+++ Frohe Botschaft aus den Niederlanden: 56 AZOV-Filme(DVDs) mit FKK-Inhalten von Jungen-Darstellern sind keine Kinderpornos mehr und im Nachbarland ab sofort wieder legal

Juristischer Kampf von zwei Boylover-Aktivisten bis zum höchsten Niederländischen Gerichtshof erfolgreich: K13online fordert für Deutschland ebenfalls  eine (Wieder-) Legalisierung aller FKK-Filme von ehemals AZOV-Films

Aus den Niederlanden hat K13online eine frohe und zukunftsweisende Botschaft erreicht. Nach acht Jahren juristischen Kampf durch alle Instanzen bis zum Obersten Gerichthof der Niederlande wurden 56 AZOV-FKK-DVDs für legal erklärt. Dies wurde durch die Staatsanwaltschaft & das Gericht in Dordrecht verkündet. Federführend bei diesem gerichtlichen Rechtstreit waren der Betroffene Boylover C. van V. und der ehemalige Vorsitzende der Niederländischen Pädophilen-Vereinigung MARTIJN, Ad van den Berg. Ein großes Lob auch an den Verteidiger Marcel Smit für seinen juristischen Einsatz für Gerechtigkeit. Der Betroffene C. van V. wurde zwar wegen anderer Gegenstände zu 180 Tagen auf Bewährung verurteilt. Jedoch hat sich der schwere Instanzenweg bis zur Legalität von völlig normalen Nacktfilmen mit Jungs dennoch gelohnt. K13online war zu Weihnachten 2016 auf Einladung des NL-Aktivisten Ad van den Berg in den Niederlanden zu Gast gewesen. Der positiven Entscheidung der niederländischen Justiz folgend fordert K13online für Deutschland ebenfalls eine Wieder- Legalisierung und damit verbundenen Strafrechtsreform des Schand & 184 ff. StGB. Seit der letzten Strafverschärfung im Jahre 2015 gehören zur "Kinderpornografie" auch ganz normale Nacktdarstellunen, wenn diese einen vermeintlich sexuellen Bezug haben sollen. Mit den unbestimmten Rechtsbegriffen "unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltung" wurde der Willkür Tür und Tor geöffnet. Solche Begriffe verstoßen gegen das Bestimmheitsgebot im Grundgesetz und sind damit verfassungswidrig. Der Gesetzgeber wird zu einer Strafrechtsreform aufgefordet, die in den Niederlanden jetzt angewandt wird. Mit einem Klick auf weiterlesen finden Sie eine Google-Übersetzung des niederländischen Artikels im AD...  

https://www.ad.nl/dordrecht/dordtse-pedo-van-80-jaar-krijgt-na-zeven-jaar-nieuw-proces-om-kinderporno-niet-te-oud-voor-straf~a300aa79/



https://www.canlii.org/en/on/onsc/doc/2015/2015onsc3080/2015onsc3080.html & http://web.archive.org/web/20101227234544/http:/www.azovfilms.com/legal.asp


 

Der 80-jährige Dordtse-Pedo erhält nach sieben Jahren neue Kinderpornografie: "Nicht zu alt für die Bestrafung"

Sieben Jahre nach seiner Verurteilung wegen des Besitzes von Kinderpornographie war der 80-jährige Dordtenaar C. van V. heute in Dordrecht vor Gericht.

In der erneuten Verhandlung forderte die Staatsanwaltschaft 180 Tage Gefängnis, davon 178 unter Vorbehalt. Im Jahr 2012 wurde Van V. zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt. Der Oberste Gerichtshof entschied später, dass das Gerichtsverfahren gegen Dordtenaar, das zuvor wegen Kinderpornographie und sexuellem Missbrauch verurteilt worden war, wiederholt werden musste. Grund war ein Verfahrensfehler beim Gericht.
 
