(Update) K13online Prozessbeobachter beim Landgericht Freiburg: Angeklagter Freier/Kunde Markus K. legt unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein umfassendes Geständnis im Sinne der Staatsanwaltschaft ab | |||||
Zeugenvernehmung einer Kriminalbeamtin zum heute 9-jährigen Jungen N.: "Wenn er nicht zur Tat angesprochen wird, ist er ein intelligenter, aufgeweckter Junge" Mit einem riesigen Medienaufgebot hat vor dem Landgericht Freiburg der Prozess gegen den Freier/Kunden Markus K. begonnen. Die Verlesung der Anklageschrift durch die Staatsanwältin war öffentlicht. Bei der folgenden Aussage von Markus K. wurde die Öffentlichkeit auf Antrag der Verteidigerin ausgeschlossen. Markus K. legte dabei ein umfassendes Geständnis im Sinne der Anklage ab. Damit wird der Junge N. nicht mehr als Opferzeuge vor Gericht aussagen müssen. Als Beweismittel der sexuellen Handlungen wurden drei Videoaufnahmen unter Ausschluss der Öffentlichkeit in Augenschein genommen. Drei Ermittlungsbeamte/Innen machten Aussagen. Demnach kann von einvernehmlicher Sexualität zwischen Markus K. und dem heute 9-jährigen Jungen N. nicht gesprochen werden. Mit dem Hauptangeklagten Christian L. wurde eine Tatortbegehung auf Video aufgezeichnet und öffentlich vorgeführt. Auch die drei Zeugenaussagen der Kripobeamten/Innen Freiburg fanden öffentlich statt. Der Vorwurf der Kinderprostitution Sex gegen Geld hat sich demnach bestätigt. N. soll es an einem unbekannten Ort den Umständen entsprechend gut gehen. Das Landgericht hatte strenge Sicherheitsmaßnahmen bei der Einlasskontrolle angeordnet. K13online konnte mehrere Fotoaufnahmen im Gerichtsgebäude machen. Dazu gehörte auch die bekannte Gerichtsreporterin von die WELT Gisela Friedrichsen. Eine Bildergalerie und einen Bericht finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen. Der mit Abstand neutralste und objektivste Artikel ist als Verhandlungsprotokoll bei der Badischen Zeitung erschienen. K13online wird an den kommenden Gerichtsterminen am 18. und 19. April nicht mehr teilnehmen. Es ist zu vermuten, dass die Öffentlichkeit auch an diesen Tagen teilweise ausgeschlossen wird. Mit einer mündlichen Urteilverkündung ist am 19. April zu rechnen. Unsere Berichterstattung wird natürlich fortgesetzt...(Update 23.4.2018: Der Vorname des Jungen wurde in N. gekürzt. Der Vormund, vertreten durch eine Anwaltskanzlei, hatte dies in einem Schreiben verlangt. Obwohl kein Rechtsanspruch besteht, sind wir dieser Aufforderungen nachgekommen.) Um Punkt 9 Uhr begann die Gerichtsverhandlung in Freiburg und der Vorsitzende Richter erläuterte allen Verfahrensbeteiligten und später auch den Zeugen, dass nur der Vorname des heute 9-jährigen Jungen N. genannt werden sollte, aber nicht der Nachname. Bis heute haben sich zum Schutz von N. auch alle Medien daran gehalten. Auch der momentane Aufenthaltsort von ihm ist nicht öffentlich bekannt. Es soll ihm den Umständen entsprechend gut gehen. Weil der Angeklagte Markus K. ein Geständnis angekündigt hat und dieses unter Ausschluss der Öffentlichkeit auch abgelegt hat, braucht N. nicht vor Gericht aussagen. Als Beweis der sexuellen Handlungen dienen drei Videos, die während der Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit in Augenschein genommen wurden. Die Staatsanwältin verliest die Anklageschrift. Zunächst geht es um die Vorstrafe von Markus K. Er