unwidersprochenen, grund- und menschenrechtswidrigen Verlauf. Wir schreiben das Jahr 2014 und warten auf Ostern....
Zitate Die Bundesregierung prüft als Reaktion auf die Affäre um den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy schärfere gesetzliche Regelungen für Kinderpornografie. Bundesjustizminister Heiko Maas will klären, ob sich der gewerbliche Handel mit Nacktbildern von Minderjährigen unter Strafe stellen lässt. Niemand dürfe mit den Körpern von Kindern und Jugendlichen Geschäfte machen, sagte Maas.
Auch Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat angekündigt, die Regeln zu Bildern, die Kinder nicht pornografisch, aber aufreizend darstellen, auf den Prüfstand zu stellen: "Auch diese Bilder sind Missbrauch. Und deshalb müssen wir prüfen, wie wir diese Bilder verhindern können."
[update] NDR.de: Edathy-Anwalt(Christian Noll) geht gegen Staatsanwalt vor und reicht Dienstaufsichtsbeschwerde beim obersten Dienstherren ein - vom 18.02.2014 Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Monika Frommel wirft der Staatsanwaltschaft Hannover grobe Fehler vor: Verfolgung Unschuldiger & rechtswidrige Hausdurchsuchung ohne konkreten Anfangsverdacht & Rufmord an Sebastian Edathy
Die Staatsanwaltschaft hat sich am Freitag öffentlich wahrheitswidrig geäußert und zugleich die Grundrechte von Herrn Edathy eklatant verletzt, so die Begründung von Edathys Anwalt Christian Noll in der Dienstaufsichtsbeschwerde. Das bestätigte ein Sprecher des zuständigen niedersächsischen Justizministeriums, welches als oberster Dienstherr jetzt tätig werden muss. Prof. Dr. Monika Frommel bekräftige in einem Interview mit dem NDR erneut, dass die Staatsanwaltschaft grobe Fehler begangen hat. Es lagen keine konkreten Anhaltspunkte für den Besitz von "Kinderpornos" vor. Deshalb hätte das Ermittlungsverfahren eingestellt werden müssen. Die Durchsuchungen waren somit rechtswidrig. Daraus folgt auch, dass hier ein Fall der Verfolgung Unschuldiger vorliegt, so die Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Monika Frommel gegenüber dem NDR. Dieser Rechtsauffassung schließt sich die K13online Redaktion voll umfänglich an.... http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2734
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Kommentare
Der Wahnsinn droht: Die Herstellung, Verkauf und Kauf von reinen Nacktaufnahmen mit Kindern/Jugendlichen soll generell strafbar und zur Kinderpornografie werden
von Rocky62 am 21.02.2014
Da stellen sich nun also Politiker und sogenannte Kinderschützer hin und stellen Behauptungen in den Raum, die jeglicher Grundlage entbehren, geschweige denn, dass Sie überhaupt eine Ahnung haben, worüber sie da überhaupt reden. Permanent wird hier mit dem Wort „Kinderporno“ um sich geworfen. Bei einem Porno handelt es sich aber um eine Darstellung von sexueller Aktivität. Bei den aktuellen Filmen und Bildern handelt es sich aber um FKK- oder Naturistfilme und -Fotos, bei denen die Darsteller auf natürliche Art ohne sexuellen Aspekt gezeigt werden. Bei solch einer professionellen Firma, wie Azovfilms eine war und dies gilt auch für die vielen Fotografen und Modelagenturen, die sich mit der Kinder- und Jugendfotografie beschäftigen ist alles mit Verträgen, einschließlich der Eltern abgesichert. Viele Kids werden gecastet oder kommen gar freiwillig zu den Shootings und haben sichtlich Spaß daran vor der Kamera zu posen, sei es nun bekleidet oder in ihrer natürlichen Nacktheit. Ja posen – ich benutzte absichtlich dies Wort, da es sehr wohl eine positive Bedeutung hat, aber hier immer wieder mit einem negativen Touch belegt wird. Sicherlich spielen auch finanzielle Aspekte der beteiligten Kinder und Eltern in Russland, der Ukraine und Rumänien eine Rolle, dies steht außer Frage, aber das ist ein anderes Thema. Viele sind auf diese zusätzliche Einnahmequelle angewiesen.
Wenn Familienministerin Schwesig nun behauptet „diese Bilder verletzten die Rechte von Kindern“, ist dies also ebenso nicht zutreffend wie die Behauptung diese seien eine Art von Missbrauch. Wo kein Missbrauch vorliegt, kann es auch keinen geben. Man muss hier stark differenzieren zwischen echter Pornografie, die aufs schärfste zu verurteilen ist und oftmals mit Zwang oder Gewalt einhergeht, wobei es auch hier sicherlich Ausnahmen gibt und einvernehmlich aus freien Stücken hergestellten Bildern und Filmen.
Wenn dies Gesetz wirklich so kommen sollte, würde dies auch die Aktfotografie von Kindern und Jugendlichen betreffen. Dies würde dann schon eine Form der Zensur darstellen und in die künstlerische und berufliche Freiheit der Fotografen hineinreichen. So etwas hat es noch nicht gegeben und würde von der Schärfe der Gesetzgebung sämtliche Nachbarstaaten, einschließlich der USA, die uns immer ihre moralischen und prüden Weltansichten aufzwingen wollen (Uncle Sams Sexualhölle erobert die Welt, lässt grüßen) toppen. Das darf nicht sein. Währet den Anfängen. Was kommt dann als nächstes? Ein Berufsverbot für Bildhauer, die Knabenakte in Stein hauen, oder für Maler, die Aktbilder von Kindern und Jugendlichen malen, um die Schönheit der Jugend zu porträtieren. In was für einer Welt leben wir eigentlich im Jahr 2014. Das so etwas in einer freien pluralistischen und individuellen Welt noch einmal zum Thema wird ist wirklich erbärmlich. Es soll ja tatsächlich schon Ausstellungen von Caravaggio und Rembrandt gegeben haben, die zensiert wurden.
