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  Gastbeitrag Dr. Nikolaus Götz: Charlie Ebdo & die Pressefreiheit
Hinzugefügt 20.10.2015
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Beschreibung

 

 

Betrachtungen zur beschränkten Presse- und Meinungsfreiheit in der BRD sowie zur Zensur im Bundestag bei einem Gesetzgebungsverfahren 

Von Dr. Nikolaus Götz 

Laut war der Aufschrei der Mainstream-Medien und der Politiker beim Attentat auf die Karikaturisten der Wochenzeitschrift Charlie Hebdo! „Die Presse- und Meinungsfreiheit sei ermordet worden“, behaupteten sie sogar. Dem Kugelhagel der feigen Mörder von Paris erlagen die bedauernswerten Zeichner eines renommierten Presseorgans, denen mein tiefstes Beileid gilt. Die sogenannte Presse- oder Meinungsfreiheit indes ist schon längst beerdigt worden, denn Zensur herrscht allenorten, wie zeitgleich das zwickmühlenartige Theater um den französischen Kabarettisten Dieudonné (dt.: gottgegeben/der Gottgegebene) zeigt, dessen saalfüllenden Auftritte in Frankreich mehr und mehr verboten werden. 

Presse- und Meinungsfreiheit werden stark vom jeweiligen Zeitgeist beeinflusst, der jedoch aufgrund von jeweiligem Wissen sowie durch die individuellen Einstellungen breiten Schwankungen unterliegt und damit auch diese Freiheiten. Zum Unwort des Jahres 2014 ist nicht rein zufällig der Begriff der Lügenpresse erwählt worden. Diese Wortschöpfung trifft sehr wohl auf die aktuelle Berichterstattung zu, wie beispielsweise die parteiische Kriegshetze gewisser Medien gegen Putins Russland vom Jahreswechsel 2014/15 belegt. Bei der Analyse des Wortes “Lügenpresse“ genügt es eben nicht, nur auf die Nazis und den "Stürmer" zurück zu verweisen, die auch sprichwörtlich „wie gedruckt“ gelogen haben. 

Werden sie heute extra bezahlt, um die Wahrheit so zu biegen, sie, die Redakteure oder Sprecherinnen von so vielen westdeutschen Printmedien, von Rundfunk bis Fernsehen, dass sie das permanente Phänomen Zensur unter ihrer permanenten Propaganda, die sie verbreiten, nicht bemerken wollen? Wie in autoritären Systemen überlegen dagegen gesellschaftskritisch engagierte Schreiber, Zeichner oder Kulturschaffende auch hier in der BRD sehr genau, bis an welche Grenze verträglicher Darstellung sie gehen dürfen, welches Wort sie noch schreiben können, bevor eine Veröffentlichung gewagt wird. Denn nicht nur der jeweilige Landesfürst droht mit dem Schwert des Gesetzgebers, nein auch das breite Publikum klatscht nicht immer nur Beifall, wie es in Deutschland beispielsweise gerade der bekannte Kabarettist Dieter Nuhr erfahren durfte. 

Wehe dem aber der versucht, etwas zum Thema Sexualität, der Heterosexualität, der Homosexualität oder gar der Pädosexualität zu schreiben. Trotz aller scheinbaren Aufklärung und Offenheit zum Thema, gehen sofort „die Lichter aus“. Es scheint, als wäre der Verstand abhanden gekommen, zumal jetzt Jedermann/Frau glaubt, sich als Experte aufspielen zu können. Es wird diffamiert, beleidigt, gelogen und offen mit der moralisch vorgeschobenen Begründung wegzensiert, da diese Beiträge, menschenverachtende Formulierungen enthalten bzw. auf Internetseiten mit menschenverachtendem Inhalt verlinken“ würden. Mit solchen Worthülsen hat ein „simpler Mitdenker“ von der Internetplattform Abgeordnetenwatch, verfangen im aktuellen Zeitgeist, zu einer Verhinderung einer sachlich geführten, sauberen Debatte um die Revision der Sexualstrafgesetzgebung beigetragen. 

Wichtige schriftliche Eingaben mit sachbezogenen kritischen Argumenten des Hauptpetenten an die deutschen Bundestagsabgeordneten gegen den vorliegenden Gesetzestext wurden so vorab abgefangen und wegzensiert. Das verbriefte Recht der freien Meinungsäußerung wurde außer Kraft gesetzt. 

Selbst die Vorsitzende des Rechtsausschusses Renate Künast (B90/Die Grünen) sah sich gezwungen, die unglaublich kurze Zeit der Gesetzeseingabe durch den Bundesminister Heiko Maas zu kritisieren, eine Zeitspanne, die nicht einmal ausgereicht hatte, allen betroffenen Mitgliedern des Hohen Hauses, die zu beschließende, neuredigierte Textvorlage zukommen zu lassen. Eine sachbezogen Diskussion der Textveränderungen sei so kaum möglich gewesen, argumentierte sie. 

Die neue Sexualstrafgesetzgebung ist, so die politische Einsätzung, faktisch Meinungsdiktatur, da eine ordentliche als „demokratisch zu bezeichnende Debatte“ nirgendwo, selbst nicht hinter den verschlossenen Türen der Bundestagsausschüsse, stattfand. Dass die zahlreichen Argumente der protestierenden Juristenzunft zu dieser unsinnigen Reform nicht berücksichtigt wurden, sei nur nebenbei angemerkt. Erstaunlich ist, dass die eigentlich zur Neutralität verpflichteten neuen Moral-Zensoren ihren offenen Zensurakt unverfroren zugeben ohne aus ihrer Funktion entlassen zu werden. 