wurde bereits wegen Vergewaltung eines Jungen zu 4 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Die Haftstrafe war 2013 beendet. Er stand unter 5-jähriger Führungsaufsicht und hatte Kontaktverbot mit Kindern erhalten. Im 1. Anklagepunkt ging es um Oralverkehr im Freien. Dieser wurde abgebrochen, weil N. anfing zu weinen. Er musste auf einem Stuhl angeschnürrt sitzen, wurde geschlagen und Markus K. soll gesagt haben: "Mach das Maul auf". N. wurde mit dem Schimpfwort "kleine Hure" beleidigt. Diese und alle sexuellen Handlungen wurden gefilmt und im Darknet verbreitet. Im 2. Anklagepunkt fanden die sexuellen Handlungen in der Wohnung der Mutter statt. Die Staatsanwältin wird voraussichtlich eine hohe Haftstrafe und anschließende Sicherungsverwahrung beantragen. Die Verteidigerin beantragt den Ausschluss der Öffentlichkeit für die Aussage von Markus K. Nach fünf Minuten Pause ergeht vom Landgericht um 9:45 Uhr ein entsprechender Beschluss. Um 11:45 Uhr wurde die Öffentlichkeit für fünf Minuten wieder zugelassen, jedoch gleich wieder ausgeschlossen, weil dann die Videoaufnahmen in Augenschein genommen wurden. Es ging um drei Videos von 20 Minuten, 12 Minuten und 6 Minuten. Fortsetzung der Verhandlung um 13:50 Uhr. Als 1. Zeuge machte ein Freiburger Kripobeamter eine Aussage über den Beginn & Verlauf des Ermittlungsverfahrens. Das BKA und LKA hatte einen anonymen Hinweis erhalten. Dem Hinweisgeber wurde im Darknet ein Junge für sexuelle Handlungen gegen Geld angeboten(Kinderprostitution). Es wurde ein reales Treffen in Staufen vereinbart, wobei Markus K. und der Hauptangeklagte Christian L. verhaftet wurden. Beiden kannten sich aus einer gemeinsamen Inhaftierung in der gleicher JVA. Bei dem Treffen wurde auch der damals 8-jährige Junge N. in staatliche Obhut genommen. Auf einer zweiseitigen Video-Leinwand wurden im Gerichtssaal Filmaufnahmen mit einer Tatortbegehung vorgeführt. K13online ist bisher kein ähnlicher Fall bekannt, wo ein Hauptangeklagter(Christian L.) am Tatort detaillierte Angaben über die sexuellen Handlungen gemacht hat. Christian L. wird am nächsten Verhandlungstag als Zeuge in diesem Verfahren aussagen. Markus K. wurde dem Jungen N. als Polizist angekündigt und es waren 50,00 Euro für den Oralverkehr vereinbart worden. Nicht vereinbart worden war der anschließende Analverkehr, der wegen Schmerzen des Jungen abgebrochen wurde. Aus diesem Kausalzusammenhang begründet die Staatsanwaltschaft den Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung & der Vergewaltigung. Die Freiheitsberaubung ergibt sich aus dem Fesseln des Jungen an Händen & Füssen auf einem Stuhl. Als 2. Zeugin machte eine Kripobeamtin eine Aussage, die den Jungen N. zwei Mal vernommen hat. Am 1. Tag der Obhutnahme fand keine Vernehmung statt, sondern es wurde eine rechtsmedizinische Untersuchung durchgeführt. Dabei wurden keine Verletzungen am Anus festgestellt. Es fand eine spielerische Vernehmung durch eine LKA-Psychologien statt. Bei der 1. Vernehmung der Kripobeamtin verweigerte N. jede Aussage über die sexuellen Handlungen mit den Freiern. Erst 5 Wochen später kam es zur 2. Vernehmung. N. hatte sich bereit erklärt, auf Fragen zu antworten, aber selbst keine Schilderungen zu machen. "Wenn er nicht zur Tat angesprochen wird, ist er ein intelligenter, aufgeweckter Junge", sagte die Kripobeamtin aus. Markus K. sei der Schlimmste