"Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende Beides verlieren!" - B.FRANKLIN
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  Berlin-Brandenburg TV(rbb): Zuschauerbrief von K. Hartmann
Hinzugefügt 20.05.2006
Hits 2756
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Beschreibung Zuschauerbrief an:

Rundfunk Berlin-Brandenburg
Redaktion QUIVIVE

Bericht über Pädophilen-Projekt der Charite vom 19. Oktober 2005

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihren Beitrag zur Therapie von Pädophilen habe ich mit gemischten Gefühlen gesehen.
Einerseits ist es wohltuend einmal sachliche und sensibel dargebotene Informationen über ein The-ma zu erhalten, das sonst eher in Form von Kinderschänder- und Missbrauchshysterie über die Medien transportiert wird. Wenn 20 Millionen Kinder heil nach hause kommen, gibt es darüber keine Silbe, wenn aber eines einem Sexualmord (das seltenste Verbrechen überhaupt) zum Opfer fällt, sind Medien meist voll davon.
Andererseits fehlen mir in ihrem Beitrag Erfahrungen wie ich sie gemacht habe:
Im Alter von 8-9 Jahren lernte ich einen Mann kennen mit dem sich eine etwa 5 Jahre anhaltende
Freundschaft und Beziehung entwickelte. Mit diesem Mann, von dem ich später erfuhr er sei ein
Päderast, habe ich meine ersten partnerschaftlichen Sex-Erfahrungen gemacht. Noch heute – nach über 40 Jahren – möchte ich diese sexuellen und Beziehungserfahrungen nicht missen. Für mein späteres schwules Coming Out waren sie enorm wichtig und hilfreich.

Inzwischen habe ich mich mit Pädophilie und frühen sexuellen Erfahrungen näher beschäftigt und festgestellt, dass meine Erfahrungen nicht singulär sind. Es gibt zahlreiche sog. Missbrauchsopfer, die durch einen sexuelle Kontakte in der Kindheit nicht geschädigt worden sind, sondern sogar davon profitiert haben.
Leider werden solche Erfahrungen von den Medien vermutlich aus ideologischen Gründen vollkommen unterdrückt ebenso wie von den meisten Sexualwissenschaftlern und Sexualmedizinern.
So auch leider von Prof. Beier von der Charite.
Hochgehalten wird ein apodiktisches Missbrauchsparadigma das u.a. aus dem Sexualstrafrecht stammt. Dort wird nach § 176 ff. bestraft wer „sexuelle Handlungen“ an mit oder vor einer Person unter 14 Jahren (Kind) vornimmt oder an sich vornehmen lässt ungeachtet der Frage unter welchen Umständen die „sexuellen Handlungen“ vorgenommen worden sind. Ob sie etwa freiwillig waren, lustvoll und als positiv erlebt wurden oder ob sie gegen eine Abwehr erzwungen wurden – mithin einer Vergewaltigung gleichkommen.

In der psychologischen Literatur dagegen, wird sexueller Missbrauch höchst unterschiedlich defi-niert, offenbar ist man sich dort uneins was darunter zu verstehen ist. Die Definitionen orientieren sich regelmässig am Ziel wissenschaftlicher Studien. Je nachdem was zu beweisen ist, fällt die De-finition dann aus.

Was die Sexualmedizin aber schon lange weiss, ist dass junge Menschen nicht erst ab dem 14. Le-bensjahr lust- und orgasmusfähig sind, sondern wenigstens ab der Geburt. Die Möglichkeit körper-liche Lust zu empfinden, ist dem Menschen angeboren, während er erst lernen und üben muss, das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wahrzunehmen. Obgleich auch das jedem von Geburt an zusteht (Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland). Bekannt ist auch, dass Lust- und Orgasmusfähigkeit unabhängig von Zeugungsfähigkeit bestehen. Aber auch daran orientiert sich ein veraltetes Sexualstrafrecht nicht. Vielmehr gilt als das geschützte Rechtsgut die „ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern“, worunter eine Entwicklung verstanden wird, die frei zu sein hat von jeglichen sexuellen Handlungen. Danach entwickelt sich Sexualität vollkommen frei von sexuellen Erfahrungen bis zum 14. Lebensjahr. Ein absurdes Konstrukt im krassen Wider-spruch zu heutigen Lerntheorien, wonach natürlich persönliche auch körperlich-soziale Erfahrungen für die Menschen einen wichtigen Hintergrund für Lernen darstellen.