Faktisch ist heute der große Frei-Denker Voltaire wieder auf der Flucht durch Europa und auf der Suche nach einem Land mit besser verwirklichter Presse- und Meinungsfreiheit. Den Machern der Internetzeitung K13online sei deshalb das Kompliment "Charlie" zu sein ausgesprochen. Doch es gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen K13online und Charlie Hebdo: K13online ist allen Attacken eher schutzlos ausgeliefert.

 


 

Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Voltaire

Voltaire: Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen

 


  

Weitere Hintergrundinformationen zum Gastbeitrag von Dr. Nikolaus Götz

Petition zum Sexualstrafrecht: KEINE verfassungswidrigen Verschärfungen in den § 184b + 184c und 201a StGB

https://www.openpetition.de/petition/online/sexualstrafrecht-keine-verfassungswidrigen-verschaerfungen-in-den-184b-184c-und-201a-stgb

 


 

Nicht-veröffentlichte und zensierte Fragen über Abgeordnetenwatch an die Mitglieder des 2. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages 

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Sommer 2014 befasst sich der 2. Untersuchungsausschuss mit der Operation Spade/Selm, dem BKA, den Staatsanwaltschaften und natürlich auch mit dem vermeintlichen Verursacher Sebastian Edathy: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/ua/kw27_pa_2ua/285994

Inzwischen wurde eine Meldestelle für Betroffene eingerichtet, die neben Edathy ebenfalls eine Hausdurchsuchung erhalten haben: http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2790 Zu diesem Gesamtkomplex habe ich einige Fragen, die Sie mir bitte beantworten möchten bzw. im Ausschuss stellen sollten:

1. In fast allen Verdachtsfällen wurden die Hausdurchsuchungsbeschlüsse von einem einzigen Amtsrichter in Gießen ausgestellt. Warum ?

2. Eine unerfahrene BKA-Beamtin hatte die Inhalte der AZOV-Titel in die Kategorie I(illegal) oder Kategorie II(legal) eingeteilt. Auf welcher Rechtsgrundlage wurden bei AZOV-Kunden Durchsuchungen durchgeführt, obwohl die gekauften Inhalte als legal eingestuft wurden?

3. Nach meiner Rechtsauffassung und auch von anderen Experten waren all die Durchsuchungsbeschlüsse rechtswidrig, wo lediglich wage Anhaltspunkte und Vermutungen eines Verdachts auf eine Straftat bestanden. Warum gab es bisher keine dienstrechtlichen und politischen Konsequenzen gegen die Verantwortlichen?

4. Wohl alle AZOV-Kunden waren durch die mediale Berichterstattung in Deutschland und insbesondere zuvor in Canada sowie in vielen Internetforen über die stattgefundene Operation Spade/Selm informiert und damit vorgewarnt gewesen. Warum gab es trotzdem bei allen AZOV-Kunden Durchsuchungen, obwohl absehbar war, dass die Betroffenen bereits vorsorglich alle Titel entsorgt hatten?

5. Nach meinen Infos und Recherchen wurden oder werden noch viele Ermittlungsverfahren eingestellt werden, weil sich der konstruierte Verdacht bei den Betroffenen nicht bestätigt hat. Können diese Justizopfer nun Schadensersatz erwarten oder wenigstens eine Entschuldigung?

Danke für Ihre Antworten.

Dieter Gieseking


 

Zitate aus eMail-Reaktionen von Abgeordnetenwatch

Guten Tag Dieter Gieseking,

vielen Dank für Ihre Nachrichten....

Wir tun uns allerdings schwer Ihre Mail frei zu schalten, weil sie gegen den Moderatoren-Codex verstößt. Sie fällt in die Kategorie:

Beiträge, die menschenverachtende Formulierungen enthalten bzw. auf Internetseiten mit menschenverachtendem Inhalt verweisen

(....)

Antonia Reichwein

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Hallo Herr Gieseking,

wir haben im Team über Ihre Fragen auf abgeordnetenwatch gesprochen. Am Wochenende habe ich außerdem das Kuratorium von abgeordnetenwatch über Ihre Frageaktivitäten informiert. Zwischen allen Beteiligten besteht der Konsens, dass wir nicht möchten, dass Sie abgeordnetenwatch nutzen noch Fragen über unsere Plattform verbreiten. Wir werden daher weder jetzt noch in zukünftig Fragen von Ihnen veröffentlichen.

David Bruhn

Leitung der Moderation

Den Codex für die Moderation finden Sie hier: https://www.abgeordnetenwatch.de/ueber-uns/mehr/moderations-codex


 

K13online Anmerkungen

Darüber hinaus sind wir seit einigen Monaten ständigen DDos-Attacken & Angriffen ausgesetzt. Die kriminellen Täter fühlen sich offenbar durch die andauernde Hetze gegen pädophile Aktivisten ermuntert, unseren Webhoster bzw. den Server mit täglich Millionen von Zugriffen zu überlasten. Solche Attacken können technisch nur begrenzt durch Abwehrmaßen blockiert werden. Deshalb kommt es seit Wochen zu längeren Ladezeiten unserer Webseiten oder sogar Offline-Zeiten. Wir bitten die Bsucher/Innen unser Webseiten um Verständnis. Für sachdienliche Hinweise auf die Täter sind wir dankbar!!!

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