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  Gastartikel: Glotzen verboten!
Hinzugefügt 03.09.2017
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Beschreibung

Glotzen verboten! Die nächste Stufe sexueller Unterdrückung ist anvisiert! 

Von Dr. Nikolaus Götz 

„Neben der aktuell erlahmenden Terrorismushysterie ist vor allem die „Kinderschänderhysterie“ am Ende des 20. und zu Beginn des 21. Jahrhunderts die Sau, die durchs Dorf getrieben wird, um die Grundrechte der Bürger nicht nur einzuschränken, sondern sturmreif zu schießen und die westlichen Gesellschaften in totalitäre Systeme umzubauen.

Mit dem Totschlagargument „jedes Kind ist eines zu viel“, das nicht einmal von rechten Kinderschützersekten, sondern überwiegend von den mittlerweile Legion gewordenen „Kinderschutzgruppierungen“ mit bekennenden Namen wie „Innocence in Danger“ [Unschuld in Gefahr] vertreten wird, werden freiheitliche Rechte von den Bürgern selbst zu Grabe getragen.“ GiGi Nr. 61.

Quelle: http://www.gigi-online.de 

Von „Ein Bett im Kornfeld“ (Jürgen Drews) bis zu „Und es war Sommer“ (Peter Maffay) reichen die Titel der deutschen Schlager, die das erste, romantische Liebeserlebnis einer jungen Generation gesanglich verarbeiteten, die sich auf der Urlaubsstraße Richtung Mittelmeer bewegte. Natürlich wollten diese jugendlichen JeansträgerInnen Sea (Meer), Sex und Sun (Sonne), wenngleich die Wortwahl der zitierten Songs nicht so offen und eindeutig war als noch ein Jahrzehnt zuvor. Die wilden Stones texteten klare Ansage: „Lets spend the night together (Lass uns die Nacht miteinander verbringen)“, was die konservativen katholisch-evangelisch gesteuerten Rundfunksender - trotz der englischen Textversion - wegzensierten, da Bandleader Mick Jagger natürlich seine satisfaction (Befriedigung) haben wollte. Er jedoch war nur Teil dieser Nachkriegs-Generation, die öffentlich Sex einforderte, über Aufklärung sowie Verhütung redete und die von der (katholischen) Kirche verpönte freie Liebe praktizierte ohne nach kirchlicher Trauung zu verlangen oder die staatliche „Fickerlaubnis“ genannt „Ehe“ (Errare Humanum Est: Irren ist menschlich!) zu beantragen. Bevormundung durch die Alten: Nein Danke! 

Jedoch die Zeiten ändern sich und die Menschen in Deutschland werden im neuen Jahrtausend nicht nur immer älter sondern auch immer prüder. Der Wind einer „puritanisch negativen körperfeindlichen Sexualeinstellung“ weht aus Amerika herüber in die bundesdeutsche Republik und soll anscheinend das Moralverhalten des „Finsteren Mittelalters“ wiederbeleben. Die „erschütternden“ Ereignisse einer „Silvesternacht von Köln“ werden vom Mainstream medial aufgearbeitet, von gewissen Kreisen instrumentalisiert und politisch genutzt zu einer sexuellen Kastration heranwachsender, vornehmlich männlicher Jugendlicher. Dabei steht das aktuell gelebte bundesdeutsche Sexualverhalten von Jugendlichen und die zwingend notwendige Sexualaufklärung von Mädchen und Jungs im totalen Widerspruch zur bestehenden Strafgesetzgebung. Das wiederholt „verschärfte“ doch geltende deutsche Recht steht, wie in den Popsongs besungen, dem heutigen realen Sexualleben von Jugendlichen diametral entgegen. 

In jedem nachrichtentechnischen Sommerloch erhellen erneut Polizeiberichte über die gelungene „Zerschlagung eines illegalen Pornoringes“ – stets noch größer als der des Vorjahres - die bundesdeutsche Gesellschaft. Anstatt ehrlicher, menschlicher Bedarfsanalyse liefern diese Sexskandale den politischen Vorwand für die Verschärfung einer immer offen ungerechter wie textlich umfangreicher werdenden deutschen Sexualstrafgesetzgebung durch einen reaktionären Bundesjustizminister, – anstatt ihrer überdinglich notwendigen Entstaubung. Und an vorderster Front stehen gewisse „Emanzengruppen“, die anscheinend für die SEX-FREIE-ZONE kämpfen. 