Zu guter Letzt fordert ein Heinz Hilgers, seines Zeichen Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, den Verkauf und Kauf von Bildern mit nackten Kindern zu verbieten, denn „die Würde des Kindes ist unantastbar“. Da mag er ja Recht haben. Aber was ist mit den anderen Menschen? Wie heißt es schon im Grundgesetz: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Und wenn dem so ist, dürfte es überhaupt keine Nacktfotos von irgendjemand mehr geben.
Es wird allerhöchste Zeit, dass hier wieder Vernunft einkehrt und man zu einem rationellen Denken zurück findet und nicht vorschnell irgendwelche sinnlosen Gesetze beschließt, die nur dem Populismus dienen.
Der Wahnsinn droht: Die Herstellung, Verkauf und Kauf von reinen Nacktaufnahmen mit Kindern/Jugendlichen soll generell strafbar und zur Kinderpornografie werden
von K13online am 19.02.2014
Fall Edathy: Gericht ordnet Durchsuchung im Bundestag an
Zitate Die Sprecherin der Hannoveraner Ermittlungsbehörde, Kathrin Söfker, bestätigte am Dienstagabend SPIEGEL ONLINE, dass im Bundestag entsprechende Maßnahmen geplant seien. Den dafür notwendigen Durchsuchungsbeschluss habe die Staatsanwaltschaft bereits am Montag beim zuständigen Amtsgericht in Hannover beantragt; noch am selben Tag sei er von dem Gericht erlassen worden. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fall-edathy-gericht-ordnet-durchsuchung-im-bundestag-an-a-954313.html
K13online Anmerkungen
Die bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover haben keine neuen und konkreten Anhaltspunkte ergeben, dass Herr Edythy in Besitz von "Kinderpornos" war oder ist. Trotzdem hat die Staatsanwaltschaft einen weiteren Antrag auf eine Durchsuchung, sogar im Bundestag, gestellt. Ein Amtsgericht in Hannover hat erneut einen rechtswidrigen Beschluss ausgestellt. Einen solchen juristischen Vorgang hat es in der deutschen Rechtsgeschichte nach Ende der Nazi-Herrschaft noch nicht gegeben.
Die sogenannten Mainstream-Medien thematisieren diese Grundrechtsverletzungen und eindeutig verfassungswidrigen Ermittlungsmethoden und Durchsuchungsbeschlüsse nicht im ausreichenden Maße. Sie kommen damit ihrer Verpflichtung zur Aufdeckung von Justiz-Unrecht nicht nach. Stattdessen verlagert sich die Berichterstattung auf das Verbreiten von Lügen in Zusammenhang mit AZOV-Films. SPIEGEL TV strahlt am letzten Sonntag den folgenden Bericht aus: http://www.spiegel.de/sptv/magazin
Es gibt keine rechtliche Grauzone bei "Kinderpornos". Der § 184 ff. StGB setzt den § 176 ff. StGB voraus. Bei AZOV-Films ging es jedoch um nach deutschen Recht legale FKK-Videos/Fotos. Dies wurde bereits eindeutig durch alle Beteiligte festgestellt und ist juristisch unumstritten.
SPIEGEL TV zeigt im obigen Beitrag sogar Filmausschnitte von AZOV-Titeln, die dies klar belegen. Gleichzeitig wird von "Kinderpornos" gesprochen. Der Beitrag unterstellt auch, dass es kindliche Opfer gegeben hat. Auch dies ist eine Lüge, dass sich die Balken biegen. Der Beitrag ist nicht nur ein unseriöser Journalismus, sondern auch eine mediale Hetzkampagne gegen den früheren Produzenten der AZOV-Filme Markus R.
Die K13online Redaktion hat aus Anlass des Edathy-Falles eine Interview-Anfrage zu den AZOV-Filmen und dem Thema der Pädophilie erhalten. Wir haben der SPIEGEL TV Redaktion mitgeteilt, dass wir eine solche Art und Weise der Berichterstattung auf das Schärfste verurteilen. Gleichwohl haben wir SPIEGEL TV die Möglichkeit eingeräumt, diese falsche Berichterstattung wieder richtig zu stellen bzw. wahrheitsgemäß und erneut einen Beitrag zu senden. SPIEGEL TV wird am kommenden Sonntag seine Berichterstattung fortsetzen. Im Interesse der Wahrheit hoffen wir, dass der Zuschauer einen seriösen und fairen Sendebeitrag zu sehen bekommt. Einen erneuten Missbrauch der Pressefreiheit darf es nicht geben. Die K13online Redaktion wird sich nicht an einer wahrheitswidrigen Sendung beteiligen...
Der Wahnsinn droht: Die Herstellung, Verkauf und Kauf von reinen Nacktaufnahmen mit Kindern/Jugendlichen soll generell strafbar und zur Kinderpornografie werden
von Rocky62 am 19.02.2014
...und dies sollten alle bisher in diesem Justizskandal Betroffenen tun!
Der Wahnsinn droht: Die Herstellung, Verkauf und Kauf von reinen Nacktaufnahmen mit Kindern/Jugendlichen soll generell strafbar und zur Kinderpornografie werden
von LYKURGOS am 18.02.2014
Hoffentlich wurde nicht nur Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den zuständigen Staatsanwalt eingelegt sondern auch Beschwerde gegen den Hausdurchsuchungsbeschluß um nötigenfalls bis hin zum BuVerfG zu klagen.