[update: 1. Rundmail an Mitzeichner] K13online Aktivitäten über openPetition zum Sexualstrafrecht: KEINE verfassungswidrigen Verschärfungen in den §§ 184b + 184c und 201a StGB
Aufruf zur Mitzeichnung an den Deutschen Bundestag(Petitionsausschuss): Diese offene Petition soll die Bürgerinnen & Bürger in die öffentliche Diskussion und politische Debatte mit einbinden

Auf der Internet-Plattform für Bürgerinitiativen, Petitionen und Kampagnen "openPetition" hat die K13online Redaktion eine Petition veröffentlicht: "KEINE verfassungswidrigen Verschärfungen in den §§ 184b + 184c und 201a StGB". Bei den Mitzeichnungen müssen zur Vorlage beim Petitionsausschuss natürlich reale Namen & Adressdaten sowie eine gültige eMailadresse angegeben werden. Bei der Veröffentlichung auf "openPetition" kann zwischen "Nicht öffentlich(anonym)" und realen Vorname/Nachname/Ortangabe ausgewählt werden. Es können Kommentare geschrieben werden. Im Bereich "Debatte" können Pro- und Contra Argumente ausgetauscht werden. Für Offline-Unterschriftensammlungen stehen vorgefertigte Liste zum Download bereit. Petitions-Banner können als Werbemittel in Webseiten, Blogs und Foren eingebunden werden. Wir bitten um eine rege Teilnahme und rufen die Bürgerinnen & Bürger in Deutschland und darüber hinaus zur Mitzeichnung auf. Die Petition wird bis zum 3. Dezember 2014(sechs Wochen) verfügbar sein. Nach Abschluss der Mitzeichnungsfrist wird die Petition dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Lesen Sie die Inhalte der Petition gegen eine weitere Verschärfung im Sexualstrafrecht mit einem Klick auf mehr...

https://epetitionen.bundestag.de


http://dejure.org/gesetze/GG/103.html& http://dejure.org/gesetze/GG/20.html



An den
Deutschen Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin


Sexualstrafrecht: KEINE verfassungswidrigen Verschärfungen in den §§ 184b + 184c und 201a StGB

Der Deutsche Bundestag möge den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Verschärfung im Sexualstrafrecht in den §§ 184b und 184c sowie 201a StGB ablehnen. Die darin enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe/Straftatbestandsmerkmale erfüllen nicht das Bestimmtheitsgebot(Art. 103 Abs. 2 GG) & dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit(Art. 20 Abs. 3 GG) und sind damit verfassungswidrig.

Begründung:

Der Bundesrat hat auf seiner 926. Sitzung am 10. Oktober 2014 eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf an die Bundesregierung abgegeben(BR-Drucksache 422/14). Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die Formulierung "unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltung" in den §§ 184b & 184c StGB zu prüfen, ob diese verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Bestimmtheitsgebot für ein Strafgesetz entsprechen. Die gleiche Formulierung befindet sich bereits im § 15 Abs. 2 Nr. 4 Jugendschutzgesetz(JuSchG) und deshalb ergibt sich daraus ein Abgrenzungskonflikt. Der Bundesrat beanstandet auch die Formulierungen im § 201a StGB "wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, oder unbefugt eine Bildaufnahme von einer unbekleideten oder halb-unbekleideten Person(Erwachsene, Jugendliche und Kinder) herzustellen oder überträgt." Dieser Straftatbestand erfüllt ebenfalls nicht dem Bestimmtheitsgebot sowie der Verhältnismäßigkeit im Grundgesetz. Die Norm darf nur sozial inadäquate Inhalte unter Strafe stellen.

Bereits im Vorfeld des Gesetzentwurfes haben sich 26 Experten in einer Criminologia-Erklärung vom Institut für kriminologische Sozialforschung(IKS) der Universität Hamburg gegen eine Verschärfung im Sexualstrafrecht ausgesprochen. Bei der bereits stattgefundenen Anhörung von sieben Sachverständigen im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages gab es überwiegend und erhebliche Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung. Auch der Deutsche Anwaltsverein(DAV) spricht sich dagegen aus. Diese offene Petition soll auch die Bürgerinnen & Bürger in die öffentliche Diskussion und politische Debatte mit einbinden. Die gesellschafts-politischen Folgen eines solchen verschärften Sexualstrafrechts könnte die gesamte Bevölkerung betreffen. Der im Gesetzgebungsverfahren vorgelegte Entwurf ist deshalb wegen Verfassungswidrigkeit abzulehnen. Die Bundesregierung bzw. der Bundestag sollte gänzlich auf eine diesbezügliche Neuregelung im Sexualstrafrecht verzichten.