Taub 

In der Zwischenzeit tauchte Van V. heute Nachmittag in seiner Heimatstadt Dordrecht vor dem Gericht auf. Auf Holzschuhen und einem Wintermantel, den er während der gesamten Sitzung trug, fand Van V. zunächst neben seinem Anwalt Marcel Smit statt. Bereits bei der ersten Frage wurde jedoch deutlich, dass der ältere Dordtenaar kaum etwas hören kann. Dies führte zu der besonderen Situation, dass der Verdächtige direkt vor den Richtern auf einem Stuhl sitzen musste.


Sie erzählten ihm, was die Polizei 2011 bei einer Durchsuchung in Van V gefunden hatte: zwölf Videobänder mit Kinderpornografie und zahlreiche kinderpornografische Bilder, darunter auch in Fotobüchern. Die Polizei fand auch 56 DVDs, auf denen nackte Kinder zu sehen waren.


Wie in früheren Zeiten behauptete Van V., es handele sich um FKK-Filme, nachdem die Richter ihre Frage mehrmals wiederholen mussten, um zu ihm zu gelangen. "Mein Mandant hatte mit dem ästhetischen Aspekt der Bilder zu tun, nicht mit Kinderpornografie", sagte Rechtsanwalt Smit.

 
Pädophile Vereinigung(Martijn)
 

Diese DVDs importierte der Dordtenaar aus Kanada. Da der Zoll die Scheiben mit einem Aufkleber zur Genehmigung losgelassen hatte, ging Van V. davon aus, dass das Zeug "legal" sei.


Einige der DVDs wurden auch bei Ad van den B gefunden. Der ehemalige Vorsitzende des inzwischen verbotenen Pädophilenvereins Martijn ist ein Herzensfreund der Dordtenaar und war deshalb mit ihm zur Sitzung gekommen.


Beide Männer hörten, dass die Staatsanwaltschaft die DVDs nicht mehr als strafbar ansieht. Es gibt laut dem Offizier nackte Kinder, aber weil es zum Beispiel keine Vergrößerung gab, kann von keiner Kinderpornographie gesprochen werden.


Was das andere Material angeht, so gab es laut Ankläger keinen Stift dazwischen. Van V. behauptete jedoch, dass er diese Bilder nicht als seine eigenen erkannt hatte. "Aber das ist Ihre Ausrüstung, die Sie darauf gefunden haben? Und die Fotos mit diesen Dingen werden sowieso in Ihrem Haus gemacht? ", Sagte einer der Richter. "Ich kann mich an nichts erinnern", sagte Van V.


Sein Anwalt kam dann zwischen ihnen. "Es hat keinen Sinn, darüber weiter zu diskutieren, weil er es sowieso nicht kennt", sagt Counselor Smit.

Ohne Menschen wie den Verdächtigen würden solche Bilder nicht gemacht -Gerechtigkeit der Gerechtigkeit
 
Versuchung
 

Der Staatsanwalt verkündete daraufhin seine Strafe. Er wies darauf hin, dass Van V. zuvor wegen Kinderpornografie und Missbrauchs verurteilt worden war. Es ist eine sehr alte Tatsache. Ist es sinnvoll, jemanden, der schon 80 Jahre alt ist, zu bestrafen ?, fragte sich der Staatsanwalt. Ich denke schon. Ohne Menschen wie den Verdächtigen würden solche Bilder nicht gemacht. "


Als "hinter der Tür bleiben", um zu verhindern, dass Van V. erneut der "Versuchung" nachgibt, forderte der Offizier 180 Tage Gefängnis, davon 178 bedingt. Der Dordtenaar war 2011 bereits zwei Tage in Haft gewesen.


Das Gericht entscheidet am 1. Februar.

(Möglicherweise fehlerhafte Übersetzung durch Google)


Einige Beispiele der AZOV-DVD-Titel mit Cover

+++++u.v.a.m.... 