Im vorigen Jahr wurde eine Studie aus Dänemark hier bekannt. Dort wurden 5.000 Jugendliche a-nonym nach ihren sexuellen Erfahrungen befragt. Die Studie hat Helmer Boving Larsen, Psychologe an der Universität Kopenhagen auf einem psychiatrischen Kongress in Berlin vorgestellt.
Danach gaben fast 16 Prozent der befragten Mädchen und 7 Prozent der befragten Jungen an, sexu-ellen Kontakt mit Erwachsenen gehabt zu haben. Oftmals stuften sie diese Erfahrungen jedoch nicht als Missbrauch ein. Larsen sagte damals: „Es kommt eben immer darauf an, wonach man fragt.“
In der dänischen Studie bezeichneten nur 4.5 %der Mädchen und nur 1 % der Jungen ihre Erlebnisse direkt als sexuellen Missbrauch. Somit fühlten sich 99 % der Jungen und 95,5 % der Mädchen durch sexuelle Kontakte mit Erwachsenen nicht sexuell missbraucht.

Die Ergebnisse solcher Studien werden leider kaum in der deutschen Öffentlichkeit diskutiert, ge-schweige denn ein kritisches Verhältnis zum Sexualstrafrecht eingenommen. Gerade dies täte aber dringend Not, anstatt von Pädophilen lebenslange zölibatäre Abstinenz zu verlangen. Von keiner anderen sexuellen Minderheit wird so was heute verlangt.

Nun ist QUIVIVE als Gesundheitsmagazin, vielleicht weniger mit bürgerrechtlichen Fragestellun-gen befasst. Dennoch sei hier meine grundsätzliche bürgerrechtliche Auffassung kurz erläutert. Wie oben beschrieben hat nach Art. 2, Abs. 1 Grundgesetz jeder das „Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, sofern er nicht die Rechte anderer verletzt oder gegen das Sittengesetz verstösst.“

Jedes Strafgesetz muss sich also kritisch fragen lassen ob und inwieweit der darin inkriminierte Tatbestand die Rechte anderer verletzt. Dieser Frage hält § 176 StGb (sexueller Missbrauch von Kindern) nicht stand. Denn es ist völlig unklar inwieweit eine sexuelle Handlung (die nach ständi-ger Rechtsprechung als Bestandteil freier Entfaltung der Persönlichkeit gilt) mit einer Person unter 14 Jahren, irgendwelche Rechte dieser Person verletzt. Die sogenannte Schutzaltersgrenze schützt also nicht unter 14-Jährige vor Gewalt sondern eine verklemmte Sexualmoral aus dem 19. Jahrhun-dert und ist nach meiner Auffassung verfassungswidrig.

Als regelmässiger Zuschauer und Gebührenzahler des rbb erwarte ich, dass auch diese Meinung, sei es nun eine Mehrheits- oder eine Minderheitsmeinung gebührend zum Ausdruck gebracht wird.

Als Mitglied der Linkspartei.PDS habe ich 2003 die Bundesarbeitsgemeinschaft Sexualpolitik mit-gegründet www.sexualpolitik.de und dort für meine Auffassungen geworben.
Auch als Mitglied der Bürgerrechtsvereinigung Humanistische Union habe ich wiederholt meine Meinung zum Ausdruck gebracht und werde das auch weiter energisch tun.

Ich grüsse Sie freundlich

K. Hartmann
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