Im Namen aller Unterzeichner/innen.

Pforzheim, 23.10.2014(aktiv bis 03.12.2014)
https://www.openpetition.de/petition/online/sexualstrafrecht-keine-verfassungswidrigen-verschaerfungen-in-den-184b-184c-und-201a-stgb

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Die gleiche Petition wurde bereits am 21. Oktober 2014 zur öffentlichen Mitzeichnung, Diskussion und politischen Debatte beim Deutschen Bundestag eingereicht. Bei einer Veröffentlichung folgt ein aktuelles News mit weiteren Informationen...


K13online Anmerkungen
Das untere Banner kann bei openPetition mit einem html-Code in drei verschiedenen Varianten auf jede Webseite, Blog oder Forum eingebunden werden. Vorgefertigte Unterschriftenbögen mit bis zu 10 Personen können dort downgeloadet und nach Unterzeichnung wieder hochgeladen werden. Abrisszettel für "Schwarze Bretter" stehen dort zum Download und Ausdruck bereit bzw. können bei uns angefordert werden. Bei Fragen für weitere Werbeträger nehmen Sie mit dem Petenten Kontakt auf. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!!!



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Weiteres Gesetzgebungsverfahren zum neuen Sexualstrafrecht: Gesetzentwurf der Bundesregierung wird am 6. November 2014 in erster Lesung ohne Aussprache in den Bundestag eingebracht - vom 22.10.2014
Stellungnahme des Bundesrates: Die Herausforderung besteht aus Sicht des Bundesrates darin, die Neuregelung der §§ 184b, 184c, 201a StGB-E mit Blick auf das Bestimmtheitsgebot und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit rechtssicher auszugestalten
Die Fraktionsinitiative(CDU/CSU & SPD) mit der BT-Drucksachennummer 18/2601 wurde bereits am 25. September 2014 in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten und in den Rechtsausschuss verwiesen. Am 13. Oktober 2014 fand bereits eine Anhörung von sieben Sachverständigen statt. Der Bundesrat hatte zuvor am 10. Oktober eine Stellungnahme(BR-Drucksache 422/14) an die Bundesregierung abgegeben. Das Bundeskabinett wird sich voraussichtlich am heutigen 22. Oktober mit einer Gegenäußerung befassen. Der textidentische Gesetzentwurf der Bundesregierung wird ohne erneute Aussprache am 7. November 2014 in den Deutschen Bundestag eingebracht. Im Rahmen der Zuständigkeit haben die Bürgerinnen und Bürger nach Artikel 17 GG das Recht, Bitten und Beschwerden an die zuständige Stelle zu richten. Die K13online Redaktion hat am 21. Oktober 2014 über die Webseite des Bundestages eine öffentliche Petition gegen eine weitere Verschärfung im Sexualstrafrecht eingereicht. Sobald uns das Aktenzeichen vorliegt, werden wir in einem aktuellen News ausführlich darüber berichten...
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2922

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[update] Institut für kriminologische Sozialforschung(IKS) der Universität Hamburg(Criminologia): Breite Allianz gegen weitere Verschärfungen im Sexualstrafrecht - vom 22.10.2014
26 Erstunterzeichner der Erklärung: Strafrechtler, Kriminologen, Rechtsanwälte, Sozialpädagogen, Psychiater, Sexualwissenschaftler, Soziologen, Erziehungswissenschaftler, Psychologen und viele mehr...
Als Reaktion auf den Referenten-Entwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas zur erneuten Verschärfung im Sexualstrafrecht haben 26 Experten eine Gegen-Erklärung veröffentlicht. Koordiniert wird diese breite Allianz vom Institut für kriminologische Sozialforschung (IKS) der Universität Hamburg. Weitere Experten, die die Sichtweise der Erstunterzeichner teilen, können sich an den Initiator Michael Stiels-Glenn wenden. Die Erklärung wendet sich gegen eine weitere Verschärfung im Sexualstrafrecht. "Der Diskurs über den sexuellen Missbrauch von Kindern ist weit über sein Ziel hinausgeschossen", erklären die Experten der Allianz. "Viele Experten verstummen aus Angst vor dem Verlust beruflicher und privater Reputation, vor öffentlichen und vor medialen Vorwürfen, man nehme das Leid der Opfer nicht ernst oder wolle Täter schützen. Mit diesem Schweigen wird der erregte Diskurs über Sexualdelikte immer mächtiger", stellen die Experten fest. Die K13online Redaktion begrüßt die inhaltliche Erklärung ausdrücklich. Das Sexualstrafrecht braucht kein euphemistisches "Schließen von Schutz- und Gesetzeslücken", sondern eine "Entrümpelung" von Straftatbeständen, die nicht mehr zeitgemäß sind. Deshalb ist eine interdisziplinäre Auseinandersetzung mit diesem Diskurs erforderlich...
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2794