von allen Freiern gewesen. Beim Oralverkehr sei ihm übel geworden, und er hätte geweint. Es steht außer Frage, dass solche sexuellen Handlungen absolut nichts mit einvernehmlichen sexuellen Kontakten zu tun hat. Der Richter verliest das frühere Urteil von 4 Jahren und 3 Monaten gegen Markus K. Fast identisch war die Tathandlung in einem Maisfeld mit der Vergewaltigung eines Jungen gewesen. Er hatte einen Jungen mit seinem Motorroller nach dem Fußballspielen aufgelauert und zum Oralverkehr gezwungen. Der Junge hatte es sofort der Mutter erzählt gehabt. Das damalige Gericht verhängte eine Führungsaufsicht von 5 Jahren. Im aktuellen Fall kommt demnach auch ein Verstoß gegen diese Führungsaufsicht hinzu. Als 3. Zeugin machte eine Beamtin des Programms K.U.R.S eine Aussage. Die Beamtin hatte Markus K. während der Führungsaufsicht mehrfach zu Hause besucht und auch Gefährderansprachen gehalten. Im Jahre 2015 wurden die Maßnahmen gelockert. Die Mitwirkung an K.U.R.S beruht jedoch auf freiwillige Angaben von Markus K. So verschwieg er den Internetzugang und den Besitz eines Smartphons.... Der Richter am Landgericht verließt die Stellungnahme der Strafvollstreckungskammer aus dem früheren Verfahren. Markus K. hatte Weisungen erhalten, sich alle zwei Wochen bei der Polizei melden usw.. ! Der 1. Verhandlungstag wurde um 16:20 Uhr beendet. Am 2. Verhandlungstag 18. April sollen weitere Zeugen gehört werden. Auch das Sachverständigengutachten über Markus K. soll dann vorliegen. Am 3. Verhandlungstag 19. April sollen die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung erfolgen. Ebenso soll die mündliche Urteilsverkündung stattfinden. Es kann davon ausgegangen werden, dass das Landgericht erneut die Öffentlichkeit teilweise ausschließen wird. K13online wird deshalb nicht mehr LIVE berichten, sondern sich auf die Berichterstattung in den Mainstream-Medien in den News beziehen. Die Badische Zeitung hat im obigen Link ein wahrheitsgemäßes Verhandlungsprotokoll von der Journalistin Caroline Buchheim publiziert, welches mit Abstand der beste Artikel geworden ist. Das Medienaufgebot war erwartungsgemäß enorm hoch. Im Gerichtssaal waren 30 Plätze für Journalisten vorgesehen, die fast alle besetzt waren. Für die Zuschauer gab es 42 besetzte Plätze. Die Kamerateams der TV-Sender filmten Markus K. ständig beim Betreten und Verlassen des Gerichtssaales. Mit einer Zuschauerin wurde ein langes Interview geführt. K13online konnte mehrere Fotoaufnahmen machen, die wir auszugsweise in einer Bildergalerie veröffentlichen. Der SWR war mit einem Übertragungswaagen vor Ort. Fotoaufnahmen von einem Reporter des SWR für einen Sendebeitrag wurden K13online untersagt. Bereits bei der Anreise im Zug stand plötzlich die Gerichtsreporterin von die WELT Gisela Friedrichsen vor Dieter Gieseking. Vor dem Gerichtsgebäude durften zwei Fotos von Ihr gemacht werden. Bei dieser Gelegenheit konnte auch die K13online-Visitenkarte an Frau Friedrichsen übergeben werden. Ein weiteres Gespräch war jedoch nicht möglich. Ebenso nicht auf dem Weg der Rückreise zum Freiburger Bahnhof in Richtigung Pforzheim...
Medienspiegel und viele weitere mehr.. Genehmigte K13online-Fotos mit Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen - K13online Visitenkarte übergeben. +
|
|||||
geschrieben von K13online-Redaktion am 13.04.2018 |
Copyright by K13-Online-Redaktion