Jetzt in den Sommermonaten des Jahres 2017 wird für die deutsche Bevölkerung der Böse Blick wiederentdeckt. „Glotzen verboten!“, lautet so der neuste Weiber-Aufschrei einer „Kampagne gegen sexuelle Belästigung“, die zu dem konstatierten Trend der Unterdrückung von Sexualität durch „gealterte Erwachsene“ passt. Aus der Domstadt Ulm in Baden-Württemberg kommend, wollen deren Initiatorinnen natürlich wie immer die armen, gefährdeten „Kinderseelen retten“ und für mehr „Sensibilisierung“ von Kindern und Jugendlichen, aber auch der Öffentlichkeit [zum Thema: sexueller Missbrauch] generell, sorgen. Es „soll klargemacht werden, in welchen Situationen es bereits zu einem sexuellen Übergriff kommt. Also zum Beispiel wenn man absichtlich [im Schwimmbad] an den Beckenrand gedrängt wird oder wenn man sich beobachtet fühlt“ (Siehe: www.donau3fm.de/allgemein/kampagne-gegen-sex-uebergriffe-ist-gestartet/193640 ). Beide zitierte Situationsbeispiele sind nach den Initiatoren des Frauenhauses in Ulm Gründe, sofort eine „Anzeige“ zu starten! An WEN aber soll solch ein per Blick belästigtes "Opfer" sich jedoch wenden, sei gefragt? Etwa an die BademeisterIn vor Ort im Schwimmbad oder besser an die Psychotherapeutin aus dem Frauenhaus? Vielleicht jedoch wäre es besser eine Ulmer Polizistin zu kontaktieren oder gar eine Staatsanwältin – wobei es sinnvoll wäre, vorher den Gang zur Rechtsanwältin nicht zu vergessen. Ganz toll wäre es aber, die jeweilige Belästigungsgeschichte vom "Bösen Blick" direkt dem eher unbeschäftigten Oberbürgermeister Gunter Czisch (CDU) zu erzählen, was auch per EMail geschehen kann, da dieser Mann diese sehr löbliche Frauenhaus-Initiative voll unterstützt. 

Glotzen, ist ein Unwort der deutschen Sprache, das alle Deutschlehrer dieses sofort sprachlich zu „sehen, hinsehen, anschauen, zuschauen oder betrachten“ korrigieren lässt. Doch die anti-aufklärenden Weiber des Ulmer Frauenhauses wollen ja auch sprachlich diffamieren und greifen verbal bewusst in die „Unterschichtsprache“ den sogenannten estinktiven Code, um so den tobenden Urtrieb „des bocksbeinigen Teufels aus dem Mittelalter“ mit der Zauberformel zu bannen: „Quod erat demonstrandum!“ (Was zu beweisen war!) 

Was aber interessiert eine junge, sexuell normal entwickelte Frau oder einen Mann am anderen Geschlecht besonders, wenn nicht gerade die Körperstellen, die in unserer Gesellschaft normalerweise unter der Kleidung verborgen sind. Und natürlich will Jede/Jeder „das“ „sehen, betrachten, oder genau in Augenschein nehmen“! Zum Erschrecken gewisser weltfremder Moralisten tauschen inzwischen selbst 9/10jährige Selfies ihrer Genitalien und schauen sich Pornos im Netz an. Die neuen Übertragungstechnologien machen es halt möglich! 

Die alte Piepshow machte das „Glotzen“ zur Geschäftsidee und viele Mädels verdienten sich vor der Deutschen Wiedervereinigung ein gutes Zubrot. Ob West oder Ost: gewisse deutsche Moralisten schrien wegen der Piepshow laut. In der alten DDR waren Piepshows eher kein Renner, da sich dort im Sommer Alt und Jung zu FKK am Baggersee trafen. „Glotzen verboten!“ Mit dieser Forderung haben die Ulmer Initiatorinnen den gesellschaftlich akzeptablen Bogen überspannt, da sie offen indirekt nach Bestrafung auch noch minderjähriger Jungen und Mädchen durch den Staat rufen, um ihre repressiven Sexualitätsvorstellungen durchzusetzen. Diese gesellschaftliche Gruppen wollen ins moralische Mittelalter zurück, um dadurch finanziell zu profitieren. Das inzwischen „institutionelle Geschäft des sexuellen Missbrauches wird nämlich inzwischen offen in baren Euro-Millionen verrechnet! 

Doch einem aufmerksamen Leser dämmert beim Beispiel, „...oder wenn man sich beobachtet fühlt.“, sofort der Verdacht der willkürlichen „Diffamierung und ungerechtfertigten Beschuldigung einer zufällig anwesenden Person“ und das, nur aufgrund „eines Gefühles“! Dieser schändliche Aufruf ist selbst ein Skandal und die Verantwortlichen für diesen möglichen „Globalverdacht gegen Jedermann“ gehörten selbst zur Verantwortung gezogen und dieser Schand-Flyer aus dem Schwimmbad-Verkehr. 

„Wer Augen hat zu sehen, der sehe...!“, lautet der Anfang eines Jahrtausende alten Zitates, das die Epoche der Aufklärung vorbereitet hat. Die Autoren der obigen Kampagne jedoch propagieren das Gegenteil. Sie wollen anscheinend eine bundesrepublikanische Gesellschaft mit noch sexualfeindlicherem Verhalten einläuten, in dem alle ihre Augen niederschlagen oder gar verschließen sollen. Während die Emanzipationsbewegung im Orient auf dem Weg zur „Entschleierung der Frauen“ ist, wählt sie im Okzident einen rückwärts gewandten Weg ins Blinde Mittelalter: Gefühle statt Wissen! Bedauerlicher Weise trifft die so gezeigte Intoleranz nicht nur Jungs, sondern der Schlag richtet sich auch gegen Mädchen, die im Lernwechselspiel normalen gesellschaftlichen Verhaltens entscheidend gestört werden.

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