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FAZ-Feuilleton: Gesetz gegen Kinderpornographie - Zieht euch sofort wieder an! * Der Fotograf als Straftäter * Totales Bilderverbot * Beginn des Tugendregimes - vom 15.10.2014
Claudius Seidl(FAZ) zur Sexualität und Erregbarkeit: "Als Feuilletonist, als Spezialist also für Ästhetik und Inszenierungen, fragt man sich, welche Vorstellungen die Obrigkeit von Bildern und deren Wirkungen hat"
Der Feuilletonist Claudius Seidl von der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung hat einen für den heutigen Zeitgeist einer pädophilen-feindlichen Öffentlichkeit mutigen Artikel publiziert. Er schreibt von der Erregbarkeit des Betrachtes, wenn es um FKK-Aufnahmen geht, worauf auch ganz nackige Kinder abgebildet sind. Wenn jemand das Strandleben an einem Sommernachmittag fotografiert und dabei ein paar Kinder, die nackt herumplanschen, mit ins Bild bekommt, macht sich, wenn er nicht vorher die Eltern um Erlaubnis gefragt hat, schon durch den Akt des Fotografierens strafbar. Eine solch alltägliche Realität wird uns ALLE erwarten, wenn der vorliegende Gesetzentwurf(§ 201a StGB) eine politische Mehrheit finden sollte. Es bedarf also einer breiten öffentlichen Diskussion, damit dieser Unfug ein baldiges Ende findet. Die sogenannten Mainstream-Medien sind aufgerufen, diese unsinnigen Gesetzentwürfe zu thematisieren. "Das Tugendregime beginnt gerade", schreibt Claudius Seidl in seinem bemerkenswerten Artikel in der FAZ...
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2917

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Anhörung im Rechtsausschuss: Scharfe Kritik & Ablehnung von allen Sachverständigen zum Gesetzentwurf des Justizministers Heiko Maas(SPD) zur Verschärfung im Sexualstrafrecht - vom 14.10.2014
Deutscher Anwaltsverein(DAV): Rechtsanwalt Rüdiger Deckers vertritt rund 67.000 Anwälte und fordert von der Bundesregierung, auf eine weitere Verschärfung im Sexualstrafrecht zu verzichten
Die Sachverständigen haben sich bei der Anhörung im Rechtsausschuss zur erneuten Verschärfung im Sexualstrafrecht mit großer Mehrheit gegen eine Verlängerung der Verjährungsfristen(§ 78 StGB) ausgesprochen. Überwiegend gab es von den Rechtexperten auch scharfe Kritik bis Anlehnung zu den unbestimmten Rechtsbegriffen im Gesetzentwurf zu den §§ 184b & 184c StGB sowie zum § 201a StGB. Der vorliegende Entwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas(SPD) erfüllt das Bestimmtheitsgebot in Art. 103 II Grundgesetz nicht. Auch die Alternativ-Vorschläge in den Formulierungen der Tatbestandsmerkmale einiger Sachverständiger sind verfassungswidrig. Die K13online Redaktion schließt sich den Rechtsauffassungen des DAV an und fordert von den Mitgliedern des Rechtsausschusses bzw. von der Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass kein verfassungswidriges Gesetz das Bundesgesetzblatt erreicht. Die ausführlichen Stellungnahmen der Sachverständigen und unsere Kommentierungen lesen Sie mit einem Klick auf mehr...
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2916

u.v.a.m...
geschrieben von K13online Redaktion am 10.11.2014 Drucken

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