Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) beanstandet RTL-Punkt12 Ausstrahlung die „neue Masche von Kinderschändern“ gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 RStV in Verbindung mit Ziffer 8 des Pressekodex des Deutschen Presserats

RTL-Punkt12 verstößt gegen journalistische Grundsätze: Unzureichende Verpixelung in Bericht über vermeintlich Pädophilen führte in Bremen zur Lynchjustiz gegen einen völlig unschuldigen Mann

Nach der Endscheidung der Medienaufsicht ZAK zeigt der Privatsender keinerlei Einsicht, geschweige denn Reue, für die Gewalttat an einem unschuldigen Mann in Bremen zumindest mit verantwortlich gewesen zu sein: RTL teilte dem Berliner Tagesspiegel auf Anfrage mit, man sei weiterhin überzeugt, „unserer journalistischen Sorgfaltspflicht in vollem Umfang nachgekommen zu sein“. Gleichzeitig sei dem Sender daran gelegen, auf die große Bedeutung investigativer Recherche hinzuweisen. Gerade bei schwer zugänglichen und gleichzeitig hoch relevanten Themen sei dies oft das journalistisch geeignetste Mittel. Im Klartext: Der Punkt12 Journalist Thorsten Sleegers & die "Kinderschützerin" Beate Krafft-Schöning durften die Hatzsendung produzieren, die für eine Gewalttat gegen einen vermeintlichen Pädophilen geführt hatte. Ein Vorermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bremen gegen den Privatsender läuft noch, wie ein Sprecher der Justizbehörde sagte. Der Sender muss, wie die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) mitteilt, eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 1.000 Euro zahlen. Aus der Portokasse! Das Medienopfer wird hoffentlich eine Zivilklage auf Schmerzensgeld bei Gericht einreichen. Es wurde lebensgefährlich verletzt und lag im Krankenhaus. Hatten im Sommer d. J. noch relativ viele Medien diesen Skandal aufgegriffen und RTL-Punkt12 stark kritisiere, so kann man die Berichterstattung über die ZAK-Endscheidung an einer Hand abzählen. Ganz offensichtlich will der Mainstream alles unterschlagen. Ein medialer Paradigmenwechsel ist schon lange Zeit überfällig....

https://tinyurl.com/yc7x7mm5



(von links nach rechts: 18-Jährige(Fake 13 Jahre), Beate Krafft-Schöning und Thorsten Sleegers)


Mainstream-Medien unterschlagen Berichterstattung in großem und systematischen Stiel. Lediglich die folgenden Medien haben bis heute berichtet:

https://uebermedien.de/31636/medienwaechter-belasten-portokasse-von-rtl/

https://meedia.de/2018/09/18/verstoss-gegen-journalistische-grundsaetze-aufsichtsbehoerde-beanstandet-rtl-bericht-ueber-vermeintlich-paedophilen/

https://www.tagesspiegel.de/medien/medienaufsicht-rtl-verstoesst-gegen-journalistische-grundsaetze/23082632.html


Pädophilenjagd bei RTL-Punkt12: Verstoß gegen rundfunkrechtliche Grundsätze - Staatsanwaltschaft ermittelt wegen versuchter Tötung - Auch RTL ist Teil der Ermittlungen 28.06.2018

Weser Kurier: Aus dem Lynchmob von Marßel müssen Konsequenzen gezogen werden. Medienkompetenz ist, zumal in der digitalen Ära mit zig Kanälen, eine unabdingbare Schlüsselqualifikation

Zwei Wochen nach der Lynchjustiz in Bremen steht die Reportage mit der Pädophilenjagd im Sendeformat RTL-Punkt12 zu Recht weiterhin im Kreuzfeuer der Kritik. Das Mainstream-Medium "Weser Kurier" fordert, Lehren aus dem Lynchmob zu ziehen. Es müsse Konsequenzen geben. Die Webseite "Übermedien.de" berichtet, dass Punkt12 keine Fehler gemacht haben will. Dort findet man auch ein kurzes Video mit der Filmsequenz des Beitrages. Das Mainstream-Medium "Weser Report" fasst alle Ereignisse zusammen und berichtet, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft weiter laufen und auch die Medienaufsicht weiter ermittelt. K13online fordert erneut ein Verbot von Sendungen, die den Mob zu Gewalttaten animieren. Dabei darf es natürlich überhaupt keine Rolle spielen, ob das Gewaltopfer pädophil ist oder nicht. In Bremen hatten beide betroffene Personen nichts mit Pädophilie zu tun. Deshalb stellt sich natürlich die Frage, wie die medialen Darstellungen ausgefallen wären, wenn einer oder beide Betroffenen pädophil gewesen wären. Im heutigen Anti-Pädophilen-Zeit darf vermutet werden, dass sich die Berichterstattung dann auf diesen Angehörigen der sexuellen Minderheit der Pädophilen konzentriert hätte. Die polizeilichen Ermittlungen gegen den Täter-Mob sind noch nicht abgeschlossen. Nur ein Täter hat die Tat bereits gestanden. Es wird damit zur gegebenen Zeit zur Anklage der Staatsanwaltschaft kommen. Da es sich um ein Verbrechen handelt wird es voraussichtlich eine Verhandlung vor einem Landgericht geben. Auch die Ermittlungen gegen die Verantwortlichen von Punkt12 sind noch nicht abgeschlossen. Ebenso wird es auch noch eine Entscheidung der Landesmedienanstalt Niedersachen geben. Alle drei Fälle werden sich also noch über Wochen & Monate hinziehen. Wie es dem Gewaltopfer inzwischen gesundheitlich geht, ist auch noch nicht bekannt. All diese Anlässe werden zu weiteren News auf unseren Webseiten führen...

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3666 
geschrieben von K13online-Redaktion am 19.09.2018 Drucken

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