AZOV-Justizopfer im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Erfurt: 6 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für nicht gesichtete 191 Bilder mit angeblichen Posing-Jungs 08.02.2019

Mit Rechtsprechung hat DAS nichts zu tun: Richterin "erpresst" Justizopfer mit weiteren Verhandlungstagen, die zu hohen Gerichtskosten sowie hohen Anwaltshonoraren  des Verteidigers und hohen Fahrtkosten des Betroffenen geführt hätten

Das Justizopfer im AZOV-Fall Nr. 8 hat K13online einen Bericht zur Berufungsverhandlung vor dem Landgericht(LG) in Erfurt übermittelt. Von den anfangs 3000 Bildern mit Jungs waren am Ende nur 191 Fotos mit angeblichen Posing-Jungs übrig geblieben. Die Richterin am LG wollte alle Bilder in Augenschein nehmen, was zu vielen weiteren Verhandlungstagen geführt hätte. Dadurch wären hohe Gerichtskosten sowie hohe Anwaltshonorare und hohe Fahrkosten für den Betroffenen entstanden. Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung nahmen daraufhin ihre Berufungen zurück. Am Ende erhilt das Justizopfer eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nach Rücksprache mit dem erstinstanzlichen Amtsgericht sind 2000Euro Geldstrafe entfallen. Eine solche "Rechtsprechung" kann durchaus als eine Art von "Erpressung" der Richterin am Landgericht bezeichnet werden. Letztendlich ging es um eine Kosten- Nutzenrechnung im Sinne des Betroffenen. Eine wahrscheinliche Minderung der Bewährungsstrafe unter sechs Monaten hätten im keinem Verhältnis zu den hohen Verfahrenskosten gestanden. Auch das Landgericht hat die lange Verfahrensdauer von über 6 Jahren und die erlittene U-Haft des Justizopfers in Österreich im Strafmaß von sechs Monaten nicht berücksichtigt. Hinzu kommt, dass kein Gericht die 191 Bilder mit Jungs einer rechtlichen Würdigung unterzogen hat. Lediglich die Staatsanwaltschaft war der Rechtsauffassung, dass von den rund 3000 Bildern 191 Foto strafrechtlich relevant sein sollten. Nach alter Gesetzgebung(§ 184 ff StGB) vor 2013 waren sogenannte Posing-Aufnahmen noch nicht mit Strafe bedroht. Dennoch war die Richterin am Landgericht nicht bereit, dass Verfahren wegen vermeintlicher "Kinderpornografie" einzustellen. Wieder einmal wurde der "Rechtstaat" außer Kraft gesetzt...

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3788 
[update] Europa: Niederländische Pädophilen-Vereinigung MARTIJN kündigt Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) gegen Vereinsverbot an 25.07.2014

Rechtsanwälte Gerard Spong & Sidney Smeets zum Urteil des Obergerichtes in den Niederlanden: Vereinsverbot & Vereinsauflösung von MARTIJN verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention(EMKV)

In einer Pressemitteilung haben die Rechtsanwälte des niederländischen Pädophilen-Vereins MARTIJN eine Beschwerde beim EGMR angekündigt. Ein Obergericht in den Niederlanden hatte den Verein am 18. April 2014 verboten und aufgelöst. Die Rechtsanwälte von MARTIJN, Gerard Spong & Sidney Smeets, vertreten nun die Rechtsauffassung, dass dieses Verbot gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Die Europäischen Menschenrechte garantieren das Recht auf Vereinsgründung und die freie Meinungsäußerung. Auch 48 Sexualwissenschaftler, Schriftsteller, Rechtsanwälte und Journalisten hatten sich im April in einer Petition an den obersten Gerichtshof der Niederlande gewandt und die Weiterführung der politischen Debatte gefordert. Die Entscheidung des EGMR wird grundsätzliche Bedeutung & Auswirkungen auf alle Länder in Europa haben. Bei einem positiven Urteil werden Vereinsgründungen von Pädophilen in allen Europäischen Staaten möglich sein. Internationale Allianzen & Konferenzen könnten auf der Grundlage der Europäischen MRKV wieder entstehen und stattfinden. Die K13online Redaktion solidarisiert sich mit dieser Beschwerde an den EGMR und ruft die Pädophilie-Aktivisten & Pädophilenszene in Deutschland ebenfalls zur Solidarität auf...

 http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2863
geschrieben von K13online-Redaktion am 09.02.2019 Drucken

Copyright by K13-Online-Redaktion